Bürgerinformationssystem

Auszug - Erneuerung der Dieselstraße  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 26.05.2008    
Zeit: 15:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2844/08 Erneuerung der Dieselstraße
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:06 - Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Kamionka, Andrea
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass es einerseits einen Haushaltsansatz für den Ausbau der Dieselstraße gibt und andererseits eine technische Entwurfsplanung vorliegt. Diese Ausbauplanung wurde den beitragspflichtigen Anliegern in einer Versammlung vorgestellt.

Der Straßenzustand ist so, dass eine Sanierung des Straßenkörpers nicht mehr länger hinausgeschoben werden sollte. Die Bereiche der Bürgersteige sind zwar noch nicht abgängig, sie sollen jedoch im Zuge der Sanierung der Straße gleich mit saniert werden. Demzufolge sind nur die anteiligen Kosten für die Straßensanierung, nicht jedoch für die Instandsetzung der Bürgersteigbereiche umlagefähig. Diskussionsschwerpunkt in der Versammlung war die Frage, ob es sich um eine reine Anliegerstraße handelt, oder ob eher davon auszugehen ist, dass es sich vom Verkehrsaufkommen her um eine innerörtliche Durchgangsstraße handelt. Bei einer Einstufung als Durchgangsverkehrsstraße (Innerortsstraße) würde dies nach der Straßenausbaubeitragssatzung für die Anlieger bedeuten, dass sie weniger Anliegerbeiträge aufzubringen hätten. Überprüfungen haben ergeben, dass man die Straße vom Verkehrsaufkommen durchaus auch als Innerortsstraße einstufen könnte. Finanziell würde dies bedeuten, dass 20.000 – 30.000 € an Einnahmen fehlen würden. Es muss deshalb noch die Einstufung der Straße abschließend geklärt werden.

In der heutigen Sitzung geht es zunächst nur darum, die technische Entwurfsplanung vorzustellen. Nach der Ausschreibung der Arbeiten wird man mit der Vergabe wieder in den Ausschuss kommen.

 

Beigeordnete Schellmann  interessiert, wie die Kriterien für die Einstufung der Straße in innerörtlicher Durchgangs- und Anliegerstraße ermittelt und festgelegt werden. Für sie stellt sich die Frage, ob man dies vor Festsetzung der Anliegerbeiträge nicht im Vorfeld hätte abklären können.

 

Beigeordneter Körner vertritt die Ansicht, dass es sich wohl eher um eine Innerortsstraße handelt. Er plädiert dafür, den Anliegern hier nicht zuviel aufzubürden.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein geht ein auf die durchgeführte Anliegerversammlung. Die Sitzung verlief ruhig und sachlich. Zentrales Thema für die anwesenden Anlieger war die schon angesprochene verkehrliche Betrachtung und Einstufung der Straße.

Eingegangen wird auf die Planungsvarianten. Wegen des hohen Parkdruckes ist vorgesehen, die vorhandenen Kfz-Stellplatzflächen auch zukünftig beizubehalten. Der vorgesehene Ausbau soll im Bestand durchgeführt werden. Die Dieselstraße ist verkehrlich als 30er Zone ausgewiesen und als Anliegerstraße qualifiziert. Die Frage ist, ob aufgrund der verkehrlichen Situation, dies auch erschließungsbeitragsrechtlich so zu sehen ist.

Nach Auswertung der Straßendatenbank ist der Zustand der Straße mit 5 zu bewerten, was letztendlich bedeutet, dass dringender Handlungsbedarf angezeigt ist. Die Gehwegbereiche sind mit 4,0 zu bewerten. Dies ist als noch ausreichend anzusehen, ein Eingriff insofern noch nicht zwingend erforderlich. Umlagefähige Kosten können demzufolge nur die Sanierungskosten für die Fahrbahn, nicht jedoch für die Gehwegbereiche sein. Die Kosten müssen auseinander gerechnet werden.

Erläutert werden die prozentualen Beteiligungen für die Anlieger, je nach dem, wie die Straße aus erschließungsbeitragsrechtlicher Sicht eingestuft wird. Die Ergänzungsflächen bleiben bei dieser Berechnung außen vor.

Der Bund als einer der großen Anlieger war bei der Anliegerversammlung nicht vertreten, hat jedoch im Vorfeld Zustimmung zur Sanierung signalisiert.

Auf der Anliegerversammlung wurde von den Anliegern darauf hingewiesen, dass der Verkehr auf der Straße vom innerörtlichen Verkehr geprägt sei. Die täglichen Verkehrsbewegungen betragen ca. 1.200 Fahrzeuge. Das ist allein betrachtet nicht viel. Jedoch nur 200 – 250 Fahrzeugbewegungen/täglich sind dem Anliegerverkehr zuzurechnen. Bei 80 % der Fahrzeugbewegungen liegen Quelle und Ziel damit außerhalb dieses Straßenbereichs.

Vielfach wurde von den Anliegern durch Carports auch Stellfläche außerhalb des Straßenraums geschaffen. Wegen des bestehenden Parkdruckes soll die vorhandene Situation deshalb auch nicht verändert werden. Auf zukünftige Anträge privater Stellplatzanlagen soll positiv und flexibel reagiert werden können.

Nach Abfrage bei Ver- und Entsorgungsträgern sind in absehbarer Zeit keine Leitungserneuerungen vorgesehen.

Um die Erreichbarkeit der Grundstücke auch während der Bauphase zu gewährleisten ist vorgesehen, die Sanierung abschnittsweise durchzuführen. Die Stellplatzanordnung soll im Zuge der Sanierung aufgrund des dargestellten bestehenden Parkdruckes unverändert bleiben. Die Fertigstellung ist vor Beginn der Frostperiode vorgesehen.

 

Ratsherrn Kroll interessiert, ob zu befürchten sei, dass sich die Situation ähnlich wie auf dem Straßenzug "Auf der Höhe“ entwickelt.

 

Beigeordneter Dörbaum stellt klar, dass es hier vorrangig darum geht, unter Ausnutzung der vorhandene Situation möglichst den Status quo zu sichern.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein verdeutlicht, dass Neuregelungen nur dazu führen würden, dass sich Parkverkehr in die angrenzenden Straßen verlagern würden. Dies ist jedoch nicht gewollt. Insofern wurden solche Überlegungen nicht angestellt und auch nicht in der Versammlung thematisiert.

 

Beigeordneter Körner interessiert, was mit den bestehenden Gehwegabsenkungen bei den Carportzufahrten geschehen wird.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein erklärt, dass die bestehenden Überfahrten selbstverständlich wieder eingebaut bzw. bestehen bleiben werden. Der vorhandene Parkdruck wird in Zukunft noch weiter zunehmen. Deshalb sollte auch nicht versucht werden, dort eine vermeintliche Ordnung hineinzubringen. Stattdessen soll, wie bereits ausgeführt, flexibel auf den entstehenden zusätzlichen Bedarf reagiert werden. Zurzeit ist das Parken in der Dieselstraße einseitig möglich.

 

Ratsherr Schuler spricht sich dafür aus, die derzeitige Parksituation so zu belassen wie sie ist. Das ist die beste Lösung, die sich auch über die Jahre bewährt habe.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein ergänzt, dass vorgesehen sei, einen geräuscharmen Belag aufzubringen. Von den ungebundenen Schichten ist vorgesehen, nur das Notwendige zu erneuern.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Ausschussvorsitzender das Beratungsergebnis dahingehend zusammen, dass der Ausschuss die vorgestellte Sanierungsmaßnahme Dieselstraße zustimmend mit der Maßgabe zur Kenntnis nimmt, dass seitens der Verwaltung noch einmal geprüft werde, ob es aufgrund der aufgezeigten verkehrlichen Situation nicht angezeigt erscheint, die Anlieger unter der Vorgabe, dass die Dieselstraße als innerörtliche Durchgangsstraße einzustufen ist, heranzuziehen.

Die Ausschussmitglieder sprechen sich dafür aus, dass die Prüfung von der Tendenz her ergeben sollte, dass die Dieselstraße als Innerortsstraße eingestuft werden sollte. Unter Maßgabe dieser noch vorzunehmenden Prüfung fassen die Ausschussmitglieder nachstehenden Beschluss.

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.