Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend aus, dass es einerseits einen Haushaltsansatz für den Ausbau der Dieselstraße
gibt und andererseits eine technische Entwurfsplanung vorliegt. Diese Ausbauplanung
wurde den beitragspflichtigen Anliegern in einer Versammlung vorgestellt. Der
Straßenzustand ist so, dass eine Sanierung des Straßenkörpers nicht mehr länger
hinausgeschoben werden sollte. Die Bereiche der Bürgersteige sind zwar noch
nicht abgängig, sie sollen jedoch im Zuge der Sanierung der Straße gleich mit saniert
werden. Demzufolge sind nur die anteiligen Kosten für die Straßensanierung,
nicht jedoch für die Instandsetzung der Bürgersteigbereiche umlagefähig.
Diskussionsschwerpunkt in der Versammlung war die Frage, ob es sich um eine
reine Anliegerstraße handelt, oder ob eher davon auszugehen ist, dass es sich
vom Verkehrsaufkommen her um eine innerörtliche Durchgangsstraße handelt. Bei
einer Einstufung als Durchgangsverkehrsstraße (Innerortsstraße) würde dies nach
der Straßenausbaubeitragssatzung für die Anlieger bedeuten, dass sie weniger Anliegerbeiträge
aufzubringen hätten. Überprüfungen haben ergeben, dass man die Straße vom
Verkehrsaufkommen durchaus auch als Innerortsstraße einstufen könnte.
Finanziell würde dies bedeuten, dass 20.000 – 30.000 € an Einnahmen
fehlen würden. Es muss deshalb noch die Einstufung der Straße abschließend
geklärt werden. In
der heutigen Sitzung geht es zunächst nur darum, die technische Entwurfsplanung
vorzustellen. Nach der Ausschreibung der Arbeiten wird man mit der Vergabe
wieder in den Ausschuss kommen. Beigeordnete
Schellmann interessiert, wie die Kriterien für die Einstufung
der Straße in innerörtlicher Durchgangs- und Anliegerstraße ermittelt und
festgelegt werden. Für sie stellt sich die Frage, ob man dies vor Festsetzung
der Anliegerbeiträge nicht im Vorfeld hätte abklären können. Beigeordneter
Körner vertritt die
Ansicht, dass es sich wohl eher um eine Innerortsstraße handelt. Er plädiert
dafür, den Anliegern hier nicht zuviel aufzubürden. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein geht
ein auf die durchgeführte Anliegerversammlung. Die Sitzung verlief ruhig und
sachlich. Zentrales Thema für die anwesenden Anlieger war die schon
angesprochene verkehrliche Betrachtung und Einstufung der Straße. Eingegangen
wird auf die Planungsvarianten. Wegen des hohen Parkdruckes ist vorgesehen, die
vorhandenen Kfz-Stellplatzflächen auch zukünftig beizubehalten. Der vorgesehene
Ausbau soll im Bestand durchgeführt werden. Die Dieselstraße ist verkehrlich
als 30er Zone ausgewiesen und als Anliegerstraße qualifiziert. Die Frage ist,
ob aufgrund der verkehrlichen Situation, dies auch erschließungsbeitragsrechtlich
so zu sehen ist. Nach
Auswertung der Straßendatenbank ist der Zustand der Straße mit 5 zu bewerten,
was letztendlich bedeutet, dass dringender Handlungsbedarf angezeigt ist. Die Gehwegbereiche
sind mit 4,0 zu bewerten. Dies ist als noch ausreichend anzusehen, ein Eingriff
insofern noch nicht zwingend erforderlich. Umlagefähige Kosten können demzufolge
nur die Sanierungskosten für die Fahrbahn, nicht jedoch für die Gehwegbereiche
sein. Die Kosten müssen auseinander gerechnet werden. Erläutert
werden die prozentualen Beteiligungen für die Anlieger, je nach dem, wie die Straße
aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht eingestuft wird. Die
Ergänzungsflächen bleiben bei dieser Berechnung außen vor. Der
Bund als einer der großen Anlieger war bei der Anliegerversammlung nicht
vertreten, hat jedoch im Vorfeld Zustimmung zur Sanierung signalisiert. Auf
der Anliegerversammlung wurde von den Anliegern darauf hingewiesen, dass der
Verkehr auf der Straße vom innerörtlichen Verkehr geprägt sei. Die täglichen
Verkehrsbewegungen betragen ca. 1.200 Fahrzeuge. Das ist allein betrachtet
nicht viel. Jedoch nur 200 – 250 Fahrzeugbewegungen/täglich sind dem
Anliegerverkehr zuzurechnen. Bei 80 % der Fahrzeugbewegungen liegen Quelle und
Ziel damit außerhalb dieses Straßenbereichs. Vielfach
wurde von den Anliegern durch Carports auch Stellfläche außerhalb des
Straßenraums geschaffen. Wegen des bestehenden Parkdruckes soll die vorhandene Situation
deshalb auch nicht verändert werden. Auf zukünftige Anträge privater
Stellplatzanlagen soll positiv und flexibel reagiert werden können. Nach
Abfrage bei Ver- und Entsorgungsträgern sind in absehbarer Zeit keine
Leitungserneuerungen vorgesehen. Um
die Erreichbarkeit der Grundstücke auch während der Bauphase zu gewährleisten
ist vorgesehen, die Sanierung abschnittsweise durchzuführen. Die
Stellplatzanordnung soll im Zuge der Sanierung aufgrund des dargestellten
bestehenden Parkdruckes unverändert bleiben. Die Fertigstellung ist vor Beginn
der Frostperiode vorgesehen. Ratsherrn
Kroll interessiert,
ob zu befürchten sei, dass sich die Situation ähnlich wie auf dem Straßenzug
"Auf der Höhe“ entwickelt. Beigeordneter
Dörbaum stellt
klar, dass es hier vorrangig darum geht, unter Ausnutzung der vorhandene
Situation möglichst den Status quo zu sichern. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein verdeutlicht,
dass Neuregelungen nur dazu führen würden, dass sich Parkverkehr in die
angrenzenden Straßen verlagern würden. Dies ist jedoch nicht gewollt. Insofern
wurden solche Überlegungen nicht angestellt und auch nicht in der Versammlung
thematisiert. Beigeordneter
Körner interessiert,
was mit den bestehenden Gehwegabsenkungen bei den Carportzufahrten geschehen
wird. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein erklärt,
dass die bestehenden Überfahrten selbstverständlich wieder eingebaut bzw.
bestehen bleiben werden. Der vorhandene Parkdruck wird in Zukunft noch weiter
zunehmen. Deshalb sollte auch nicht versucht werden, dort eine vermeintliche Ordnung
hineinzubringen. Stattdessen soll, wie bereits ausgeführt, flexibel auf den
entstehenden zusätzlichen Bedarf reagiert werden. Zurzeit ist das Parken in der
Dieselstraße einseitig möglich. Ratsherr
Schuler spricht
sich dafür aus, die derzeitige Parksituation so zu belassen wie sie ist. Das ist
die beste Lösung, die sich auch über die Jahre bewährt habe. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein ergänzt,
dass vorgesehen sei, einen geräuscharmen Belag aufzubringen. Von den
ungebundenen Schichten ist vorgesehen, nur das Notwendige zu erneuern. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst als
Ausschussvorsitzender das Beratungsergebnis dahingehend zusammen, dass der
Ausschuss die vorgestellte Sanierungsmaßnahme Dieselstraße zustimmend mit der
Maßgabe zur Kenntnis nimmt, dass seitens der Verwaltung noch einmal geprüft
werde, ob es aufgrund der aufgezeigten verkehrlichen Situation nicht angezeigt
erscheint, die Anlieger unter der Vorgabe, dass die Dieselstraße als
innerörtliche Durchgangsstraße einzustufen ist, heranzuziehen. Die
Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, dass die Prüfung von der Tendenz
her ergeben sollte, dass die Dieselstraße als Innerortsstraße eingestuft werden
sollte. Unter Maßgabe dieser noch vorzunehmenden Prüfung fassen die
Ausschussmitglieder nachstehenden Beschluss. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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