Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Ratsfrau
Kießlich begrüßt
zum TOP Herrn Backhaus – BUND -, der die Ergebnisse der Untersuchungen
der Arbeitsgruppe des BUND Lüneburg zu dem Themenkreis Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen vorstellen wird. Herr
Backhaus – BUND – erläutert die Herangehensweise, wie die Arbeitsgruppe
durchgeführte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen untersucht hat und zu welchen
Ergebnissen und Erkenntnissen sie dabei gekommen ist. Anhand
einer Power Point Präsentation werden die Ergebnisse und die sich daraus ergebenden
Erkenntnisse aufgezeigt. Herauskristallisiert hat sich dabei, dass
beispielsweise der Ausgleich auf Privatflächen ungeeignet sei, weil die Pflanzverpflichtungen
schwerlich und nur sehr zeitintensiv nachprüfbar seien. Eine eindeutige
Empfehlung des BUND ist daher, von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf
Privatflächen zukünftig Abstand zu nehmen. Auch hat es sich gezeigt, dass, wenn
man solche Flächen in oder unmittelbar an das Baugebiet angrenzend ausweist, dass
diese zweckentfremdend für Ablagerungen, Bolzplätze und ähnliches in Anspruch
genommen werden. Sehr
schnell bilden sich auch durch die nahe liegende Wohnbebauung nicht gewollte
Trampelpfade und Wegebeziehungen. Durch die Nähe zu den bebauten Flächen sind
auch immer wieder Zerstörungen von Anpflanzungen, Hinweistafeln und Umzäunungen
zu verzeichnen. Auch sind die Übergänge zwischen Hausgärten und
Ausgleichsflächen fließend, oftmals jedoch so, dass eine nicht gewollte Ausdehnung
des Hausgartens damit einhergeht. Diese
Fülle von Kleinigkeiten, die der natürlichen Entwicklung von angelegten
Ausgleichs- und Ersatzflächen gegenüberstehen, veranlassen den BUND dazu, dringlichst
darauf hinzuweisen, dass ·
Ausgleichs-
und Ersatzflächen erkennbar kartiert werden, ·
die
Anlegung von Ausgleichs- und Ersatzflächen zeitnah erfolgen sollte, ·
die
zu treffenden Maßnahmen nachkontrollierbar hinreichend konkret und detailliert
beschrieben sein müssen, ·
nicht
nur eine Herstellungs-, sondern auch eine Funktionskontrolle sollte erfolgen, ·
statt
vieler kleiner Flächen besser eine Zusammenlegung zu größeren Flächen in einem
Pool angestrebt werden sollte, ·
eine
gezielte Öffentlichkeitsarbeit erfolgt, um Anlieger besser über Sinn und Zweck
der Maßnahmen aufzuklären. ·
Ausgleichs-
und Ersatzflächen langfristig gesichert werden, ·
eine
regelmäßige Berichterstattung über den Zustand im Zusammenhang mit dem
vorgesehenen Zielen erfolgt. Beigeordnete
Schellmann spricht sich ebenfalls für die Anwendung von
Poolbildungen aus. Dadurch können viele kleine Flächen zu einer großen
zusammengelegt werden. Herr
Backhaus – BUND – weist ergänzend
darauf hin, dass die Inhalte eines Grünordnungsplans oftmals zu umfangreich
seien, als dass man nach Ablauf von 10 Jahren noch gezielt etwas
nachkontrollieren kann. Beigeordneter
Dörbaum verweist
darauf, dass von der Möglichkeit, Flächen in einem Pool einzubringen, seitens
der Stadt bereits seit 1998 Gebrauch gemacht werde. In einem entsprechenden
politischen Beschluss hat man sich entschlossen, ein Ökokonto quasi als Pool
einzurichten. Entscheidend bei der Auswahl der Flächen für die Durchführung von
Maßnahmen ist, dass vorab eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde
und dass eine Kontrolle und Kennzeichnung der Flächen gewährleistet ist. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass in der Verfahrensweise starke Unterschiede zwischen der Stadt und Gemeinden
des Landkreises bestehen. Verdeutlicht wird, dass Gemeinden im Landkreis
oftmals nicht über das Fachpersonal verfügen. Aufgezeigt werden in diesem
Zusammenhang die verschiedenen Möglichkeiten der Anlegung der Flächen durch die
Stadt selbst oder eben auch durch den Investor, verbunden mit anschließender
Übertragung der Eigentumsverhältnisse und einer Fertigstellungsgarantie. Die
Flächen stehen wegen einer der Fertigstellungs- und Anwuchsgarantie so sehr im Fokus,
dass eine Doppelbelegung, wie jüngst in der Gemeinde Reppenstedt geschehen,
schwerlich vorstellbar ist. Der
Grünordnungsplan ist ein ausgefeiltes Instrument, um durch die Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen lebensraumbezogenen Ersatz zu schaffen. Das praktizierte
Verfahren hierzu ist eingespielt und hat sich bewährt. Die Möglichkeiten des Monitoringverfahrens
sorgen dafür, dass das angewendete Verfahren ausbaufähig ist. Für
die eingeforderten Kontrollmechanismen muss davon ausgegangen werden, dass
hierfür zusätzliches Personal erforderlich wäre. Von einer Ausweitung des
Personalstandes ist jedoch nicht auszugehen. Bereichsleiter
Zurheide geht ein
auf die Forderung, die Flächen entsprechend durch Beschilderung zu
kennzeichnen. Aus der Erfahrung heraus sollte davon auch weiterhin Anstand
genommen werden. Jedes Schild provoziert auch in irgendeiner Weise und
verleitet zu Beschädigung oder Zerstörung. Auch stellt sich die Frage nach dem
Sinn von Beschilderungen, wenn gewisse Fehlentwicklungen zu verzeichnen sind. Ratsfrau
Kießlich geht ein auf den vorgestellten Umweltbericht
zum B-Plangebiet „Schlieffen-Park“. Die getroffenen Regelungen in
diesem Bericht sind ihr zu dünn. Für sie stellt sich die Frage, wie hierbei
eine wirksame Überwachung möglich sein soll. Stadtbaurätin
Gundermann verweist
darauf, dass das B-Plangebiet „Schlieffen-Park“ eine besondere
Situation darstellt. Hier seien Behörden, sprich Bund und Land Eigentümer und
nicht wie üblich ein privater Investor. Detaillierte Regelungen werden im
Normalfall im Erschließungsvertrag, der zwischen Stadt und Investor
abgeschlossen wird, geregelt. Bereichsleiter
Zurheide erklärt
zur Forderung der Bestandssicherung und dessen Kontrolle, dass die Stadt nach
Herrichtung der Flächen in der Regel das Eigentum an den Flächen
übertragen bekommt. Damit ist der
wesentliche Schritt zur Bestandssicherung getan. Fehlentwicklungen sind
ebenfalls nahezu ausgeschlossen, da die laufende Unterhaltung und Pflege der Flächen
auf der Grundlage eines Pflegeplans an die AGL vergeben wird. Fachbereichsleiter
Dr. Rehbein ergänzt,
dass das Geographische Informationssystem (GIS) hier Hilfestellung bei der Kontrolle
bietet. Ob eine Fläche mit Ausgleich belegt, wäre dann bildlich erkennbar. Gearbeitet
wird derzeit daran, die Ausgleichsflächen in das GIS einzupflegen. Herr
Dammann – BUND – ist der Ansicht, dass die beste Überwachung immer nur die
zweitbeste Lösung sein kann. Besser ist es, das Erfordernis, einen Ausgleich vornehmen
zu müssen, von vornherein zu vermeiden. Wenn auch Grünordnung in den früheren
Jahren als Belastung empfunden wurde, so ist doch zwischenzeitlich die
Erkenntnis gereift, dass man Grünordnung heute als notwendig erachtet. Wegen
mangelnden Personals sollte man nicht schon im Vorfeld resignieren. Vielmehr
sollte man unter den geänderten Rahmenbedingungen und des Stellenwertes einer
funktionierenden Grünordnung deutlich machen, dass zusätzliches Personal
erforderlich ist und sinnvoll eingesetzt werden kann. Wenn man als Stadt schon
für das Klimabündnis, für Agenda 21 und Nachhaltigkeit eintritt, dann muss man in
der Konsequenz auch bereit sein, mit der Umsetzung verbundene Mehrkosten zu
tragen. Wenn der Druck aus dem Hamburger Raum weiter zunimmt, wird diese Frage
nicht mehr wegzudiskutieren sein. Beigeordnete
Schellmann stellt klar, dass Ausgleich und Ersatz und
dessen Notwendigkeit auch damals schon ein Thema war, was hinreichend Ernst
genommen und beachtet wurde. Auch sie vertritt die Ansicht, dass Ausgleichsforderungen,
so sie denn auf Privatflächen vorgenommen werden sollen, schon immer problematisch
waren. Auch sie geht davon aus, dass je größer eine zusammenhängende Fläche
ist, desto funktionsfähiger ist sie. Sie schlägt vor, dass vorgenommene
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen so sie sich denn im Baugebiet selbst darstellen
lassen, auf 5 Jahre eingefriedet werden sollten. Die auszugleichenden
Restflächen sollte in einen Pool eingestellt werden. Herr
Backhaus – BUND – geht darauf ein,
dass die Zielsetzung seiner Ausführung vorrangig darauf abzielen, die Sinne für
die Belange der Grünordnung zu schärfen. Das auch Politik und Verwaltung
durchweg eine positive Herangehensweise an die Themenkreise im Auge haben,
nimmt er gerne zur Kenntnis. Angeregt
wird von ihm die theoretische Möglichkeit, eine Stiftung zu gründen und die
Abwicklung der Anlegung und Unterhaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
outzusourcen. Ein Ausgleich sollte auch weiterhin über Flächenaufwertungen
erfolgen. Eine Abgeltung durch Geld würde für ihn einen nicht gewollten
Ablasshandel gleichkommen. Dies würde ungern gesehen. Paradox
für ihn ist, dass der Verbrauch von freier Fläche für Baumaßnahmen heute größer
sei als in den 50er Jahren, als es noch tatsächlich darum ging, intensiven
Wohnungsbau zum Abbau der Wohnungsnot vorzunehmen. Beigeordneter
Dörbaum sieht sich
durch den Vortrag von Herrn Backhaus zum Thema Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
in seiner Auffassung bestätigt und unterstreicht die Forderung, sorgsam mit dem
Flächenverbrauch freier Landschaftsräume umzugehen. Er weist darauf hin, dass
dies auch seit Anfang der 90er Jahre Zielsetzung der in der Stadt Lüneburg
durchgeführten Bauleitplanung sei. Bei allen Planungen sei der vom Landschaftsplan
bzw. Flächennutzungsplan vorgegebene Rahmen beachtet worden. Notwendige
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wären konsequent durchgeführt worden. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Die
Ausschussmitglieder nehmen die vom BUND vorgetragenen Ergebnisse der
Arbeitsgruppe des BUND über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kenntnis. |
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