Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Kulturreferent
LANDMANN erläutert,
nach dem Beschluss des Kultur- und Partnerschaftsausschusses über die
Kulturfördermittel werde den Antragstellern ein rechtsfähiger Bescheid über die
Fördermittel zugesandt, in dem die Bedingungen der Förderung dargelegt werden,
u. a. auch die Notwendigkeit der Abgabe eines Verwendungsnachweises innerhalb
einer bestimmten Frist. Die Verwendungsnachweise mit Auflistung aller Einnahmen
und Ausgaben für das Projekt und entsprechenden Belegen würden von der
Verwaltung geprüft. Sollte es Unklarheiten geben oder Belege fehlen, werde das
mit den Zuschussempfängern direkt geklärt. Bei der Prüfung der Verwendungsnachweise
werde darauf geachtet, ob der vorgelegte Kosten- und Finanzierungsplan
eingehalten wurde und ob Überschüsse erwirtschaftet wurden. In einem geringen
Rahmen könnten Überschüsse akzeptiert werden, es sei aber auch schon
vorgekommen, dass Zuschüsse zurückgefordert werden mussten. Zusammenfassend
könne er für 2006 und 2007 mitteilen, dass die Beträge, wie vom Kultur- und
Partnerschaftsausschuss beschlossen, ausgezahlt wurden und die Verwendung von
den Zuschussempfängern ordnungsgemäß nachgewiesen wurde. Der
Kultur- und Partnerschaftsausschuss nimmt Kenntnis. |
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