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Auszug - Ochtmisser Kirchsteig Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes - Bau von 2 Doppelhäusern  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 21.04.2008    
Zeit: 15:00 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2793/08 Ochtmisser Kirchsteig
Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes - Bau von Doppelhäusern
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Schnaase, Holger
Federführend:Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Schnaase, Holger
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Fachbereichsleiterin Böhme zeigt den Geltungsbereich und die Festsetzungen des B-Plans auf.

Mit dem Befreiungsantrag soll abweichend von den Festsetzungen Einfamilienhäuser für 2 Baufelder Doppelhausbebauung zugelassen werden. Eine mögliche Stellung der Gebäude wird aufgezeigt. Bisher war in jedem der beiden Baufelder der Bau von 2 Wohnhäusern mit je 1 Wohneinheit (WE) als 2 WE möglich. Die Häuser würden auf der vorhandenen Fläche jedoch relativ eng beieinander stehen. Stattdessen ist vorgesehen, in jedem der beiden Baufelder statt jeweils 2 freistehende Einfamilienhäuser mit jeweils 1 WE jetzt 1 Doppelhaus pro Baufeld mit 2 WE zuzulassen. Statt 4 Einzelhäuser mit insgesamt 4 WE in 2 Baufeldern wären dann 2 Doppelhäuser ebenfalls mit insgesamt 4 WE in 2 Baufelder möglich. Die Anzahl der WE bliebe dabei unverändert. Insofern hätte es auch keine Auswirkungen auf die sich entwickelnden Verkehre. Seitens der Verwaltung ist deshalb beabsichtigt, die erforderliche Befreiung zu erteilen.

 

Frau Schumann-Schilling – Ortsratsmitglied – interessiert, ob ausgeschlossen sei, dass pro Doppelhaushälfte 2 WE geschaffen werden.

 

Fachbereichsleiterin Böhme erklärt, dass pro Doppelhaushälfte wie ausgeführt nur 1 WE zulässig sein wird.

 

Ratsherr Meihsies weist darauf hin, dass die Zulassung von Doppel- statt Einzelhäusern für die übrigen Baufelder ein Präzedenzfall sein könnte.

 

Fachbereichsleiterin Böhme schließt dies aus. Der Befreiungsantrag wird ausdrücklich so beschieden, dass unmissverständlich keine weiteren derartigen Befreiungen für die anderen Baufelder erteilt werden.

 

Ortsbürgermeister Schulz geht davon aus, dass die vorgesehene Befreiung mit dem Grundstückseigentümer abgestimmt sei.

 

Fachbereichsleiterin Böhme bestätigt, dass der Grundeigentümer eingebunden sei.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Im Anschluss erfolgt die Abstimmung getrennt nach ABS und Ortsrat Ochtmissen.

 

 

 

Beschluss:

Beschlüsse:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

Der Ortsrat Ochtmissen fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.