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Auszug - Möglichkeiten zum Rückkauf des Stromnetzes (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.01.2008)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 24.04.2008    
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2733/08 Möglichkeiten zum Rückkauf des Stromnetzes (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.01.2008)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Anfrage d. Fraktion Bünd. 90/Die Grünen
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 22 - Betriebswirtschaft & Beteiligungsverwaltung, Controlling
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass zwischen der Stadt Lüneburg und der Avacon ein Konzessionsvertrag für Strom und Gas bestehe, der Ende des Jahres auslaufe. Die EU-weite Ausschreibung und die Bekanntmachung nach dem Energiewirtschaftsgesetz seien erfolgt. Als einziges Unternehmen habe sich die Avacon an dem Wettbewerb beteiligt, dies sei nicht ungewöhnlich. Die Stadt Lüneburg sei gemäß § 8 des auslaufenden Vertrages berechtigt, die Anlage zum Taxwert zu übernehmen, also dem Herstellungswert abzüglich der getätigten Investitionen unter Berücksichtigung des Alters und des Zustandes der Anlagen. Für einen möglichen Rückkauf gebe es verschiedene Varianten, wie Beispiele aus Niedersachsen zeigten. Eine Möglichkeit sei der Rückkauf des Stromnetzes durch die Stadt und die anschließende Verpachtung an die Avacon, wie es etwa in Laatzen und Springe geschehen sei. Dafür bedürfe es der Ermittlung des Wertes durch einen Gutachter, welche voraussichtlich einen sechsstelligen Betrag koste. Wie hoch der finanzielle Nutzen für die Stadt sein könnte, lasse sich ohne eine solche Bewertung nicht vorhersagen, es weise aber darauf hin, dass eine solche Investition für den Rückkauf nur über Kreditaufnahmen finanziert werden könne. Zudem stehe dem Rückkauf die Niedersächsische Gemeindeordnung entgegen, die regle, dass der Betrieb nur zulässig sei, wenn er nicht durch einen Privaten ebenso gut und wirtschaftlich erfüllt werden könne. Ob eine hierfür erforderliche Kreditaufnahme im voraussichtlich zweistelligen Millionenbereich genehmigt würde, sei zudem außerordentlich fraglich. Die Höhe der Investitionskosten sei nicht bekannt, auch hierfür wäre ein entsprechendes Gutachten zu erstellen. Die Zahl der Arbeitsplätze und der Auszubildenden, die im Falle eines Rückkaufes übernommen werden könnten, lasse sich nicht ohne weiteres festlegen, sondern müsse verhandelt werden.

Er weise auf die Berichte und Kommentare in den Medien zu den Stellungnahmen der Bundesnetzagentur und der  DEnA (Deutsche Energieagentur) hin, die belegten, dass die Netze nicht mehr die erforderliche Rendite einbrächten, um Investitionen vornehmen zu können. Die Netzagentur habe durch die Anreizregulierung im letzten und in diesem Jahr jeweils zwischen zehn und zwanzig Prozent der Netzentgelte gekürzt, dieser Trend werde sich fortsetzen. Viele kleine Stadtwerke hätten Probleme, mit den Netzen Geld zu verdienen.

Betrachte man – entgegen der bisherigen Mischkalkulation mit dem Landkreis – die jeweiligen Netze für sich allein, könne man sich leicht ausrechnen, wie die Kosten der Netze etwa in  Dahlenburg oder Amelinghausen im Vergleich zu den Kosten in der Stadt Lüneburg sein würden. Man müsse berücksichtigen, dass man sich bezüglich der Netze in einer Solidargemeinschaft befinde. Die Stadt Lüneburg werde – falls der Wirtschaftsausschuss eine entsprechende Entscheidung treffe – die genannten gutachterlichen Leistungen beschränkt ausschreiben, hierfür werde, wie ausgeführt, ein sechsstelliger Betrag benötigt. Mit diesem Ergebnis werde man in die Gespräche mit der Avacon eintreten und dem Rat zum Jahresende einen Vorschlag vorlegen. Sollte man in zeitlichen Verzug geraten, könne der bestehende Vertrag zu den gleichen Konditionen ohne einen wirtschaftlichen Nachteil um ein Jahr verlängert werden. Neben den Verhandlungen über einen Konzessionsvertrag werde die Stadt auch über die Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen verhandeln, das alles werde derzeit durch eine kleine Arbeitsgruppe vorbereitet.

Die Diskussion um einen Rückkauf habe es bereits vor dem Abschluss des jetzigen Vertrages gegeben, seinerzeit habe der Rat festgestellt und beschlossen, dass ein Rückkauf nicht finanzierbar sei. Angesichts der heutigen Situation haben sich die wirtschaftlichen Voraussetzungen für einen Rückkauf seitdem keineswegs verbessert.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis.

 

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