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Auszug - Brandschutzmaßnahmen an einem Gebäude der ehemaligen STOV (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 15.03.08)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses
TOP: Ö 12.2
Gremium: Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Do, 17.04.2008    
Zeit: 15:00 - 18:05 Anlass: Sitzung
Raum: VHS, 3. Etage, Raum 35
Ort: Haagestr. 4, 21335 Lüneburg
VO/2791/08 Brandschutzmaßnahmen an einem Gebäude der ehemaligen STOV (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 15.03.08)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag d. Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Plett, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr VÖLKER erläutert seinen Antrag entsprechend der dem Antrag beigefügten Begründung.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erwidert, es sei Vieles wünschenswert, müsse letztlich aber auch bezahlt werden können. Die Verwaltung wolle den Bands, die ein Stück Lüneburger Kulturleben darstellen, auch gern helfen. Das Problem sei, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) die Gebäude quasi stillschweigend vermietet habe und jetzt nach Aufdeckung der desolaten Zustände durch die öffentliche Diskussion der Ermessensspielraum für den Brandschutzprüfer und die Gewerbe- und Bauaufsicht gegen Null geführt worden sei. Sobald aber die Verwaltung von einem Tatbestand Kenntnis erlange, der rechtswidrig und Menschen gefährdend sei, habe sie keine andere Wahl und müsse einschreiten. Durch die permanente öffentliche Diskussion des Themas sei der Handlungsspielraum der Verwaltung immer weiter eingeschränkt worden, so dass keine Zeit geblieben sei, in Ruhe nach Ausweichmöglichkeiten zu suchen. Die von der BImA abgeschlossenen Mietverträge halte er schlicht für unseriös, sowohl gegenüber der Stadt als auch gegenüber den Mietern. Die Stadt könne die Gebäude in diesem Zustand keinesfalls übernehmen und dann im Falle eines Unglücks die Verantwortung tragen. Die Stadt habe daher die BImA als Eigentümer der Gebäude aufgefordert, dort ordnungsgemäße Zustände herzustellen. Daraufhin habe diese zunächst allen Mietern in den Obergeschossen gekündigt, für deren Räume der Brandschutzprüfer die gravierendsten Mängel festgestellt hatte. Da die Bundesanstalt die Gebäude veräußern wolle, habe sie natürlich kein Interesse, hier noch in Brandschutzmaßnahmen zu investieren. Die Stadt müsse jetzt als Sündenbock für die Nachlässigkeit der BImA herhalten. Die Verwaltung habe sich inzwischen einen Überblick über die Situation verschafft und mit den Bands gesprochen. Wenn man einen der Speicher als Übungsräume herrichten wollte, müsste man dafür mindestens 1 Mio. € investieren und könne auf keine weiteren EU-Mittel hoffen. Es werde derzeit nach günstigeren Möglichkeiten gesucht, evtl. das alte Kreiswehrersatzamt am Fuchsweg, und überlegt, ob Umbauten in Kooperation mit der Neuen Arbeit erfolgen könnten und dafür Fördermittel möglich wären. Eine kurzfristige Lösung gebe es aber nicht. Eventuell könnten die Erdgeschosse der STOV-Gebäude noch eine Zeit lang weiter genutzt werden, das werde z.Zt. geprüft. Die Stadt bemühe sich aktiv um Lösungen. Er bitte daher um Seriosität in der weiteren Diskussion. Im Übrigen würde er gern erfahren, von wo die Gelder im Haushalt denn umgeschichtet werden sollen, von denen im Antrag die Rede sei.

 

Ratsherr VÖLKER entgegnet, er habe die Stadt nicht für ihr Handeln kritisiert, sondern sehe ebenfalls klar die Verantwortlichkeit der Bundesanstalt für die unhaltbare Situation. Seine Fraktion treibe jedoch die Besorgnis um, dass die Bands keine Übergangsmöglichkeiten zum Üben finden, daher der Antrag, den er hiermit aber zurückziehe, da die Darstellung von Herrn Mädge ihn überzeugt habe, dass die Stadt sich in der Angelegenheit bereits intensiv einsetze.

 

Erster Stadtrat KOCH macht deutlich, er finde den Stil, in dem der Antrag und die Presseveröffentlichungen verfasst seien, zum Teil überaus ärgerlich. Es werde der Anschein erweckt, als ob es sich hier um eine sozial benachteiligte oder besonders schutzbedürftige Gruppe handele. Er weise jedoch darauf hin, dass es um erwachsene Menschen gehe, die die Mietverträge im vollen Bewusstsein der kurzen Kündigungsfristen freiwillig unterschrieben hätten. Sie jetzt als „heimatlos“ zu bezeichnen, wäre wohl auch stark übertrieben. Und „ideal“ seien die Bedingungen in der STOV keineswegs, sondern auf Grund der erheblichen Brandschutzmängel lebensgefährlich, Toiletten und fließendes Wasser gebe es dort ebenfalls nicht. Die Stadt werde mit solchen Anträgen ständig in eine Verteidigungshaltung gedrängt, was die Situation nicht unbedingt erleichtere oder voranbringe.

 

Ein Beschluss ist nicht nötig, da der Antrag zurückgezogen wurde

Ein Beschluss ist nicht nötig, da der Antrag zurückgezogen wurde.

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss nimmt Kenntnis.