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Auszug - Bericht der Niedersächsischen Kommunalprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung bei der Hansestadt Lüneburg  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 17
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Do, 28.02.2008    
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2735/08 Bericht der Niedersächsischen Kommunalprüfungsanstalt über die überörtliche Prüfung bei der Hansestadt Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 11 - Personal & Interner Service Bearbeiter/-in: Brandt, Marianne
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr RIECHEY zitiert aus einem Einwand der Kommunalprüfungsanstalt, wonach bei der Höhe der Gewerbesteuer durchaus noch Spielräume bestünden. Seine Fraktion habe dem Rat bei den Haushaltsberatungen der letzten beiden Jahre genau diesen Vorschlag gemacht und eine detaillierte Übersicht über die Steuersätze der vergleichbaren Nachbarregionen geliefert. Der bisherige Gewerbesteuerhebesatz liege bei 360 Punkten, damit liege man selbst im Vergleich zu Städten ähnlicher Größenordnung weit unter dem Durchschnitt von 385 Punkten. Damit verschenke man nicht nur eine wichtige kommunale Einnahmequelle, sondern betreibe ein desaströses Steuerdumping, das langfristig allen Mitbewerbern schade. Aufgrund der zentralen Lage innerhalb der Metropolregion, der Verkehrsanbindung und der Wachstumsprognose halte er eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 395 Punkte durchaus für sinnvoll und für finanzpolitisch notwendig, um auch künftig die finanziellen Handlungsspielräume zur Bewältigung der kommunalen Aufgaben zu haben. Selbst wenn dadurch die Kreisumlage und die Gewerbesteuerumlage steigen und die Schlüsselzuweisungen vom Land sinken würden, bliebe noch ein erheblicher Anteil bei der Stadt Lüneburg. Die Senkung der Schlüsselzuweisungen sei kein passendes Argument, auf eine Erhöhung zu verzichten, wenn jeder eine solche Subventionsmentalität an den Tag legte, habe man ein Riesenproblem. Er habe bereits früher ausgeführt und vorgerechnet, dass eine Erhöhung den Mittelstand in Lüneburg so gut wie gar nicht betreffen würde. Unternehmen mit einem Jahresgewinn vor Steuern von unter 25.000 Euro müssten gar keine Gewerbesteuer zahlen, bei einem Jahresgewinn von 50.000 Euro vor Steuern würde durch den Antrag seiner Fraktion eine effektive monatliche Mehrbelastung von 9,80 Euro erfolgen. Niemand könne ihm erzählen, dass dieser Betrag einen dramatischen Einschnitt bedeuten würde. Dabei sei noch nicht einmal berücksichtigt, dass die erhöhte Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer und auf den Solidaritätsbeitrag anrechenbar sei, wodurch diese geringer ausfielen und den Mehraufwand abfederten. Dies belege, dass die Erhöhung mittelständische Unternehmen praktisch nicht betreffe, sondern nur große Unternehmen, daher müsste es treffenderweise „Großunternehmenssteuer“ heißen. Selbst bei diesen würde es lediglich eine Gewinnminderung um 1,1 % bedeuten. Das werde seine Fraktion dem Rat auch bei den nächsten Haushaltsberatungen wieder erzählen, er fühle sich in seiner Argumentation bestärkt, wenn selbst die Kommunalprüfungsanstalt dies vorschlage. Es könne nicht so weitergehen, dass mit dem Dumpingsteuersatz Politik gemacht werde.

 

Ratsherr SRUGIS fragt, warum Ratsherr Riechey nicht die positiven Dinge anführe, die die überörtliche Prüfung ergeben habe, wie etwa ein erfolgreiches Konsolidierungsprogramm, kluge Einnahmen- und Ausgabenpolitik, moderne Liquiditätssteuerung und Einführung der Doppik. Auch diese Punkte stünden im Bericht und dafür habe die Verwaltung ein Lob verdient. Stattdessen konzentriere sich Herr Riechey allein auf die Prüfziffer 30, in der erwähnt werde, dass nach Einschätzung der Prüfer die Gewerbesteuer erhöht werden könnte. Natürlich würde das zu einer Einnahmeerhöhung führen, man müsse aber die Frage stellen, um welchen Preis das geschehe. Die Stadt befinde sich konkret im Standortwettbewerb in der Metropolregion Hamburg, nicht irgendwo in Deutschland, daher müsse man sich mit den Nachbarkommunen vergleichen. Der Hebesatz sei das einzige Instrument, an dem man drehen könne. Die Verwaltung habe korrekt vorgerechnet, dass eine Erhöhung um zehn Punkte zwar 840.000 Euro bringen möge, von denen aber nur 110.000 Euro übrig blieben. Dies um den Preis ausbleibender Neuansiedlungen, man müsse um Zuwanderer werben, es gehe um Arbeitsplätze in der Region. Daher müsse man den Vorschlag zurückweisen und auch den Prüfern bescheinigen, dass sie hier neben der Spur liegen.

 

Beigeordneter BLANCK richtet an die Adresse von Ratsherrn Riechey und Ratsherrn Srugis die Bemerkung, dass alles nicht so einfach sei, wie es scheine. Herr Riechey habe vollkommen recht  mit der Aussage, dass der Umgang mit der Problematik so nicht ausreichend sei. Ebenso habe Herr Srugis recht wenn er sage, dass eine schwierige Gemengelage vorliege bei der man sich überlegen müsse, ob man netto unter dem Strich etwas übrig behielte, wenn man den Hebesatz erhöhe. Es sei allen bekannt, in welch hartem Wettbewerb die Stadt Lüneburg stehe, was Gewerbeansiedlungen angehe und welche Mühe es bereitet habe, neue Gewerbegebiete mit entsprechenden Preisen zu ermöglichen. Dieser Wettbewerb werde sich in Zukunft noch drastisch verschärfen, da die von SPD und CDU geforderte A39 dafür sorgen werde, dass sich billige Gewerbeansiedlungen nach Süden hinaus entwickeln werden. Das müsse bei der heutigen Diskussion bereits berücksichtigt werden. Vor diesem Hintergrund werde man irgendwann in der Situation sein, der Kommunalaufsicht nachweisen zu müssen, warum man die Hebesätze nicht erhöhe. Dafür bedürfe es einer qualifizierteren Diskussion, als einfach nur zu sagen, man werde den Vorschlag auch künftig immer wieder ablehnen. Damit hätte man vor der Kommunalaufsicht keinen Bestand, daher rege er an, dass der Rat mit seiner breiten Wirtschaftskompetenz sich dieses Themas im Wirtschaftsausschuss annehme, es dort ergebnisoffen diskutiere und die dann gefundene Lösung mit einem Ratsbeschluss untermauere.

 

Ratsherr REINECKE macht geltend, dass Herr Riechey den psychologischen Effekt vergesse, da er nicht aus der Wirtschaft stamme. Es gebe auch eine so genannte gefühlte Steuerlast, diese sei ganz entscheidend im Wettbewerb. Ziehe man die Bilanz zwischen den im Falle einer Erhöhung von zehn Punkten möglicherweise übrig bleibenden 110.000 Euro und dem gegenzurechnenden langfristigen Effekt, den eine solche Entscheidung nach sich ziehen würde, käme unter dem Strich sehr viel weniger dabei heraus. Es spreche nichts dagegen, dieses Thema grundsätzlich immer mal wieder im Wirtschaftsausschuss anzusprechen um sich die Vergleiche mit dem Umland vor Augen zu führen. Wenn Herr Riechey aber Politik gegen die erklärte Weisheit der Wirtschaftsteilnehmer mache, komme man kein Stück weiter. Allein durch die hier geäußerte Ankündigung von Erhöhungen würden möglicherweise Unternehmen zurückgeschreckt, er rate dringend davon ab, in dieser Richtung weiter zu machen.

 

Ratsherr KROLL gibt zu bedenken, dass diese Frage nur jemand beantworten könne, der selbst Unternehmer sei. Man könne nicht von außen ein Unternehmen ansehen und beurteilen, welchen Standort es wähle und wie lange es in einer Ortschaft bleibe. In letzter Zeit habe man in Deutschland immer wieder erlebt, dass Firmen wie Siemens, Henkel, Nokia und BMW unter dem hohen Kostendruck litten und infolge dessen zuerst ihre Leute entließen. Alle Kosten einer Firma spielten für die Standortauswahl eine große Rolle. Man sollte in Lüneburg bei der bisherigen erfolgreichen Politik bleiben und nicht auf die Vorschläge von Herrn Riechey eingehen.

 

Ratsherr MEIHSIES verweist darauf, dass den Ratsmitgliedern das Genehmigungsschreiben der Kommunalaufsichtsbehörde zur Haushaltssatzung vorgelegt worden sei. Darin werde gefordert, dass man sich mit den bestehenden Sätzen der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer intensiv auseinander setzen müsse. Um diese politische Diskussion werde sich niemand herumdrücken können, es müsse eine Entscheidung getroffen werden. Man werde gegenüber der Kommunalaufsicht deutlich machen müssen, warum man keine weiteren Erhöhungen wolle, wenn man zu einer solchen Entscheidung komme. Viele weitere Fragen seien aufgeworfen worden, als Rat sei man aufgefordert, sich zu den elf Anmerkungen Gedanken zu machen, die die Kommunalaufsicht der Stadt in das Stammbuch geschrieben habe.

 

Oberbürgermeister MÄDGE will sich unter dem Punkt „Informationen der Verwaltung“ dazu äußern.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg nimmt den wesentlichen Inhalt des Prüfberichtes zur Kenntnis.

 

(11, 04)