Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Ratsfrau GÜNTNER stellt dar, dass heutzutage viele Stellen angelaufen werden
müssen, um Pflegemaßnahmen zu organisieren und notwendige Informationen zu
erhalten. Ganzheitliche Versorgungsstrukturen fehlten häufig. Mit dem
Pflegeweiterentwicklungsgesetz und der Möglichkeit, Pflegestützpunkte
wohnortnah einzurichten, könne diese Situation verbessert werden.
Pflegestützpunkte sollen für Pflegebedürftige und deren Angehörige bei allen
Fragen rund um das Thema Pflege erste Anlaufstelle sein. Zudem sollen sie die
vorhandenen Angebote vor Ort vernetzen, möglicherweise auch Anträge bearbeiten
oder weiterleiten sowie individuelle Versorgungskonzepte erstellen. Bundesweit
gebe es derzeit sechzehn Modellpflegestützpunkte, die Länder seien
aufgefordert, zum 01. Juli dieses Jahres zu entscheiden, an welchen Orten
weitere Stützpunkte eingerichtet werden. Allerdings sei derzeit vorgesehen,
dass die Koordination und Einrichtung in die Zuständigkeit der Pflegekassen
falle. Ihre Fraktion sei der Auffassung, dass hier die Kommunen die richtigen
Ansprechpartner seien, da sie am besten wissen, welche Angebote es bereits vor
Ort gibt. Dadurch ließen sich Doppelstrukturen vermeiden. Mit dem Antrag wolle
man die Landesregierung bitten, Pflegestützpunkte in die Koordination der
Kommunen zu geben. Eine Anschubfinanzierung von 45.000 Euro an die Kommunen
solle sichergestellt werden. Zudem bitte man die Verwaltung der Stadt Lüneburg,
sich dafür einzusetzen, dass ein Pflegestützpunkt in Lüneburg eingerichtet
wird. Gleichzeitig solle die Verwaltung ein Konzept entwickeln, durch das
bestehende Angebote wie etwa die Stadtteilzentren, das zukünftige
Seniorenservicebüro, Wohlfahrtsverbände und ehrenamtliche Institutionen in
einen Pflegestützpunkt integriert werden können. Mit der Einrichtung eines
Pflegestützpunktes in Lüneburg könnte die Situation vieler Pflegebedürftiger
und ihrer Angehörigen verbessert werden. Ratsfrau RUDOLPH verweist auf die demographische Entwicklung in Deutschland,
die es erforderlich mache, die gesetzliche Pflegeversicherung zukunftsfähig zu
gestalten. Bis 2030 werde die Zahl der hoch betagten Menschen auf etwa 3
Millionen steigen, ein hoher Anteil dieser Menschen werde pflegebedürftig sein,
zudem steige die Komplexität der Pflege weiter an. Verschärft werde die
Entwicklung durch veränderte Sozialstrukturen wie etwa Singlehaushalte. Daher
sehe das am 14. März verabschiedete Pflege- und Weiterentwicklungsgesetz die
Möglichkeit vor, zur Beratung, Versorgung und Betreuung der Versicherten
Pflegestützpunkte einzurichten. Die Entscheidung darüber obliege den Ländern,
dabei gehe es auch um die Frage der Zuständigkeit für deren Einrichtung.
Grundsätzlich seien dafür die Pflegekassen verantwortlich. Das
Sozialministerium prüfe allerdings, ob es den jeweiligen Trägern selbst
überlassen werden könne, Pflegestützpunkte einzurichten. Diese Möglichkeit
könnte auch für die Stadt Lüneburg eröffnet werden. Die Kommunen haben vor Ort
den besten Überblick bezüglich der vorhandenen Angebote und der Vernetzung, um
alten Menschen so lange wie möglich ein selbständiges und selbst bestimmtes
Leben zu ermöglichen. Eine wohnortnahe Beratung könnte so schnell und
unbürokratisch erfolgen. Für Stützpunkte in kommunaler Trägerschaft spreche
auch eine unabhängige und neutrale Beratung der Pflegebedürftigen, was zu einer
qualitativ hochwertigen, kompetenten und umfassenden Beratung beitrage. Da die
Koordinierungsmöglichkeiten vor Ort bekannt seien, könne der zeitliche Aufwand
für Beratungen und Informationen gesenkt werden. Dies würde zu einer
kostengünstigeren und transparenteren Bearbeitung führen als bisher. Der
vorhandene Sachverstand in den bereits bestehenden Strukturen sollte genutzt
und ausgebaut werden. Die pro Stützpunkt vorgesehenen Mittel sollten voll den
Kommunen zufließen. Ratsfrau MAHLKE-VOß schließt sich ihren Vorrednerinnen an, sie fände es sehr
begrüßenswert, einen Pflegestützpunkt nach Lüneburg zu bekommen. Im Hinblick
auf die Lösung der demographischen Probleme der Zukunft sei ein solcher
Pflegestützpunkt sehr sinnvoll. Viele Senioren- und Pflegeheime werden derzeit
gebaut, die sicherlich in den nächsten Jahren auch genutzt würden. Der Bereich
der Pflege erfordere eine gute Koordination, besonders wichtig sei dabei eine
neutrale Beratung mit einer hohen Qualität. Wer letztlich einen
Pflegestützpunkt unterhalte, sei eher zweitrangig, ein Anschluss an die
kommunale Verwaltung sei jedoch sehr sinnvoll. Sie befürworte eine Überweisung
in den Sozial- und Gesundheitsausschuss, um dort Details zu besprechen. Ratsherr SOLDAN stellt fest, dass durch den Antrag inzwischen wohl jedem
deutlich geworden sei, dass das vorhandene Sozialversicherungswesen
undurchschaubar für Versicherte und selbst für Insider vollkommen
unübersichtlich sei. Das System gehöre reformiert und nicht weiterentwickelt,
dies mache die Gruppe auch in ihrem noch folgenden Antrag zur Finanzierung der
Lüneburger Kliniken deutlich. Wenn mit den Beiträgen der Versicherten
Beratungen über die Leistungen der Sozialversicherung bezahlt werden müssen,
liege ein immanenter Systemfehler vor. Die Beiträge sollten eigentlich für gute
pflegerische Leistungen entrichtet werden, nur dann helfe die Pflege den
betroffenen Menschen. Bei der Einführung neuer Instrumente sei sicherzustellen,
dass dadurch keine neuen bürokratischen Strukturen aufgebaut werden. Da es
versäumt worden sei, diese Probleme auch nur im Ansatz anzugehen, müsse nun
zumindest das, was das Gesetz ermögliche, zum Wohle der Bürger umgesetzt
werden. Um zu sehen, ob die Struktur der Pflegestützpunkte überhaupt
funktioniere, seien bereits so genannte Modellpflegestützpunkte eingerichtet
worden. Bevor man in Lüneburg vorauseilend aktiv werde, sollten die Ergebnisse
der Modellstützpunkte abgewartet werden. Zudem setze sich der Landtag erst
demnächst mit der Frage auseinander, ob Pflegestützpunkte in Niedersachsen
flächendeckend eingeführt werden, erst danach könne man selbst tätig werden. Der Antrag der Gruppe SPD/CDU sei in Teilen überflüssig, da
das Gesetz einige Dinge bereits vorgebe: Die Pflegestützpunkte sollen Auskunft
und Beratung gegenüber den Berechtigten in sämtlichen pflegerischen Belangen
vorsehen, die Koordinierung aller regionalen Versorgungs- und Unterstützungsangebote
sowie die Vernetzung abgestimmter pflegerischer Versorgungs- und
Betreuungsangebote gewährleisten. Für diese Maßnahmen sei gut ausgebildetes
Personal notwendig, das eine andere Ausbildung besitze, als das heute in diesem
Bereich tätige städtische Personal. Gar nicht erwähnt werde im Antrag, dass in
den Pflegestützpunkten ein so genanntes Fallmanagement durchgeführt werden
solle, indem Hilfebedarf systematisch erfasst, ein individueller
Versorgungsplan erstellt und auf dessen Durchführung hingewirkt und der
nötigenfalls angepasst werde. Bei komplexen Sachverhalten solle eine Auswertung
erfolgen, die zu dokumentieren sei. Wolle man tatsächlich einen
Pflegestützpunkt in Lüneburg, müsse man auch bereit sein, dafür entsprechend
ausgebildetes Personal bereit zu stellen. Höchst fraglich sei es, ob das im
Gesetz Vorgesehene mit den dort beschriebenen Strukturen machbar sei, da in den
Pflegestützpunkten alle Leistungsempfänger und –erbringer einbezogen
werden sollen. Die Verbraucherzentrale sehe hier eine unzulässige Vermischung
konträrer Aufgabenstellungen. Der Bundesverband der Pflegeberufe sehe im
Fallmanager einen unabhängigen Interessenvertreter des Hilfesuchenden, der
nicht einem Leistungsträger oder Leistungserbringer verpflichtet sein dürfe.
Dazu könne man auch städtische Bedienstete nicht zählen. Der Spitzenverband der
Kranken- und Pflegekassen bemängele, dass die Pflegeberatung allein über den
Haushalt der Pflegekasse finanziert werde, wodurch Gelder nicht mehr für die
eigentliche Pflege zur Verfügung stehen. Er appelliere daher an den Rat, zunächst abzuwarten, wie die
Modellpflegestützpunkte funktionieren, aus den Fehlern, die dort sicherlich
gemacht werden, zu lernen und erst dann selbst aktiv zu werden. Ratsherr KUNATH unterstützt im Namen seiner Fraktion den Antrag und
befürwortet die Überweisung an den Sozialausschuss. Es sei wichtig, einen
Pflegestützpunkt in Lüneburg zu bekommen, in dem ein gutes und umfangreiches
Beratungsangebot für Pflegebedürftige und deren Angehörige angeboten werde.
Ergänzt werden müssten die Aufgaben noch um die Beratung chronisch Kranker wie
etwa Aids-Patienten durch Institutionen mit dem entsprechenden Fachwissen. Dazu
müsse der Punkt 3 des Antrages noch entsprechend erweitert werden. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt einstimmig, den Antrag zur weiteren
Beratung in den Sozial- und Gesundheitsausschuss zu überweisen. (501,
502) |
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