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Beratungsinhalt: Fachbereichsleiterin
Böhme zeigt den
Geltungsbereich und die Festsetzungen des B-Plans auf. Mit
dem Befreiungsantrag soll abweichend von den Festsetzungen Einfamilienhäuser für
2 Baufelder Doppelhausbebauung zugelassen werden. Eine mögliche Stellung der
Gebäude wird aufgezeigt. Bisher war in jedem der beiden Baufelder der Bau von 2
Wohnhäusern mit je 1 Wohneinheit (WE) als 2 WE möglich. Die Häuser würden auf
der vorhandenen Fläche jedoch relativ eng beieinander stehen. Stattdessen ist
vorgesehen, in jedem der beiden Baufelder statt jeweils 2 freistehende
Einfamilienhäuser mit jeweils 1 WE jetzt 1 Doppelhaus pro Baufeld mit 2 WE
zuzulassen. Statt 4 Einzelhäuser mit insgesamt 4 WE in 2 Baufeldern wären dann
2 Doppelhäuser ebenfalls mit insgesamt 4 WE in 2 Baufelder möglich. Die Anzahl
der WE bliebe dabei unverändert. Insofern hätte es auch keine Auswirkungen auf
die sich entwickelnden Verkehre. Seitens der Verwaltung ist deshalb beabsichtigt,
die erforderliche Befreiung zu erteilen. Frau
Schumann-Schilling – Ortsratsmitglied – interessiert, ob ausgeschlossen
sei, dass pro Doppelhaushälfte 2 WE geschaffen werden. Fachbereichsleiterin
Böhme erklärt, dass
pro Doppelhaushälfte wie ausgeführt nur 1 WE zulässig sein wird. Ratsherr
Meihsies weist
darauf hin, dass die Zulassung von Doppel- statt Einzelhäusern für die übrigen
Baufelder ein Präzedenzfall sein könnte. Fachbereichsleiterin
Böhme schließt dies
aus. Der Befreiungsantrag wird ausdrücklich so beschieden, dass
unmissverständlich keine weiteren derartigen Befreiungen für die anderen
Baufelder erteilt werden. Ortsbürgermeister
Schulz geht davon
aus, dass die vorgesehene Befreiung mit dem Grundstückseigentümer abgestimmt
sei. Fachbereichsleiterin
Böhme bestätigt,
dass der Grundeigentümer eingebunden sei. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Im
Anschluss erfolgt die Abstimmung getrennt nach ABS und Ortsrat Ochtmissen. Beschlüsse: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. Der
Ortsrat Ochtmissen fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden
einstimmigen Beschluss. |
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