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Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 1 Enthaltung (Ratsfrau
Kießlich) die Satzung der Hansestadt Lüneburg über eine Veränderungssperre für
den Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 2 „Kreideberg-Zeltberg“
und Nr. 33 „Kreideberg-Nord“ gemäß § 16 Abs. 1 BauGB. Die
zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches der Veränderungssperre ist
Bestandteil der Satzung. (06,
61, 63, 6) |
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