Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Die
TOP 4, 5 und 6 werden gemeinsam beraten. Stadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass die TOP 4 – 6 inhaltlich zusammen gehören und insofern auch
gemeinsam beraten werden können. Die
Geltungsbereiche der beiden angesprochenen B-Pläne werden aufgezeigt. Erkennbar
ist, dass die Geltungsbereiche quasi ineinander greifen. Ausgangslage
ist ein homogenes Baugebiet aus den 60 – 70 Jahren. Die
unterschiedlichsten Baustrukturen mit ihren Bauformen mit den verschiedenen
Dachausbildungen werden anhand einer Power Point Präsentation aufgezeigt. Entwicklungen,
wie die Umwandlung von Satteldächern in Staffelgeschosse, soll entgegen gewirkt
werden. Staffelgeschosse würden ebenso den Charakter des Gebietes verändern wie
Fassadenelemente, die im Zusammenhang mit der Verbesserung der Wärmedämmung
nach der Energieeinsparungsverordnung den bisher durchweg geklinkerten Fassaden
vorgehängt werden würden. Um solchen, den Gebietscharakter verändernden, Fehlentwicklungen
vorzubeugen ist nicht beabsichtigt, die bestehenden B-Pläne zu verändern.
Stattdessen ist nur daran gedacht, Ergänzungen in Form von gestalterischen
Festsetzungen vorzunehmen. Die Inhalte der textlichen Festsetzungen mit den
örtlichen Bauvorschriften werden erläutert. Ratsherrn
Kroll interessiert,
ob hinsichtlich der Höhe auch die Gebäude rund um den Marktplatz neu festgelegt
werden sollen. Bereichsleiter
Eberhard erklärt,
dass die Höhen der dem Marktplatz umgebenden Gebäude nicht erfasst werden, weil
die vorhandenen Sonderhöhen nicht in das Schema der vorgegebenen Höhen passen. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass die Kartierung sehr viel Arbeit bereitet habe. Bezogen auf die
Gestaltung der Fassaden bei einer Verbesserung der Wärmedämmung vertritt sie
die Ansicht, dass die einfach gehaltenen Vorgaben genügend Facetten für den
Eigentümer für eine Fassadengestaltung offen halten. Hinnehmen
muss ein Hauskäufer, dass er den vorhandenen Charakter des Gebietes bei
vorgesehenen Baumaßnahmen zu beachten hat. Ratsherrn
Schuler
interessiert, was mit den bereits vorgenommenen baulichen Veränderungen
passiert, die nicht in den vorgesehenen Rahmen passen. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass diese Eigentümer auf bestehenden Bestandsschutz vertrauen können. Ein
entsprechender Rückbau wird ihnen nicht abverlangt. Die Festsetzungen beziehen
sich insofern nur auf die Zukunft gerichtete Maßnahmen. Beigeordnete
Schellmann merkt an, dass die Farbgebung mancher
Fassadenbänder eher rot und auch beige sei und demzufolge nicht mehr in das
Schema passen würde. Stadtbaurätin
Gundermann verdeutlicht,
dass die Fassadenbänder bestehen bleiben können. Auf Nachfrage werden ergänzend
die Unterschiede zwischen Dachflächenfenstern, Dacheinschnitten und
Dachaufbauten erläutert. Ratsherr
Kroll hält es für
wichtig, dass die bloße Vorgabe der Fassadenfarbe mit der Angabe rot nicht
hinreichend genug bestimmt sei. Er vertritt die Ansicht, dass die Farbe rot
genauer zu definieren sei. Stadtbaurätin
Gundermann zeigt
auf, dass die Farbpalette der verwendeten Rottöne in der Auflistung der
RAL-Farben in den örtlichen Bauvorschriften hinreichend geregelt sei. Ratsherr
Bruns hält es für
gut, mit einem vorgegebenen Rahmen die zulässigen Maßnahmen so abzustecken,
dass der vorhandene Charakter dieses Gebietes auch weiterhin gewahrt bleibt.
Ihn interessiert, ob die farbliche Gestaltung der Farbbänder auch eingeschränkt
wird. Für gut würde er es halten, wenn den Eigentümern gewisse Spielräume belassen
werden könnten. Stadtbaurätin
Gundermann führt
erläuternd aus, dass man bestrebt gewesen sei, die Hauptbauteile, Fassaden und
Dächer in ihrer Gestaltung und Farbgebung zu regeln. Farblich spielen kann man
aber auch zukünftig beispielsweise mit Balkonen, Fenstern, Vordächern u. ä.. Bei
diesen Überlegungen stellte sich auch die Frage, wo man die Grenze ziehen
sollte. Soweit dies politisch gewollt ist, können die Grenzen des Zulässigen
auch enger gezogen werden. Beigeordnete
Schellmann interessiert, ob, wenn man von Wärmedämmung
spricht, diese eigentlich immer nur von außen an der Fassade vorgenommen werden
kann. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass über die Energieeinsparungsverordnung und die hieraus resultierenden
Veränderungen in einer der nächsten Ausschusssitzungen vorgetragen wird. Wissen
muss man, dass die Verkleidung der Außenfassade für die Verbesserung der
Wärmedämmung oftmals so gewollt sei, weil es auch sinnvoll ist und nicht den
Wohnraum verkleinert. In der Regel ist eine solche Verkleidung
genehmigungsfrei. Probleme,
die damit jedoch einhergehen, sind in der Regel, dass sich das äußere gewohnte
Erscheinungsbild der Gebäude verändert und dass es zu Problemen führen kann,
mit der vorgebauten Fassade auch weiterhin die erforderlichen Grenzabstände
einzuhalten. Beigeordneter
Körner interessiert,
ob es bei den Fenstern auch zukünftig noch zulässig sein wird, Material- und
Farbenwechsel vorzunehmen. Stadtbaurätin
Gundermann zeigt
auf, dass es auch weiterhin zulässig sein wird, Farb- und Materialwechsel
vorzunehmen. Die angesprochenen Begrenzungen und Einschränkungen beziehen sich
ausschließlich auf den Innenstadtbereich. Beigeordneter
Körner möchte ergänzend
wissen, ob bei der Anbringung von zusätzlicher Wärmedämmung auch Verblendattrappen
verwendet werden dürfen und Vorhangbalkone zulässig wären. Beigeordneter
Dörbaum stellt
klar, dass man nicht mehr regeln will, als unbedingt erforderlich ist.
Vorrangig geht es darum, den Charakter des Gebietes zu erhalten. Stadtbaurätin
Gundermann verdeutlicht,
dass Riemchen-Verblendung oftmals vor die eigentliche Wärmedämmung gesetzt
werde. Entscheidend für das, was hier gemeint ist, ist das optische
Erscheinungsbild. Insofern wäre gegen die ergänzende Riemchen-Verkleidung nichts
einzuwenden. Für Vorstellbalkone wäre Grundvoraussetzung zunächst einmal, dass
die Tragkonstruktion des Balkons mit der Tragkonstruktion des Hauptgebäudes
verankert wird. Grundsätzlich wären solche Balkone zulässig. Insofern bestehen
dafür auch keine Materialvorschriften. Ratsherr
Kroll weist darauf
hin, dass das Außenmauerwerk bereits jetzt eine Luftschicht aufweist.
Zusätzliche Wärmedämmung mit einer weiteren Luftschicht würde nichts bringen
und ins Leere laufen. Nach seiner Ansicht sollte die Stadt einen Vorschlag
erarbeiten, um diesen Hauseigentümer beratend zur Seite zu stehen. Stadtbaurätin
Gundermann macht
deutlich, dass dieser Vorschlag so nicht aufgegriffen werden könne und auch nicht
dürfe, weil eine solche Beratung unzulässigerweise in das Aufgabenfeld freier
Berufe hineingreifen würde. Beigeordneter
Dörbaum stellt noch
einmal klar, dass für solche Art Beratungen Klimaleitstellen u. ä. Beratungsstellen,
die über die Qualität energetischer Maßnahmen Auskunft geben können, zur
Verfügung stehen. Gegenstand der heutigen Beratung ist, Voraussetzungen zu
schaffen, dass das Gebiet durch durchgeführte Maßnahmen sich nicht völlig im
Charakter verändert. Deshalb werden Ergänzungen zu den B-Plänen vorgenommen,
die gleichwohl aber in einen vorgegebenen Rahmen Spielräume der Gestaltung und
Ausbildung offen lassen. Stadtbaurätin
Gundermann ergänzt,
dass man sich bewusst auf das beschränkt habe, was heute erläutert wurde. Nicht
erarbeitet wurden Lösungsvorschläge für einzelne Haustypen. Dies würde als zu
weitgehend empfunden. Beigeordnete
Schellmann pflichtet dem bei. Auch sie vertritt die
Ansicht, dass man zwar einen Rahmen vorgeben sollte, dieser aber nicht so fest
sein darf, dass eine sich entwickelnde Gestaltung nicht mehr möglich ist. Eine
einheitliche Gestaltung von Hausgruppen dürfte auch schwierig einzuhalten sein,
weil sich damit auch die Frage verbindet, wie dies durchgehalten werden kann.
Allein der gute Wille und die Absicht reichen hier oftmals nicht aus. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass Richtungsvorgaben in der Material- und Farbgebung dazu beitragen werden,
dass es riesengroße Unterschiede nicht geben wird. Eine auch in zeitlichen
Abständen durchgeführte Sanierung beispielsweise bei Doppelhäusern wird dadurch
letztendlich auch zu einem harmonischen Endergebnis führen. Beigeordneter
Körner möchte
wissen, ob für den Einbau von Loggien Einschnitte in die Fassade zulässig sein
werden. Stadtbaurätin
Gundermann bejaht
dies und führt noch einmal aus, was im Dachbereich zulässig sein wird. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum lässt über
die TOP 4, 5 und 6 gesondert abstimmen. Abstimmungsergebnis
zu TOP 4 siehe TOP 4, zu TOP 5 siehe TOP 5. Beschluss
TOP 6: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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