Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass mit der Veränderungssperre verhindert werden soll, dass Dinge, die in der
zukünftigen Satzung anders geregelt werden sollen, man vor dem
Satzungsbeschluss nicht zulassen muss, die nach Inkrafttreten der in
Aufstellung befindlichen Satzung nicht mehr zulässig wären. Die
Veränderungssperre ermöglicht der Verwaltung, derartige Anträge bis zum Inkrafttreten
der neuen Satzung zurückzustellen. Wortmeldungen
liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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