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Beratungsinhalt: Oberbürgermeister MÄDGE erläutert, dass zwischen der Stadt Lüneburg und der
Avacon ein Konzessionsvertrag für Strom und Gas bestehe, der Ende des Jahres
auslaufe. Die EU-weite Ausschreibung und die Bekanntmachung nach dem
Energiewirtschaftsgesetz seien erfolgt. Als einziges Unternehmen habe sich die
Avacon an dem Wettbewerb beteiligt, dies sei nicht ungewöhnlich. Die Stadt
Lüneburg sei gemäß § 8 des auslaufenden Vertrages berechtigt, die Anlage zum
Taxwert zu übernehmen, also dem Herstellungswert abzüglich der getätigten
Investitionen unter Berücksichtigung des Alters und des Zustandes der Anlagen.
Für einen möglichen Rückkauf gebe es verschiedene Varianten, wie Beispiele aus
Niedersachsen zeigten. Eine Möglichkeit sei der Rückkauf des Stromnetzes durch
die Stadt und die anschließende Verpachtung an die Avacon, wie es etwa in
Laatzen und Springe geschehen sei. Dafür bedürfe es der Ermittlung des Wertes
durch einen Gutachter, welche voraussichtlich einen sechsstelligen Betrag
koste. Wie hoch der finanzielle Nutzen für die Stadt sein könnte, lasse sich
ohne eine solche Bewertung nicht vorhersagen, es weise aber darauf hin, dass
eine solche Investition für den Rückkauf nur über Kreditaufnahmen finanziert
werden könne. Zudem stehe dem Rückkauf die Niedersächsische Gemeindeordnung
entgegen, die regle, dass der Betrieb nur zulässig sei, wenn er nicht durch
einen Privaten ebenso gut und wirtschaftlich erfüllt werden könne. Ob eine
hierfür erforderliche Kreditaufnahme im voraussichtlich zweistelligen
Millionenbereich genehmigt würde, sei zudem außerordentlich fraglich. Die Höhe
der Investitionskosten sei nicht bekannt, auch hierfür wäre ein entsprechendes
Gutachten zu erstellen. Die Zahl der Arbeitsplätze und der Auszubildenden, die
im Falle eines Rückkaufes übernommen werden könnten, lasse sich nicht ohne
weiteres festlegen, sondern müsse verhandelt werden. Er weise auf die Berichte und Kommentare in den Medien zu
den Stellungnahmen der Bundesnetzagentur und der DEnA (Deutsche Energieagentur) hin, die
belegten, dass die Netze nicht mehr die erforderliche Rendite einbrächten, um
Investitionen vornehmen zu können. Die Netzagentur habe durch die
Anreizregulierung im letzten und in diesem Jahr jeweils zwischen zehn und
zwanzig Prozent der Netzentgelte gekürzt, dieser Trend werde sich fortsetzen.
Viele kleine Stadtwerke hätten Probleme, mit den Netzen Geld zu verdienen. Betrachte man – entgegen der bisherigen
Mischkalkulation mit dem Landkreis – die jeweiligen Netze für sich
allein, könne man sich leicht ausrechnen, wie die Kosten der Netze etwa in Dahlenburg oder Amelinghausen im Vergleich zu
den Kosten in der Stadt Lüneburg sein würden. Man müsse berücksichtigen, dass
man sich bezüglich der Netze in einer Solidargemeinschaft befinde. Die Stadt
Lüneburg werde – falls der Wirtschaftsausschuss eine entsprechende
Entscheidung treffe – die genannten gutachterlichen Leistungen beschränkt
ausschreiben, hierfür werde, wie ausgeführt, ein sechsstelliger Betrag
benötigt. Mit diesem Ergebnis werde man in die Gespräche mit der Avacon
eintreten und dem Rat zum Jahresende einen Vorschlag vorlegen. Sollte man in
zeitlichen Verzug geraten, könne der bestehende Vertrag zu den gleichen
Konditionen ohne einen wirtschaftlichen Nachteil um ein Jahr verlängert werden.
Neben den Verhandlungen über einen Konzessionsvertrag werde die Stadt auch über
die Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen verhandeln, das alles werde
derzeit durch eine kleine Arbeitsgruppe vorbereitet. Die Diskussion um einen Rückkauf habe es bereits vor dem
Abschluss des jetzigen Vertrages gegeben, seinerzeit habe der Rat festgestellt
und beschlossen, dass ein Rückkauf nicht finanzierbar sei. Angesichts der
heutigen Situation haben sich die wirtschaftlichen Voraussetzungen für einen
Rückkauf seitdem keineswegs verbessert. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt Kenntnis. (15) |
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