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Beratungsinhalt: Ratsherr
RIECHEY erinnert an
die Diskussion zum Thema Mindestlohn aus der letzten Ratssitzung. Dort sei von
Seiten der Linken und der Grünen schon sehr viel Richtiges gesagt worden.
Leider habe es sich die SPD-Fraktion geleistet, der Resolution seinerzeit nicht
zuzustimmen. Seine Fraktion wisse, dass es nicht einfach sei, Änderungen
umzusetzen, da das Landesvergabegesetz langfristig gesehen geändert werden
müsste. Dazu habe die Landtagsfraktion der Linken einen Antrag vorbereitet.
Dennoch wolle man sehen, inwieweit man im Rahmen der eigenen Möglichkeiten in
Lüneburg einen ersten Schritt machen könne. Die Verwaltung argumentiere, dass
es sich um ein vergabefremdes Kriterium handle und der Antrag daher rechtlich
nicht umzusetzen sei. Bei genauer Ansicht des Antrages werde jedoch deutlich,
dass die Formulierung darin relativ weich sei und rechtlich durchaus Bestand
hätte. Ihm sei von einem Experten für Vergaberecht bestätigt worden, dass die
Formulierung in der beantragten Form zulässig sei. Das Ziel des Antrages sei
es, dass die Verwaltung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nur solche
Unternehmen auswählt, die ihre Arbeitnehmer nach geltenden Tarifverträgen,
mindestens jedoch mit 8 Euro je Stunde entlohnt und vorwiegend
sozialversicherungspflichtige Beschäftige einsetzt. Dies müsse auch für
Subunternehmen gelten. Es werde keineswegs die Einhaltung des Mindestlohnes als
neues Kriterium gefordert, sondern nur, dass Unternehmen, die weniger zahlten,
besonders genau auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden. Dies sei ein
legitimes Kriterium des Vergaberechts. Unternehmen, die Dumpinglöhne zahlten,
seien in der Regel unzuverlässiger als Unternehmen, die anständige Löhne
zahlen. Vielleicht könne eine solche Auslegung des Vergaberechts dazu führen,
dass in Zukunft besonders soziale Unternehmen den Zuschlag für öffentliche
Aufträge erhielten und nicht solche, die durch schlechte Bezahlung ihrer
Bediensteten am knappsten kalkulieren könnten und gerade dadurch den Zuschlag
bekämen. Dies würde Handwerk und Mittelstand in Lüneburg fördern, nämlich eben
jene Betriebe, die ihre Beschäftigten nicht ausnutzten. Ratsherr
BRUNS zitiert eine
Aussage des damaligen US-Präsidenten Roosevelt aus dem Jahre 1933, wonach
„Unternehmen, deren Existenz davon abhängt, ihren Beschäftigten weniger
als einen für das Leben ausreichenden Lohn zu zahlen, sollen in diesem Land
kein Recht mehr haben, weiter ihre Geschäfte zu betreiben“. Dieses Zitat
habe seither an Deutlichkeit nicht verloren. Dass seine Fraktion zur Einführung
eines gesetzlichen Mindestlohnes stehe, sei in der letzten Ratssitzung deutlich
hervorgehoben worden. Dies müsse jedoch an der richtigen Stelle eingebracht
werden, er nenne dazu die beiden Schlagworte Arbeitnehmerentsendegesetz und
Mindestarbeitsbedingungsgesetz. Bei Vergabeentscheidungen gehe er davon aus,
dass nicht nur die im Antrag genannten, sondern jegliche Aufträge besonders
kritisch auf Vergabekriterien geprüft würden, ohne dass es noch mal
hervorgehoben werden müsse. Nach seinem Kenntnisstand sei das die übliche
Praxis in der Verwaltung. Unabhängig davon seien die tariflichen Bindungen im
Landesvergabegesetz geregelt, hierzu gehöre eine umfangreiche tabellarische
Anlage mit Tarifverträgen und Löhnen. Bis auf drei Ausnahmen seien ihm darin
keine Löhne aufgefallen, die unter 8 Euro liegen, die meisten Löhne lägen
deutlich darüber. Die niedrigen Löhne seien außerordentlich differenziert, es
seien Tätigkeiten ungelernter Helfer, mit denen man erfahrungsgemäß keine
Ausschreibungen gewinnen könne und die nicht Grundlage einer Kalkulation sein
könnten. Da die Verwaltung an das Landesvergabegesetz gebunden sei, sei eine
zusätzliche Regelung über Mindestlöhne nicht erforderlich. Weiterhin seien
Firmen, die einen öffentlichen Auftrag erhielten, zur Tariftreue verpflichtet
sowohl für eigene Leistungen, als auch für etwaige Subunternehmer. Wer diese
Tariftreue nicht nachweise komme auf eine Sperrliste und könne keine weiteren
öffentlichen Aufträge bekommen. Aus diesen Gründen sei der Antrag zumindest in
diesem Gremium überflüssig und man könne ihm nicht zustimmen, wenngleich man in
der Sache auf einem Weg sei. Ratsherr
POLS bestätigt die
Recherchen von Ratsherrn Bruns zum Landesvergabegesetz, in den zum Baubereich
zählenden Handwerken könne er aus eigener Erfahrung bestätigen, dass vielfach
Löhne über 8 Euro gezahlt würden. Betriebe anderer Bundesländer, die in
Niedersachsen an Ausschreibungen teilnehmen, müssen ebenfalls die
Tariftreueerklärung unterschreiben und die vorgegeben Tariflöhne zahlen. Diese
Tariftreueerklärung werde selbstverständlich auch bei Ausschreibungen durch die
Stadt Lüneburg gefordert. Das Problem liege tatsächlich in der Kontrolle, hier
müsse er seinem Vorredner widersprechen, eine Kontrolle finde so gut wie nicht
statt, weil die Verwaltung dazu sicherlich auch gar nicht in der Lage sei und
das Personal dafür nicht habe. Diese Erfahrung habe er in einem ihn persönlich
betreffenden Fall gemacht, in dem sich die Kontrolle der Verwaltung lediglich
auf einen Anruf bei der beteiligten Firma beschränkt habe. Hier müsse die
Verwaltung an die Sozialversicherungsträger herangehen, auch die
Kreishandwerkerschaft biete ihre Hilfe an. Vielfach finde die Überprüfung schleppend,
in geringem Umfang oder gar nicht statt. Das sei sehr zu bemängeln, daher müsse
der Antrag umgestellt werden, wenn er aufrechterhalten werden solle. Insofern
sei auch die Stellungnahme der Verwaltung nicht ganz richtig, da es keineswegs
an einer gesetzlichen Regelung fehle, für die unteren Tarifgruppen gebe es
entsprechende Mindestlohnregelungen. Ratsherr
POLSTER kann dem
gut gemeinten Antrag inhaltlich voll zustimmen, doch leider müsse er der
Verwaltung Recht geben, dass gegen das Vergaberecht verstoßen würde. Abgestellt
werde darauf, Unternehmen besonders kritisch zu prüfen, wenn sie weniger als 8
Euro zahlen. Dies würde aber bedeuten, dass nur ein Teil der Unternehmen
geprüft werde, wogegen diese Unternehmen klagen könnten. Vielmehr müsse das Landesrecht
dahingehend geändert werden, dass der Mindestlohn als Kriterium in das
Vergabegesetz aufgenommen wird. Zur Zuverlässigkeit gehöre auch die Prüfung der
arbeitsrechtlichen Bestimmungen, daher wäre es am einfachsten, wenn es in
Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn gäbe. Vor diesem Hintergrund sei ihm
unverständlich, warum die SPD in der letzten Ratssitzung dem Antrag der Grünen
auf eine Resolution für einen gesetzlichen Mindestlohn nicht zugestimmt habe,
obwohl es im Bundestag eine Mehrheit dafür gebe. Nur um des Koalitionsfriedens
willen werde er auf Bundesebene nicht eingeführt. Den Einwand von Ratsherrn
Pols hinsichtlich einer näheren Prüfung finde er gut, das solle die Verwaltung
mitnehmen. Dem Antrag könne aus rechtlichen Gründen jedoch nicht zugestimmt
werden. Laut
Ratsherrn REINECKE zeigen die Ausführungen von Grünen und Linken, dass
diese mit der Praxis keine Berührung haben. Ratsherr Bruns habe ausgeführt,
dass die Verpflichtung zur Kontrolle bestehe. Schaue man sich die personelle Ausstattung
der Stadt Lüneburg an, so stelle man fest, dass das Personal gerade einmal
ausreiche, um die schriftlichen Unterlagen einzuholen, aber keineswegs die
Möglichkeit bestehe, in die Betriebe zu gehen. Die Realität würde sich auch
durch die Einführung eines Mindestlohnes nicht ändern, es gebe nun einmal
Regionen, in denen Mitarbeiter alles tun würden, um Arbeit zu haben. Das
bedeute, dass ein Chef Möglichkeiten finden könne, zwar einen Mindestlohn
zuzusagen, diesen aber beispielsweise durch unbezahlte Mehrarbeit nicht
tatsächlich umzusetzen. Dies geschehe in der Praxis jeden Tag. Was man sofort
ändern könne, wäre die Anwendung der Landesvergaberichtlinien, indem man für
Aufträge einer bestimmten Größenordnung nur Unternehmen aus der Region zur
Abgabe eines Angebotes auffordere. Erfahrungsgemäß zahlten die meisten Betriebe
in der Region tarifliche oder sogar übertarifliche Löhne. Das werde bewusst
nicht gemacht, da die Verwaltung die Auffassung vertrete, dass der Wettbewerb
dadurch reduziert werde mit der Folge möglicherweise höherer Angebotspreise.
Alle Mechanismen, die Kontrollen verursachten, die man letztlich mangels
Personal und finanzieller Ausstattung nicht durchführen könne, seien Makulatur
und würden nur das Gewissen beruhigen, jedoch keine Resultate bringen. Ratsherr
RIECHEY ist
überrascht, dass die Auffassungen gar nicht so weit auseinander liegen, wie er
gedacht habe. Er schlage vor, einen überfraktionellen Antrag zu erarbeiten und
gemeinsam im Wirtschaftsausschuss zu beraten und dadurch vielleicht zu mehr
Kontrollen insbesondere der Subunternehmen durch die Verwaltung zu kommen. Im
Grunde gehe es im heutigen Antrag um eine konsequente Auslegung des Kriteriums
der Zuverlässigkeit. Oberbürgermeister
MÄDGE erläutert die
rechtliche Situation, es gebe europäische Vergaberichtlinien, Bundesrichtlinien
und das Landesvergabegesetz. Der Vorschlag des Ratsherrn Reinecke verletze
europäisches Recht, soweit ein Betrag von 200.000 Euro überschritten werde.
Sehe man sich die jüngsten Vergaben an, so könne man feststellen, dass die von
der Stadt ausgeschrieben Aufträge regelmäßig weit über diesen Betrag
hinausgingen. Gerade über Aufträge mit einer solchen Größenordnung müsse man
reden. Bei einer beschränkten Ausschreibung über 30.000 Euro müsse man nach dem
neuesten Erlass des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ein
europäisches Interessentenverfahren vorschalten, um dann unter den angemeldeten
Interessenten beschränkt ausschreiben zu dürfen. In der Praxis sei das wegen
des Aufwandes nicht durchführbar. Bei jeder Vergabe prüfe die Verwaltung, ob
die Angebote auskömmlich, wirtschaftlich und angemessen sind, wobei auch schon
Aufträge zurückgewiesen worden seien. Auch hier gebe es eine Gesetzeslage und
eine Rechtsprechung, welche Auskünfte die Verwaltung verlangen könne. Im
gesetzlichen Rahmen würden diese Auskünfte eingeholt, er erinnere nur an den
Fragebogen, der jeder Vergabeentscheidung beigefügt werde und in dessen
Überprüfung das städtische Personal einen erheblichen zeitlichen Aufwand investiere.
Darin werde die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ebenso abgefragt wie
die Zugehörigkeit zur Handwerkskammer, Preisnachlassvoraussetzungen,
Nebenangebote, Referenzen und auch die Tariftreueerklärung. Es sei hinlänglich
bekannt aber außerordentlich schwierig nachweisbar, dass es Firmen gebe, die
ihre Arbeiter zwar nominell nach Tarif bezahlten, tatsächlich die Bezahlung
jedoch durch unbezahlte Mehrarbeit oder ähnliches unterliefen. Er weise mit
Entschiedenheit die Aussage des Ratsherrn Pols zurück, dass die Verwaltung
keine Überprüfungen vornehme. Die Verwaltung nehme im Rahmen des Möglichen
umfangreiche Kontrollen vor, hierzu seien auch Gespräche mit dem
Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft geführt worden, doch konnte auch von
dort nicht weitergeholfen werden. Das ehemals schärfere Tariftreuegesetz sei
2005 von der Landtagsmehrheit gegen den Widerspruch des Städtetages aufgeweicht
worden, daran sei die Verwaltung gebunden. Der Antrag sei abzulehnen, da er zu
einem rechtswidrigen Vorgehen aufrufe. Beigeordneter
BLANCK weist die
Vorwürfe zurück, der Rat sei geneigt, rechtswidrige Beschlüsse zu fassen. Die
Redebeiträge hätten gezeigt, dass sich der Rat dezidiert mit dem Antrag
auseinandergesetzt und bereits festgestellt habe, dass dem Antrag in der
jetzigen Form nicht zugestimmt werden könne. Die Aussage des Ratsherrn
Reinecke, die Verwaltung habe nicht die personellen Möglichkeiten, in die
Betriebe zu gehen, rufe den Rat geradezu auf, seine Kontrollfunktion
wahrzunehmen und zu prüfen, was zu tun sei, damit die notwendigen Kontrollen
der Betriebe in ausreichendem Umfang stattfinden können. Diese Probleme
bestünden nicht mehr, wenn ein gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen
eingeführt würde. Er glaube nicht, dass es noch eine Arbeit gebe, die eine
geringere Bezahlung als 8 Euro wert sei. Gerade der Baubereich habe gezeigt,
dass alle anderen Regelungen nur dazu führten, dass über Subunternehmer
Personen herangeschafft würden, die nicht unter Flächentarifverträge fielen.
Seine Fraktion plädiere dafür, fraktionsübergreifend über einen neuen Anlauf
für eine Resolution zur Einführung eines Mindestlohnes zu verhandeln. Ratsherr
LUTHS erinnert an
seine Aussage aus der letzten Ratssitzung, warum seine Fraktion aus
volkswirtschaftlicher Sicht gesetzliche Mindestlöhne für nicht vertretbar
halte. Er widerspreche entschieden der Behauptung des Ratsherrn Riechey, dass
beider Fraktionen sich insbesondere in der Frage der Mindestlöhne in
irgendeiner Form nahe stünden. Beigeordneter
DÖRBAUM bezeichnet
den Antrag als sachlich falsch, da er sich nicht im Rahmen des
Landesvergabegesetzes bewege. Wolle man dort eine Änderung herbeiführen, müsse
diese auf Landesebene erfolgen. Im Bauausschuss habe man sich immer wieder mit
der Thematik ordnungsgemäßer Vergaben beschäftigt. Dabei sei stets transparent
gemacht worden, wie die Vergabe zustande gekommen sei, an welche Kriterien sie
gebunden sei und in welcher Form die Kontrolle durchgeführt werde. In jedem von
der Verwaltung unterbreiteten Vergabevorschlag werde die Tariftreueerklärung
abgefordert, so dass bei der Entscheidung die Tariftreue auf Anhieb erkannt
werden könne. Man sei bei Baumassnahmen bereits vor Ort gewesen und habe sich
angeschaut, welche Tätigkeiten von welchen Arbeitern durchgeführt würden. Man
habe sich sogar darüber informiert, welche Subunternehmer bei den Firmen zum
Einsatz kommen, die für einen Zuschlag in Frage kämen. Die Verwaltung leiste
hier gute Arbeit. Natürlich sei es bei der Vielzahl der Vergaben nicht möglich,
jeden einzelnen Unternehmer ständig zu überprüfen, das sei aber auch nicht
gewollt, da ein Unternehmer auch eine gewisse Vertrauensstellung haben müsse.
Zu der von Ratsherrn Reinecke aufgeworfenen Frage beschränkter Ausschreibungen
unterstütze er die Aussage von Herrn Oberbürgermeister Mädge, dass die
Durchführung in der Praxis aufgrund des vorgeschriebenen Teilnahmewettbewerbs
kaum möglich sei. Hier sei der Gesetzgeber gefordert, eine besondere Lösung für
beschränkte Ausschreibungen zu finden. Ratsherr
SOLDAN betont, dass
er zunächst einmal davon ausgehe, dass ein Unternehmer, der die
Tariftreueerklärung abgebe, diese auch einhalte. Selbstverständlich sei es
immer gut, stichprobenartige Überprüfungen vorzunehmen, doch stoße eine genaue
Überprüfung der Einhaltung der Tariftreue in der Praxis auf Schwierigkeiten.
Eine Befragung der Mitarbeiter reiche nicht aus, da diese kaum gegen ihren
Arbeitgeber aussagen könnten, wollten sie ihren Job behalten. Vielmehr müssten
über einen längeren Zeitraum Lohnabrechnungen kontrolliert werden, wer solle
das leisten ? Ein Mindestlohn schaffe keine Abhilfe, da er genauso umgangen
würde. Die Verwaltung tue, was sie könne, man müsse aber auch sehen, wie viel
man investieren müsse, um schwarze Schafe auszusortieren. Beigeordneter
KÖRNER ergänzt zum
Beitrag des Beigeordneten Dörbaum, dass im Bauausschuss stets auch kontrolliert
werde, ob ein Angebot auskömmlich sei. Man könne sich bei der Vorbereitung der
Entscheidung über Ausschreibungen durch die Verwaltung darauf verlassen, dass
dort korrekt nach Recht und Gesetz gehandelt werde. Oberbürgermeister
MÄDGE verweist
darauf, dass es bei einer europaweiten Ausschreibung nicht möglich sei,
Kontrollen in den Firmen vor Ort vorzunehmen, wolle man nicht Ermittlungen u.
a. im Ausland vornehmen. Neben den Kontrollen durch die Stadt bei den Vergaben
überprüften auch Zoll, Arbeitsamt und Landkreis die Baustellen, so dass sich
die Handwerker bereits über die Vielzahl an Kontrollen und Formalien selbst für
kleinere Aufträge beklagten. Bei der Vergabe könne es nur nach den Kriterien
Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit gehen. Diese
Vorgaben würden im Hause trotz aller Probleme ordnungsgemäß geprüft, was dazu
führe, dass nur in den seltensten Fällen Insolvenzausfälle oder gerichtliche
Streitigkeiten über die Leistungserbringung vorkämen. Es sei nicht
gerechtfertigt, die Bauverwaltung so hinzustellen, als ob sie in diesem Bereich
nur unzureichend tätig sei. Die städtische Vergabestelle werde aufgrund ihrer
hohen Qualität von den umliegenden Gemeinden mit genutzt und von den Firmen
gelobt. Die
Stadt habe ein Bauvolumen von rund zwanzig Millionen Euro, davon bleibe ein
Anteil von etwa vierzig Prozent im heimischen Bereich. Dies sei keineswegs
selbstverständlich. Wenn andere Körperschaften Bauten realisierten und dazu
Aufträge an nicht regionale Firmen vergäben, gehe er ebenfalls davon aus, dass
dort über Vergaben ebenso nach Recht und Gesetz entschieden werde, wie bei der
Stadt Lüneburg. Ratsherr
POLS erklärt, dass er
nicht pauschal gesagt habe, dass die Verwaltung nichts tue. Er habe nur gesagt,
dass die ganze Sache verbesserungswürdig sei. Er kenne einige Fälle, in denen
es Schwierigkeiten bei der Kontrolle der tariflichen Löhne gebe. Dass die
Verwaltung eine vernünftige Arbeit mache, wisse und unterstütze er. Ratsherr
REINECKE erklärt,
dass auch er nicht behauptet habe, dass die Verwaltung ihre Arbeit nicht
ordentlich mache. Er habe einfach nur klarstellen wollen, dass die personellen,
finanziellen und sachlichen Möglichkeiten gar nicht vorhanden seien, die
Vorgänge so zu prüfen, wie sie geprüft werden müssten, um jedes schwarze Schaf
herauszufinden. Ratsherr
MEIHSIES schlägt
vor, den Antrag in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. Beschluss: Der
Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt die Überweisung des Antrages in den
Fachausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU gegen die Stimmen
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE bei 2
Enthaltungen aus den Reihen der FDP-Fraktion ab. Der
Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Antrag der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich
mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion
DIE LINKE bei 7 Enthaltungen der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen ab. (06) |
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