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Auszug - Bericht über die Umsetzung des Bundesprogramms "Vielfalt tut gut"  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsbeirates
TOP: Ö 5
Gremium: Integrationsbeirat für Hansestadt und Landkreis Lüneburg Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 02.06.2008    
Zeit: 16:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Herr Schlagowski berichtet über die Schwerpunkte dieses Programms und dessen Zielsetzung. Das mit einer breiten Mehrheit im Bundestag beschlossene Programm hat als ein wesentliches Ziel, der Entstehung  von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus vorzubeugen. Auf dieser Grundlage wurde von einer so genannten „Expertenrunde“ unter großer Beteiligung der so genannten „zivilgesellschaftlichen Akteure“ für die Stadt Lüneburg ein Lokaler Aktionsplan entwickelt, der im wesentlichen vier Hauptziele verfolgt: die Förderung der Sozialen Integration, die Stärkung des Demokratiebewusstseins, die Tatsache der Zuwanderung als Chance wahrzunehmen und die Grundwerte „Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ als gemeinsames Leitbild der Lüneburger Bürgerinnen und Bürger hervorzuheben.

 

An dem Lokalen Aktionsplan für die Stadt Lüneburg beteiligen sich bisher 15 Träger aus verschiedenen Bereichen mit unterschiedlichen Einzelprojekten, von Näh- Cafés bis zu Theateraufführungen. Als Träger der Projekte werden insbesondere auch solche Initiativen mit bisher geringer Erfahrung in administrativen Vorgängen angesprochen, die sonst aufgrund bürokratischer Hürden kaum Zugang zu entsprechenden Förderprogrammen hätten. Das Programm sieht seine Aufgabe so gesehen auch als Förderung des ehrenamtlichen Engagements.

Da auch hier der Grundsatz des frühestmöglichen Einsetzens zur Anwendung komme, sind Kindergarten und Schulen wichtige Handlungsfelder, in denen Projekte durchgeführt werden. Beispielhaft nennt Herr Schlagowski die Hilfen für Migrantenkinder beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule oder Projekte in den Schulen, die sich mit dem Problem der verdeckten Fremdenfeindlichkeit auseinandersetzen.

Die Nachhaltigkeit wird dadurch unterstrichen, dass erste Projekte dabei sind, die Voraussetzungen für eine langfristige Fortsetzung ihrer Arbeit außerhalb des Projektes vorzubereiten.

Abschließend geht Herr Schlagowski auf die Rahmenbedingungen für dieses Programms ein, das mit einer jährlich zur Verfügung gestellten Summe von 100 000,00 € recht gut ausgestattet sei. Der besondere Vorteil liege darin, dass es sich bei der Förderung um eine Vollfinanzierung handele, weshalb Träger hier keinen Eigenanteil übernehmen müssten. Die Projekte laufen bis zum Ende des Jahres. Über eine Fortsetzung der Förderung im nächsten Jahr entscheidet die federführende Stelle in Berlin auf der Grundlage einer Fortschreibung des Lokalen Aktionsplans.

 

Abseits des eigentlichen Tagesordnungspunktes wird von kommunaler Seite nach einer Erweiterung des Zuständigkeitsbereiches des Integrationsbeauftragten auf das Gebiet des Landkreises, die man sich als sinnvoll und für den Landkreis als sehr hilfreich wünschen würde.

 

Landrat Nahrstedt stellt hierzu fest, dass die Leitstelle für Integration gemäß der abgeschlossenen Vereinbarung für diesen Beirat nur die Geschäftsführung übernehme, in der Frage, wie die Ergebnisse des Integrationsbeirates im Landkreis umgesetzt werden, der Landkreis aber selbst verantwortlich sei. Diese schließe eine/seine Mitwirkung im Landkreis aber auch nicht aus und sollte einzelfallbezogen abgestimmt werden.

 

Beschluss: