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Auszug - Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 2 "Kreideberg-Zeltberg" und Nr. 33 "Kreideberg-Nord"  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.05.2008    
Zeit: 15:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2846/08 Veränderungssperre für den Geltungsbereich der Bebauungspläne Nr. 2 "Kreideberg-Zeltberg" und Nr. 33 "Kreideberg-Nord"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Klang
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Die TOP 4, 5 und 6 werden gemeinsam beraten.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass die TOP 4 – 6 inhaltlich zusammen gehören und insofern auch gemeinsam beraten werden können.

Die Geltungsbereiche der beiden angesprochenen B-Pläne werden aufgezeigt. Erkennbar ist, dass die Geltungsbereiche quasi ineinander greifen.

Ausgangslage ist ein homogenes Baugebiet aus den 60 – 70 Jahren. Die unterschiedlichsten Baustrukturen mit ihren Bauformen mit den verschiedenen Dachausbildungen werden anhand einer Power Point Präsentation aufgezeigt.

Entwicklungen, wie die Umwandlung von Satteldächern in Staffelgeschosse, soll entgegen gewirkt werden. Staffelgeschosse würden ebenso den Charakter des Gebietes verändern wie Fassadenelemente, die im Zusammenhang mit der Verbesserung der Wärmedämmung nach der Energieeinsparungsverordnung den bisher durchweg geklinkerten Fassaden vorgehängt werden würden. Um solchen, den Gebietscharakter verändernden, Fehlentwicklungen vorzubeugen ist nicht beabsichtigt, die bestehenden B-Pläne zu verändern. Stattdessen ist nur daran gedacht, Ergänzungen in Form von gestalterischen Festsetzungen vorzunehmen. Die Inhalte der textlichen Festsetzungen mit den örtlichen Bauvorschriften werden erläutert.

 

Ratsherrn Kroll interessiert, ob hinsichtlich der Höhe auch die Gebäude rund um den Marktplatz neu festgelegt werden sollen.

 

Bereichsleiter Eberhard erklärt, dass die Höhen der dem Marktplatz umgebenden Gebäude nicht erfasst werden, weil die vorhandenen Sonderhöhen nicht in das Schema der vorgegebenen Höhen passen.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass die Kartierung sehr viel Arbeit bereitet habe. Bezogen auf die Gestaltung der Fassaden bei einer Verbesserung der Wärmedämmung vertritt sie die Ansicht, dass die einfach gehaltenen Vorgaben genügend Facetten für den Eigentümer für eine Fassadengestaltung offen halten.

Hinnehmen muss ein Hauskäufer, dass er den vorhandenen Charakter des Gebietes bei vorgesehenen Baumaßnahmen zu beachten hat.

 

Ratsherrn Schuler interessiert, was mit den bereits vorgenommenen baulichen Veränderungen passiert, die nicht in den vorgesehenen Rahmen passen.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass diese Eigentümer auf bestehenden Bestandsschutz vertrauen können. Ein entsprechender Rückbau wird ihnen nicht abverlangt. Die Festsetzungen beziehen sich insofern nur auf die Zukunft gerichtete Maßnahmen.

 

Beigeordnete Schellmann  merkt an, dass die Farbgebung mancher Fassadenbänder eher rot und auch beige sei und demzufolge nicht mehr in das Schema passen würde.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass die Fassadenbänder bestehen bleiben können. Auf Nachfrage werden ergänzend die Unterschiede zwischen Dachflächenfenstern, Dacheinschnitten und Dachaufbauten erläutert.

 

Ratsherr Kroll hält es für wichtig, dass die bloße Vorgabe der Fassadenfarbe mit der Angabe rot nicht hinreichend genug bestimmt sei. Er vertritt die Ansicht, dass die Farbe rot genauer zu definieren sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt auf, dass die Farbpalette der verwendeten Rottöne in der Auflistung der RAL-Farben in den örtlichen Bauvorschriften hinreichend geregelt sei.

 

Ratsherr Bruns hält es für gut, mit einem vorgegebenen Rahmen die zulässigen Maßnahmen so abzustecken, dass der vorhandene Charakter dieses Gebietes auch weiterhin gewahrt bleibt. Ihn interessiert, ob die farbliche Gestaltung der Farbbänder auch eingeschränkt wird. Für gut würde er es halten, wenn den Eigentümern gewisse Spielräume belassen werden könnten.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt erläuternd aus, dass man bestrebt gewesen sei, die Hauptbauteile, Fassaden und Dächer in ihrer Gestaltung und Farbgebung zu regeln. Farblich spielen kann man aber auch zukünftig beispielsweise mit Balkonen, Fenstern, Vordächern u. ä.. Bei diesen Überlegungen stellte sich auch die Frage, wo man die Grenze ziehen sollte. Soweit dies politisch gewollt ist, können die Grenzen des Zulässigen auch enger gezogen werden.

 

Beigeordnete Schellmann  interessiert, ob, wenn man von Wärmedämmung spricht, diese eigentlich immer nur von außen an der Fassade vorgenommen werden kann.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass über die Energieeinsparungsverordnung und die hieraus resultierenden Veränderungen in einer der nächsten Ausschusssitzungen vorgetragen wird. Wissen muss man, dass die Verkleidung der Außenfassade für die Verbesserung der Wärmedämmung oftmals so gewollt sei, weil es auch sinnvoll ist und nicht den Wohnraum verkleinert. In der Regel ist eine solche Verkleidung genehmigungsfrei.

Probleme, die damit jedoch einhergehen, sind in der Regel, dass sich das äußere gewohnte Erscheinungsbild der Gebäude verändert und dass es zu Problemen führen kann, mit der vorgebauten Fassade auch weiterhin die erforderlichen Grenzabstände einzuhalten.

 

Beigeordneter Körner interessiert, ob es bei den Fenstern auch zukünftig noch zulässig sein wird, Material- und Farbenwechsel vorzunehmen.

 

Stadtbaurätin Gundermann zeigt auf, dass es auch weiterhin zulässig sein wird, Farb- und Materialwechsel vorzunehmen. Die angesprochenen Begrenzungen und Einschränkungen beziehen sich ausschließlich auf den Innenstadtbereich.

 

Beigeordneter Körner möchte ergänzend wissen, ob bei der Anbringung von zusätzlicher Wärmedämmung auch Verblendattrappen verwendet werden dürfen und Vorhangbalkone zulässig wären.

 

Beigeordneter Dörbaum stellt klar, dass man nicht mehr regeln will, als unbedingt erforderlich ist. Vorrangig geht es darum, den Charakter des Gebietes zu erhalten.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass Riemchen-Verblendung oftmals vor die eigentliche Wärmedämmung gesetzt werde. Entscheidend für das, was hier gemeint ist, ist das optische Erscheinungsbild. Insofern wäre gegen die ergänzende Riemchen-Verkleidung nichts einzuwenden. Für Vorstellbalkone wäre Grundvoraussetzung zunächst einmal, dass die Tragkonstruktion des Balkons mit der Tragkonstruktion des Hauptgebäudes verankert wird. Grundsätzlich wären solche Balkone zulässig. Insofern bestehen dafür auch keine Materialvorschriften.

 

Ratsherr Kroll weist darauf hin, dass das Außenmauerwerk bereits jetzt eine Luftschicht aufweist. Zusätzliche Wärmedämmung mit einer weiteren Luftschicht würde nichts bringen und ins Leere laufen. Nach seiner Ansicht sollte die Stadt einen Vorschlag erarbeiten, um diesen Hauseigentümer beratend zur Seite zu stehen.

 

Stadtbaurätin Gundermann macht deutlich, dass dieser Vorschlag so nicht aufgegriffen werden könne und auch nicht dürfe, weil eine solche Beratung unzulässigerweise in das Aufgabenfeld freier Berufe hineingreifen würde.

 

Beigeordneter Dörbaum stellt noch einmal klar, dass für solche Art Beratungen Klimaleitstellen u. ä. Beratungsstellen, die über die Qualität energetischer Maßnahmen Auskunft geben können, zur Verfügung stehen. Gegenstand der heutigen Beratung ist, Voraussetzungen zu schaffen, dass das Gebiet durch durchgeführte Maßnahmen sich nicht völlig im Charakter verändert. Deshalb werden Ergänzungen zu den B-Plänen vorgenommen, die gleichwohl aber in einen vorgegebenen Rahmen Spielräume der Gestaltung und Ausbildung offen lassen.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt, dass man sich bewusst auf das beschränkt habe, was heute erläutert wurde. Nicht erarbeitet wurden Lösungsvorschläge für einzelne Haustypen. Dies würde als zu weitgehend empfunden.

 

Beigeordnete Schellmann  pflichtet dem bei. Auch sie vertritt die Ansicht, dass man zwar einen Rahmen vorgeben sollte, dieser aber nicht so fest sein darf, dass eine sich entwickelnde Gestaltung nicht mehr möglich ist. Eine einheitliche Gestaltung von Hausgruppen dürfte auch schwierig einzuhalten sein, weil sich damit auch die Frage verbindet, wie dies durchgehalten werden kann. Allein der gute Wille und die Absicht reichen hier oftmals nicht aus.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass Richtungsvorgaben in der Material- und Farbgebung dazu beitragen werden, dass es riesengroße Unterschiede nicht geben wird. Eine auch in zeitlichen Abständen durchgeführte Sanierung beispielsweise bei Doppelhäusern wird dadurch letztendlich auch zu einem harmonischen Endergebnis führen.

 

Beigeordneter Körner möchte wissen, ob für den Einbau von Loggien Einschnitte in die Fassade zulässig sein werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann bejaht dies und führt noch einmal aus, was im Dachbereich zulässig sein wird.

 

Weitere Wortmeldungen liegen  nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum lässt über die TOP 4, 5 und 6 gesondert abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis zu TOP 4 siehe TOP 4, zu TOP 5 siehe TOP 5.

Beschluss:

Beschluss TOP 6:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.