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Beratungsinhalt: Ratsherr POLSTER stellt für seine Fraktion fest, dass jede Form von
Studiengebühren sozial ungerecht sei, da junge Menschen aus sozial schwachen
Familien durch Studiengebühren abgeschreckt würden. In Niedersachsen werden 500
Euro pro Semester erhoben, die über einen Kredit bei der N-Bank finanziert
werden können, dies werde aber nur wenig in Anspruch genommen. Das liege an den
dafür erforderlichen Zinsen in nicht geringer Höhe von etwa sechs Prozent. Wer
keine Schulden machen wolle, müsse sich andere Wege überlegen. Bei manchen
Studierenden übernehmen die Eltern die Gebühren, dies belaste bei sozial
schwachen Familien jedoch das Familieneinkommen erheblich. Andere arbeiteten
zusätzlich nebenher, was aber im allgemeinen dazu führe, dass weniger Seminare
belegt werden können mit der Folge einer verlängerten Studienzeit. Das Modell
in Niedersachsen sei daher in jeder Hinsicht unsozial. In Hamburg werden die Gebühren künftig nachgelagert, in
geringerer Höhe und erst ab einem Jahreseinkommen von 30.00 Euro erhoben. Dies
sei nicht mehr und nicht weniger als ein Kompromiss, da die Positionen der
Parteien sehr unterschiedlich waren. Dennoch sei es eine klare Verbesserung für
die dort Studierenden, da sie während des Studiums kleine Gebühren mehr zahlen
müssen. Aus diesem Grund wünsche seine Fraktion eine Resolution an den Landtag
zur Übernahme des Hamburger Modells. Die Studierenden bildeten einen
bedeutenden Wirtschaftsfaktor für die Lüneburger Gastronomie, viele Geschäfte
richteten ihr Sortiment auf diese Zielgruppe aus, ferner werde das kulturelle
Leben durch die Studentinnen und Studenten bereichert. Habe jemand die Wahl
zwischen einem Studiengang in Hamburg oder in Lüneburg, so könne es ein
entscheidendes Kriterium sein, dass man in Hamburg zunächst keine
Studiengebühren zahlen müsse. Lüneburg habe dadurch einen Wettbewerbsnachteil
innerhalb der Metropolregion Hamburg, der nur durch die Übernahme des Hamburger
Modells ausgeglichen werden könne, da es für die Abschaffung der
Studiengebühren keine Mehrheit im Landtag gebe. Studiengebühren seien
Ländersache, daher nütze die von den Linken angeführte Mehrheit im Bundestag
nichts. Eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf die Hochschulen ändere
nichts. Da es keinen finanziellen Ausgleich für die Einnahmeausfälle gebe,
werde keine Universität auf die Studiengebühren verzichten können. Seine
Fraktion sei im übrigen keineswegs der Steigbügelhalter der Studiengebühren,
vielmehr sei der Hamburger Kompromiss der Einstieg zum Ausstieg aus den
Gebühren. Beigeordnete LOTZE glaubt sehr wohl, dass sich die Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen mit diesem Antrag zum Retter der Studiengebühren mache. Sie erinnere an
das Landtagswahlprogramm der Grünen vor nicht einmal vier Monaten, dort sei den
Wählern noch ein gebührenfreies Erststudium für Bachelor und Master in
Niedersachsen versprochen worden. Inzwischen sei man offenbar zu der Erkenntnis
gekommen, nun doch an einer Studiengebühr festhalten zu wollen, da auch eine
nachgelagerte Gebühr eben trotzdem eine Gebühr bleibe. Es mache wenig
Unterschied, ob sich Studierende während eines Studiums belasteten oder
unmittelbar beim Einstieg in das Berufsleben, zu einer Zeit also, in der für
junge Menschen noch andere persönliche Kostenfaktoren anfallen. Nach der Idee
der Grünen müssten diese jungen Leute dann mit einem Haufen Schulden für
Studiengebühren und regelmäßig auch für BAFöG-Leistungen in das Berufsleben
starten. Ihre Fraktion bleibe bei der felsenfesten Überzeugung, dass nur ein
gebührenfreies Erststudium Sinn mache, dafür setze sich auch ihre
Landtagsfraktion ein. Beigeordnete SCHELLMANN verweist darauf, dass der Antrag zu spät komme. Man
habe miterlebt, dass die Universität Lüneburg zu einer Stiftungsuniversität
wurde und als solche die Kompetenz der Entscheidung über Studiengebühren
erhalten habe. Daher könne das Land Niedersachsen beschließen was es wolle, die
Universität sei auch in diesem Falle völlig autark. Das müssten alle
Befürworter der damaligen Fusion nun akzeptieren. Ratsherr RIECHEY widerspricht Beigeordneter Schellmann, die Aussage zur
Entscheidungskompetenz über Studiengebühren sei sachlich nicht richtig. Dagegen
sei er mit den Aussagen von Frau Lotze bis kurz vor Ende des Beitrages völlig
einer Meinung, leider sei nicht begründet worden, warum der Änderungsantrag der
Linken abgelehnt werden solle, da er sich doch inhaltlich mit ihren Aussagen
decke. Er sei tief erschüttert, dass die Grünen ohne Not ihre
Position zu Studiengebühren aus dem Wahlprogramm aufgegeben haben, dazu bestehe
in Niedersachsen keinerlei Anlass, dies bringe nichts und sei vorauseilender
Gehorsam. Im Stadtrat habe man mit Grünen und SPD eine Mehrheit, wenn man sich
für ein gebührenfreies Studium einsetzen wolle. Natürlich sei das Hamburger
Modell weniger schlimm für die Studierenden, weil die Gebühr nicht gleich
gezahlt werden müsse. Dafür müssten sie allerdings auf Pump studieren und säßen
später auf einem großen Schuldenberg. Wirklich besser sei das Hamburger Modell also
nicht. Er habe dem Antrag eine Stellungnahme des AStA beigefügt, der sich dazu
klar geäußert und eine Abschaffung der Studiengebühren gefordert habe, nicht
nur eine Veränderung von Höhe und Zeitpunkt der Zahlungen. Er schlage die
einzelne Abstimmung der Absätze des Antrages vor, da beide eine eigene
Akzentuierung besäßen. Im ersten Absatz bekenne sich der Stadtrat ohne Wenn und
Aber zu einem gebührenfreien Studium aus den dort genannten Gründen. Im zweiten
Absatz hingegen beziehe sich seine Fraktion auf den Koalitionsvertrag zwischen
CDU und FDP, in dem beide eine Überprüfung der Übertragung der Kompetenz für
die eigene Gestaltung der Studiengebühren an die Hochschulen ankündigten. Werde
diese Aussage ernst genommen, müssten CDU und FDP dem zweiten Absatz des
Änderungsantrages zustimmen. Bekäme man hier eine Mehrheit, könne der Stadtrat
die Universität auffordern, auf die Erhebung der Studiengebühren zu verzichten
und gleichzeitig die Landesregierung auffordern, die Ausfälle zu kompensieren.
Dadurch würden der Stadt auch keinerlei Kosten entstehen. Die Universität sei
jahrelang ohne Studiengebühren ausgekommen, da könne man nicht verkaufen, dass
es ohne Studiengebühren nun gar nicht mehr gehe. Ratsherr DR. ALTHUSMANN betont, dass man heute unterschiedlichste Anträge
und Änderungsanträge mit unterschiedlichsten Begründungen am Ende mit Mehrheit
ablehnen werde. Kaum ein Thema sei – nicht zuletzt im zurückliegenden
Landtagswahlkampf – so strittig diskutiert worden wie Studiengebühren,
alle Parteien haben sich hier klar positioniert. Die Position der CDU dürfte
hier am Ende die ehrlichere Variante sein, da man ganz klar sagen müsse, dass
Bildung viel Geld koste und das Hochschulwesen unabhängig von der jeweiligen
Regierung seit Jahren chronisch unterfinanziert sei. Daher erwarte man heute
von den jungen Menschen einen Beitrag, wenn sie dafür ein Studium mit auf den
Weg bekommen, das in der Regel den Steuerzahler zwischen 30.000 und 70.000 Euro
koste. Er wolle auf eine seltsame Wandlung in der Haltung der Grünen
hinweisen, die ihn eher erfreue als überrasche. Offenbar habe dort ein
Lernprozess eingesetzt, der von der grundsätzlichen Ablehnung zu einer
nachgelagerten Erhebung von Studiengebühren geführt habe. Allerdings glaube er,
dass die Haltung der Grünen hier nicht so ganz ehrlich sei, da mit dem früheren
Außenminister Fischer einer ihrer Fahrensleute durch die Welt reise, um an
einer privaten Eliteuniversität mit circa 30.000 bis 60.000 Dollar
Studiengebühren zu lehren. Er könne sich auch nicht verkneifen, die SPD darauf
aufmerksam zu machen, dass seine Fraktion die generelle Ablehnung einer
Studiengebühr für falsch halte. Eine Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes im Juni 2007
habe die These widerlegt, dass die Erhebung von Studiengebühren zwangsläufig zu
einer Nichtaufnahme eines Studiums und damit quasi zu einer sozialen Selektion
führte. Gleichwohl zeige diese Studie, dass die soziale Herkunft nach wie vor
maßgeblich über den Bildungsweg entscheide. Gerade deswegen habe das
Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26.01.2005 entschieden, dass die
Einführung der Studienbeiträge dann nicht verfassungswidrig sei, wenn sie
sozial verträglich ausgestaltet und in ein leistungsfähiges Darlehenssystem zum
Stipendium integriert werde. Außerdem sei sicher zu stellen, dass die daraus
resultierenden Mittel tatsächlich zur Verbesserung von Lehre und Forschung an
den niedersächsischen Universitäten eingesetzt werden. Genau das sei in
Niedersachsen im Jahre 2006 im Rahmen des Hochschulgesetzes beschlossen worden.
Hier müsse er Frau Schellmann korrigieren, in Niedersachsen sei ein
Studienbeitrag von 500 Euro generell für alle Universitäten eingeführt worden,
auch für Stiftungsuniversitäten. Alle Studierenden in Niedersachsen haben nach dem Gesetz
einen Anspruch auf ein einkommensunabhängiges und zinsgünstiges
Studiendarlehen, dessen Rückzahlung – dies sei neben Vergünstigungen für
Erziehende oder Pflegepersonen eine Komponente der Sozialverträglichkeit
– erst verlangt werden könne, wenn der Studierende ein ausreichendes
Einkommen erziele. Zudem sei eine Verschuldungsobergrenze von 15.000 Euro
einschließlich des BAFöG-Darlehens gesetzlich festgeschrieben worden. Daher
halte er das niedersächsische Studienbeitragsmodell für ein ausgesprochen
sozialverträgliches und gut ausgestattetes Modell, während das nachgelagerte
Hamburger Modell dazu führe, dass die derzeitigen Einnahmen aus Studiengebühren
in Niedersachsen von ca. 85 Millionen Euro auf etwa 64 Millionen Euro sinken
würden. Ferner würde sich ein völlig neues Erhebungssystem ergeben, in welchem
man den Studierenden nach Abschluss ihres Studiums hinterherlaufen müsste, um
die Studienbeiträge einzutreiben. Daher werde man in Niedersachsen das
Hamburger Modell nicht einführen, sondern im Jahre 2010 überprüfen, ob das
Modell funktioniere und gerecht sei. Ratsherr MEIHSIES konstatiert, dass das Hamburger Modell einen hohen
Verwaltungsaufwand produzieren werde. Man habe aber herausfinden wollen, ob die
CDU, die die Studiengebühren in Niedersachsen eingeführt habe, insbesondere vor
dem Hintergrund einer Standortkonkurrenz der Lüneburger Universität lernfähig
sei. Die Frage sei daher, ob man den Standortnachteil durch die Übernahme des
Hamburger Modells ausgleichen und zudem eine andere soziale Gerechtigkeit
schaffen wolle. Man könne nicht wegdiskutieren, dass sich immer mehr
Studierende überlegen werden, ob nicht das Hamburger Modell für sie das Bessere
gegenüber der Situation in Niedersachsen sei. Man habe durch die neuen
Mehrheiten in Hamburg einen Wettbewerb bekommen, der für Niedersachsen zu einem
Nachteil geführt habe. Es gehe darum, eine Veränderung auf Landesebene in Gang
zu setzen, damit mehr Menschen studieren können und mehr Chancengleichheit auch
für finanziell weniger gut Ausgestattete bestehe. Diese Resolution sei eine
Herausforderung, leider müsse man feststellen, dass die CDU nicht bereit sei,
diesen Weg mitzugehen. Beschluss: Der
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE wird bei einzelner Abstimmung der beiden
Absätze mehrheitlich abgelehnt bei 2 Ja-.Stimmen der Fraktion DIE LINKE gegen
die Stimmen der Gruppe SPD/CDU, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der FDP-Fraktion. Der
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird mehrheitlich abgelehnt bei 6
Ja-Stimmen aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und 1 Enthaltung aus
den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Gruppe
SPD/CDU, der FDP-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE. (01) |
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