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Auszug - Einrichtung von Pflegestützpunkten (Antrag der Gruppe SPD/CDU vom 08.04.2008)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 6.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.05.2008    
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2818/08 Einrichtung von Pflegestützpunkten (Antrag der Gruppe SPD/CDU vom 08.04.2008)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der Gruppe SPD/CDU
Federführend:Bereich 50 - Service und Finanzen Beteiligt:Fachstelle 502 - Demografischer Wandel, Senioren
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau GÜNTNER stellt dar, dass heutzutage viele Stellen angelaufen werden müssen, um Pflegemaßnahmen zu organisieren und notwendige Informationen zu erhalten. Ganzheitliche Versorgungsstrukturen fehlten häufig. Mit dem Pflegeweiterentwicklungsgesetz und der Möglichkeit, Pflegestützpunkte wohnortnah einzurichten, könne diese Situation verbessert werden. Pflegestützpunkte sollen für Pflegebedürftige und deren Angehörige bei allen Fragen rund um das Thema Pflege erste Anlaufstelle sein. Zudem sollen sie die vorhandenen Angebote vor Ort vernetzen, möglicherweise auch Anträge bearbeiten oder weiterleiten sowie individuelle Versorgungskonzepte erstellen. Bundesweit gebe es derzeit sechzehn Modellpflegestützpunkte, die Länder seien aufgefordert, zum 01. Juli dieses Jahres zu entscheiden, an welchen Orten weitere Stützpunkte eingerichtet werden. Allerdings sei derzeit vorgesehen, dass die Koordination und Einrichtung in die Zuständigkeit der Pflegekassen falle. Ihre Fraktion sei der Auffassung, dass hier die Kommunen die richtigen Ansprechpartner seien, da sie am besten wissen, welche Angebote es bereits vor Ort gibt. Dadurch ließen sich Doppelstrukturen vermeiden. Mit dem Antrag wolle man die Landesregierung bitten, Pflegestützpunkte in die Koordination der Kommunen zu geben. Eine Anschubfinanzierung von 45.000 Euro an die Kommunen solle sichergestellt werden. Zudem bitte man die Verwaltung der Stadt Lüneburg, sich dafür einzusetzen, dass ein Pflegestützpunkt in Lüneburg eingerichtet wird. Gleichzeitig solle die Verwaltung ein Konzept entwickeln, durch das bestehende Angebote wie etwa die Stadtteilzentren, das zukünftige Seniorenservicebüro, Wohlfahrtsverbände und ehrenamtliche Institutionen in einen Pflegestützpunkt integriert werden können. Mit der Einrichtung eines Pflegestützpunktes in Lüneburg könnte die Situation vieler Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen verbessert werden.

 

Ratsfrau RUDOLPH verweist auf die demographische Entwicklung in Deutschland, die es erforderlich mache, die gesetzliche Pflegeversicherung zukunftsfähig zu gestalten. Bis 2030 werde die Zahl der hoch betagten Menschen auf etwa 3 Millionen steigen, ein hoher Anteil dieser Menschen werde pflegebedürftig sein, zudem steige die Komplexität der Pflege weiter an. Verschärft werde die Entwicklung durch veränderte Sozialstrukturen wie etwa Singlehaushalte. Daher sehe das am 14. März verabschiedete Pflege- und Weiterentwicklungsgesetz die Möglichkeit vor, zur Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten Pflegestützpunkte einzurichten. Die Entscheidung darüber obliege den Ländern, dabei gehe es auch um die Frage der Zuständigkeit für deren Einrichtung. Grundsätzlich seien dafür die Pflegekassen verantwortlich. Das Sozialministerium prüfe allerdings, ob es den jeweiligen Trägern selbst überlassen werden könne, Pflegestützpunkte einzurichten. Diese Möglichkeit könnte auch für die Stadt Lüneburg eröffnet werden. Die Kommunen haben vor Ort den besten Überblick bezüglich der vorhandenen Angebote und der Vernetzung, um alten Menschen so lange wie möglich ein selbständiges und selbst bestimmtes Leben zu ermöglichen. Eine wohnortnahe Beratung könnte so schnell und unbürokratisch erfolgen. Für Stützpunkte in kommunaler Trägerschaft spreche auch eine unabhängige und neutrale Beratung der Pflegebedürftigen, was zu einer qualitativ hochwertigen, kompetenten und umfassenden Beratung beitrage. Da die Koordinierungsmöglichkeiten vor Ort bekannt seien, könne der zeitliche Aufwand für Beratungen und Informationen gesenkt werden. Dies würde zu einer kostengünstigeren und transparenteren Bearbeitung führen als bisher. Der vorhandene Sachverstand in den bereits bestehenden Strukturen sollte genutzt und ausgebaut werden. Die pro Stützpunkt vorgesehenen Mittel sollten voll den Kommunen zufließen.

 

Ratsfrau MAHLKE-VOß schließt sich ihren Vorrednerinnen an, sie fände es sehr begrüßenswert, einen Pflegestützpunkt nach Lüneburg zu bekommen. Im Hinblick auf die Lösung der demographischen Probleme der Zukunft sei ein solcher Pflegestützpunkt sehr sinnvoll. Viele Senioren- und Pflegeheime werden derzeit gebaut, die sicherlich in den nächsten Jahren auch genutzt würden. Der Bereich der Pflege erfordere eine gute Koordination, besonders wichtig sei dabei eine neutrale Beratung mit einer hohen Qualität. Wer letztlich einen Pflegestützpunkt unterhalte, sei eher zweitrangig, ein Anschluss an die kommunale Verwaltung sei jedoch sehr sinnvoll. Sie befürworte eine Überweisung in den Sozial- und Gesundheitsausschuss, um dort Details zu besprechen.

 

Ratsherr SOLDAN stellt fest, dass durch den Antrag inzwischen wohl jedem deutlich geworden sei, dass das vorhandene Sozialversicherungswesen undurchschaubar für Versicherte und selbst für Insider vollkommen unübersichtlich sei. Das System gehöre reformiert und nicht weiterentwickelt, dies mache die Gruppe auch in ihrem noch folgenden Antrag zur Finanzierung der Lüneburger Kliniken deutlich. Wenn mit den Beiträgen der Versicherten Beratungen über die Leistungen der Sozialversicherung bezahlt werden müssen, liege ein immanenter Systemfehler vor. Die Beiträge sollten eigentlich für gute pflegerische Leistungen entrichtet werden, nur dann helfe die Pflege den betroffenen Menschen. Bei der Einführung neuer Instrumente sei sicherzustellen, dass dadurch keine neuen bürokratischen Strukturen aufgebaut werden. Da es versäumt worden sei, diese Probleme auch nur im Ansatz anzugehen, müsse nun zumindest das, was das Gesetz ermögliche, zum Wohle der Bürger umgesetzt werden. Um zu sehen, ob die Struktur der Pflegestützpunkte überhaupt funktioniere, seien bereits so genannte Modellpflegestützpunkte eingerichtet worden. Bevor man in Lüneburg vorauseilend aktiv werde, sollten die Ergebnisse der Modellstützpunkte abgewartet werden. Zudem setze sich der Landtag erst demnächst mit der Frage auseinander, ob Pflegestützpunkte in Niedersachsen flächendeckend eingeführt werden, erst danach könne man selbst tätig werden.

Der Antrag der Gruppe SPD/CDU sei in Teilen überflüssig, da das Gesetz einige Dinge bereits vorgebe: Die Pflegestützpunkte sollen Auskunft und Beratung gegenüber den Berechtigten in sämtlichen pflegerischen Belangen vorsehen, die Koordinierung aller regionalen Versorgungs- und Unterstützungsangebote sowie die Vernetzung abgestimmter pflegerischer Versorgungs- und Betreuungsangebote gewährleisten. Für diese Maßnahmen sei gut ausgebildetes Personal notwendig, das eine andere Ausbildung besitze, als das heute in diesem Bereich tätige städtische Personal. Gar nicht erwähnt werde im Antrag, dass in den Pflegestützpunkten ein so genanntes Fallmanagement durchgeführt werden solle, indem Hilfebedarf systematisch erfasst, ein individueller Versorgungsplan erstellt und auf dessen Durchführung hingewirkt und der nötigenfalls angepasst werde. Bei komplexen Sachverhalten solle eine Auswertung erfolgen, die zu dokumentieren sei. Wolle man tatsächlich einen Pflegestützpunkt in Lüneburg, müsse man auch bereit sein, dafür entsprechend ausgebildetes Personal bereit zu stellen. Höchst fraglich sei es, ob das im Gesetz Vorgesehene mit den dort beschriebenen Strukturen machbar sei, da in den Pflegestützpunkten alle Leistungsempfänger und –erbringer einbezogen werden sollen. Die Verbraucherzentrale sehe hier eine unzulässige Vermischung konträrer Aufgabenstellungen. Der Bundesverband der Pflegeberufe sehe im Fallmanager einen unabhängigen Interessenvertreter des Hilfesuchenden, der nicht einem Leistungsträger oder Leistungserbringer verpflichtet sein dürfe. Dazu könne man auch städtische Bedienstete nicht zählen. Der Spitzenverband der Kranken- und Pflegekassen bemängele, dass die Pflegeberatung allein über den Haushalt der Pflegekasse finanziert werde, wodurch Gelder nicht mehr für die eigentliche Pflege zur Verfügung stehen.

Er appelliere daher an den Rat, zunächst abzuwarten, wie die Modellpflegestützpunkte funktionieren, aus den Fehlern, die dort sicherlich gemacht werden, zu lernen und erst dann selbst aktiv zu werden.

 

Ratsherr KUNATH unterstützt im Namen seiner Fraktion den Antrag und befürwortet die Überweisung an den Sozialausschuss. Es sei wichtig, einen Pflegestützpunkt in Lüneburg zu bekommen, in dem ein gutes und umfangreiches Beratungsangebot für Pflegebedürftige und deren Angehörige angeboten werde. Ergänzt werden müssten die Aufgaben noch um die Beratung chronisch Kranker wie etwa Aids-Patienten durch Institutionen mit dem entsprechenden Fachwissen. Dazu müsse der Punkt 3 des Antrages noch entsprechend erweitert werden.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig, den Antrag zur weiteren Beratung in den Sozial- und Gesundheitsausschuss zu überweisen.

 

(501, 502)