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Auszug - Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen - Vorstellung der Ergebnisse der Arbeitsgruppe des BUND Lüneburg   

 
 
Öffentliche Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 14.05.2008    
Zeit: 15:00 - 18:30 Anlass: Sitzung
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsfrau Kießlich begrüßt zum TOP Herrn Backhaus – BUND -, der die Ergebnisse der Untersuchungen der Arbeitsgruppe des BUND Lüneburg zu dem Themenkreis Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorstellen wird.

 

Herr Backhaus – BUND – erläutert die Herangehensweise, wie die Arbeitsgruppe durchgeführte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen untersucht hat und zu welchen Ergebnissen und Erkenntnissen sie dabei gekommen ist.

Anhand einer Power Point Präsentation werden die Ergebnisse und die sich daraus ergebenden Erkenntnisse aufgezeigt. Herauskristallisiert hat sich dabei, dass beispielsweise der Ausgleich auf Privatflächen ungeeignet sei, weil die Pflanzverpflichtungen schwerlich und nur sehr zeitintensiv nachprüfbar seien. Eine eindeutige Empfehlung des BUND ist daher, von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf Privatflächen zukünftig Abstand zu nehmen. Auch hat es sich gezeigt, dass, wenn man solche Flächen in oder unmittelbar an das Baugebiet angrenzend ausweist, dass diese zweckentfremdend für Ablagerungen, Bolzplätze und ähnliches in Anspruch genommen werden.

Sehr schnell bilden sich auch durch die nahe liegende Wohnbebauung nicht gewollte Trampelpfade und Wegebeziehungen. Durch die Nähe zu den bebauten Flächen sind auch immer wieder Zerstörungen von Anpflanzungen, Hinweistafeln und Umzäunungen zu verzeichnen. Auch sind die Übergänge zwischen Hausgärten und Ausgleichsflächen fließend, oftmals jedoch so, dass eine nicht gewollte Ausdehnung des Hausgartens damit einhergeht.

Diese Fülle von Kleinigkeiten, die der natürlichen Entwicklung von angelegten Ausgleichs- und Ersatzflächen gegenüberstehen, veranlassen den BUND dazu, dringlichst darauf hinzuweisen, dass

·                Ausgleichs- und Ersatzflächen erkennbar kartiert werden,

·                die Anlegung von Ausgleichs- und Ersatzflächen zeitnah erfolgen sollte,

·                die zu treffenden Maßnahmen nachkontrollierbar hinreichend konkret und detailliert beschrieben sein müssen,

·                nicht nur eine Herstellungs-, sondern auch eine Funktionskontrolle sollte erfolgen,

·                statt vieler kleiner Flächen besser eine Zusammenlegung zu größeren Flächen in einem Pool angestrebt werden sollte,

·                eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit erfolgt, um Anlieger besser über Sinn und Zweck der Maßnahmen aufzuklären.

·                Ausgleichs- und Ersatzflächen langfristig gesichert werden,

·                eine regelmäßige Berichterstattung über den Zustand im Zusammenhang mit dem vorgesehenen Zielen erfolgt.

Beigeordnete Schellmann  spricht sich ebenfalls für die Anwendung von Poolbildungen aus. Dadurch können viele kleine Flächen zu einer großen zusammengelegt werden.

 

Herr Backhaus – BUND –  weist ergänzend darauf hin, dass die Inhalte eines Grünordnungsplans oftmals zu umfangreich seien, als dass man nach Ablauf von 10 Jahren noch gezielt etwas nachkontrollieren kann.

 

Beigeordneter Dörbaum verweist darauf, dass von der Möglichkeit, Flächen in einem Pool einzubringen, seitens der Stadt bereits seit 1998 Gebrauch gemacht werde. In einem entsprechenden politischen Beschluss hat man sich entschlossen, ein Ökokonto quasi als Pool einzurichten. Entscheidend bei der Auswahl der Flächen für die Durchführung von Maßnahmen ist, dass vorab eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde und dass eine Kontrolle und Kennzeichnung der Flächen gewährleistet ist.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass in der Verfahrensweise starke Unterschiede zwischen der Stadt und Gemeinden des Landkreises bestehen. Verdeutlicht wird, dass Gemeinden im Landkreis oftmals nicht über das Fachpersonal verfügen. Aufgezeigt werden in diesem Zusammenhang die verschiedenen Möglichkeiten der Anlegung der Flächen durch die Stadt selbst oder eben auch durch den Investor, verbunden mit anschließender Übertragung der Eigentumsverhältnisse und einer Fertigstellungsgarantie. Die Flächen stehen wegen einer der Fertigstellungs- und Anwuchsgarantie so sehr im Fokus, dass eine Doppelbelegung, wie jüngst in der Gemeinde Reppenstedt geschehen, schwerlich vorstellbar ist.

Der Grünordnungsplan ist ein ausgefeiltes Instrument, um durch die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen lebensraumbezogenen Ersatz zu schaffen. Das praktizierte Verfahren hierzu ist eingespielt und hat sich bewährt. Die Möglichkeiten des Monitoringverfahrens sorgen dafür, dass das angewendete Verfahren ausbaufähig ist.

Für die eingeforderten Kontrollmechanismen muss davon ausgegangen werden, dass hierfür zusätzliches Personal erforderlich wäre. Von einer Ausweitung des Personalstandes ist jedoch nicht auszugehen.

 

Bereichsleiter Zurheide geht ein auf die Forderung, die Flächen entsprechend durch Beschilderung zu kennzeichnen. Aus der Erfahrung heraus sollte davon auch weiterhin Anstand genommen werden. Jedes Schild provoziert auch in irgendeiner Weise und verleitet zu Beschädigung oder Zerstörung. Auch stellt sich die Frage nach dem Sinn von Beschilderungen, wenn gewisse Fehlentwicklungen zu verzeichnen sind.

 

Ratsfrau Kießlich  geht ein auf den vorgestellten Umweltbericht zum B-Plangebiet „Schlieffen-Park“. Die getroffenen Regelungen in diesem Bericht sind ihr zu dünn. Für sie stellt sich die Frage, wie hierbei eine wirksame Überwachung möglich sein soll.

 

Stadtbaurätin Gundermann verweist darauf, dass das B-Plangebiet „Schlieffen-Park“ eine besondere Situation darstellt. Hier seien Behörden, sprich Bund und Land Eigentümer und nicht wie üblich ein privater Investor. Detaillierte Regelungen werden im Normalfall im Erschließungsvertrag, der zwischen Stadt und Investor abgeschlossen wird, geregelt.

 

Bereichsleiter Zurheide erklärt zur Forderung der Bestandssicherung und dessen Kontrolle, dass die Stadt nach Herrichtung der Flächen in der Regel das Eigentum an den Flächen übertragen  bekommt. Damit ist der wesentliche Schritt zur Bestandssicherung getan. Fehlentwicklungen sind ebenfalls nahezu ausgeschlossen, da die laufende Unterhaltung und Pflege der Flächen auf der Grundlage eines Pflegeplans an die AGL vergeben wird.

 

Fachbereichsleiter Dr. Rehbein ergänzt, dass das Geographische Informationssystem (GIS) hier Hilfestellung bei der Kontrolle bietet. Ob eine Fläche mit Ausgleich belegt, wäre dann bildlich erkennbar. Gearbeitet wird derzeit daran, die Ausgleichsflächen in das GIS einzupflegen.

 

Herr Dammann – BUND – ist der Ansicht, dass die beste Überwachung immer nur die zweitbeste Lösung sein kann. Besser ist es, das Erfordernis, einen Ausgleich vornehmen zu müssen, von vornherein zu vermeiden. Wenn auch Grünordnung in den früheren Jahren als Belastung empfunden wurde, so ist doch zwischenzeitlich die Erkenntnis gereift, dass man Grünordnung heute als notwendig erachtet. Wegen mangelnden Personals sollte man nicht schon im Vorfeld resignieren. Vielmehr sollte man unter den geänderten Rahmenbedingungen und des Stellenwertes einer funktionierenden Grünordnung deutlich machen, dass zusätzliches Personal erforderlich ist und sinnvoll eingesetzt werden kann. Wenn man als Stadt schon für das Klimabündnis, für Agenda 21 und Nachhaltigkeit eintritt, dann muss man in der Konsequenz auch bereit sein, mit der Umsetzung verbundene Mehrkosten zu tragen. Wenn der Druck aus dem Hamburger Raum weiter zunimmt, wird diese Frage nicht mehr wegzudiskutieren sein.

 

Beigeordnete Schellmann  stellt klar, dass Ausgleich und Ersatz und dessen Notwendigkeit auch damals schon ein Thema war, was hinreichend Ernst genommen und beachtet wurde. Auch sie vertritt die Ansicht, dass Ausgleichsforderungen, so sie denn auf Privatflächen vorgenommen werden sollen, schon immer problematisch waren. Auch sie geht davon aus, dass je größer eine zusammenhängende Fläche ist, desto funktionsfähiger ist sie. Sie schlägt vor, dass vorgenommene Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen so sie sich denn im Baugebiet selbst darstellen lassen, auf 5 Jahre eingefriedet werden sollten. Die auszugleichenden Restflächen sollte in einen Pool eingestellt werden.

 

Herr Backhaus – BUND –  geht darauf ein, dass die Zielsetzung seiner Ausführung vorrangig darauf abzielen, die Sinne für die Belange der Grünordnung zu schärfen. Das auch Politik und Verwaltung durchweg eine positive Herangehensweise an die Themenkreise im Auge haben, nimmt er gerne zur Kenntnis.

Angeregt wird von ihm die theoretische Möglichkeit, eine Stiftung zu gründen und die Abwicklung der Anlegung und Unterhaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen outzusourcen. Ein Ausgleich sollte auch weiterhin über Flächenaufwertungen erfolgen. Eine Abgeltung durch Geld würde für ihn einen nicht gewollten Ablasshandel gleichkommen. Dies würde ungern gesehen.

Paradox für ihn ist, dass der Verbrauch von freier Fläche für Baumaßnahmen heute größer sei als in den 50er Jahren, als es noch tatsächlich darum ging, intensiven Wohnungsbau zum Abbau der Wohnungsnot vorzunehmen.

 

Beigeordneter Dörbaum sieht sich durch den Vortrag von Herrn Backhaus zum Thema Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in seiner Auffassung bestätigt und unterstreicht die Forderung, sorgsam mit dem Flächenverbrauch freier Landschaftsräume umzugehen. Er weist darauf hin, dass dies auch seit Anfang der 90er Jahre Zielsetzung der in der Stadt Lüneburg durchgeführten Bauleitplanung sei. Bei allen Planungen sei der vom Landschaftsplan bzw. Flächennutzungsplan vorgegebene Rahmen beachtet worden.

Notwendige Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wären konsequent durchgeführt worden.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beschluss:

Beschluss:

Die Ausschussmitglieder nehmen die vom BUND vorgetragenen Ergebnisse der Arbeitsgruppe des BUND über Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Kenntnis.