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Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die
Hansestadt Lüneburg benennt gemäß § 40 GVG folgende Vertrauenspersonen für den
in 2008 beim Amtsgericht Lüneburg zusammentretenden Schöffenwahlausschuss:
Als
Vertreter werden folgende Personen benannt:
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