Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr
Schlagowski berichtet über die Schwerpunkte dieses Programms und dessen
Zielsetzung. Das mit einer breiten Mehrheit im Bundestag beschlossene Programm
hat als ein wesentliches Ziel, der Entstehung
von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus vorzubeugen. Auf dieser Grundlage
wurde von einer so genannten „Expertenrunde“ unter großer
Beteiligung der so genannten „zivilgesellschaftlichen Akteure“ für
die Stadt Lüneburg ein Lokaler Aktionsplan entwickelt, der im wesentlichen vier
Hauptziele verfolgt: die Förderung der Sozialen Integration, die Stärkung des
Demokratiebewusstseins, die Tatsache der Zuwanderung als Chance wahrzunehmen
und die Grundwerte „Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ als
gemeinsames Leitbild der Lüneburger Bürgerinnen und Bürger hervorzuheben. An
dem Lokalen Aktionsplan für die Stadt Lüneburg beteiligen sich bisher 15 Träger
aus verschiedenen Bereichen mit unterschiedlichen Einzelprojekten, von Näh-
Cafés bis zu Theateraufführungen. Als Träger der Projekte werden insbesondere
auch solche Initiativen mit bisher geringer Erfahrung in administrativen
Vorgängen angesprochen, die sonst aufgrund bürokratischer Hürden kaum Zugang zu
entsprechenden Förderprogrammen hätten. Das Programm sieht seine Aufgabe so
gesehen auch als Förderung des ehrenamtlichen Engagements. Da
auch hier der Grundsatz des frühestmöglichen Einsetzens zur Anwendung komme,
sind Kindergarten und Schulen wichtige Handlungsfelder, in denen Projekte
durchgeführt werden. Beispielhaft nennt Herr Schlagowski die Hilfen für
Migrantenkinder beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule oder Projekte
in den Schulen, die sich mit dem Problem der verdeckten Fremdenfeindlichkeit
auseinandersetzen. Die
Nachhaltigkeit wird dadurch unterstrichen, dass erste Projekte dabei sind, die
Voraussetzungen für eine langfristige Fortsetzung ihrer Arbeit außerhalb des
Projektes vorzubereiten. Abschließend
geht Herr Schlagowski auf die Rahmenbedingungen für dieses Programms ein, das
mit einer jährlich zur Verfügung gestellten Summe von 100 000,00 € recht
gut ausgestattet sei. Der besondere Vorteil liege darin, dass es sich bei der
Förderung um eine Vollfinanzierung handele, weshalb Träger hier keinen
Eigenanteil übernehmen müssten. Die Projekte laufen bis zum Ende des Jahres.
Über eine Fortsetzung der Förderung im nächsten Jahr entscheidet die
federführende Stelle in Berlin auf der Grundlage einer Fortschreibung des
Lokalen Aktionsplans. Abseits
des eigentlichen Tagesordnungspunktes wird von kommunaler Seite nach einer
Erweiterung des Zuständigkeitsbereiches des Integrationsbeauftragten auf das
Gebiet des Landkreises, die man sich als sinnvoll und für den Landkreis als
sehr hilfreich wünschen würde. Landrat
Nahrstedt stellt hierzu fest, dass die Leitstelle für Integration gemäß der
abgeschlossenen Vereinbarung für diesen Beirat nur die Geschäftsführung
übernehme, in der Frage, wie die Ergebnisse des Integrationsbeirates im
Landkreis umgesetzt werden, der Landkreis aber selbst verantwortlich sei. Diese
schließe eine/seine Mitwirkung im Landkreis aber auch nicht aus und sollte
einzelfallbezogen abgestimmt werden. |
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