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Auszug - Mindestlohn bei Vergabe öffentlicher Aufträge (Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 15.11.2007)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 5.2
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 28.02.2008    
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2672/07 Mindestlohn bei Vergabe öffentlicher Aufträge (Antrag der Fraktion DIE LINKE vom 15.11.2007)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der Fraktion DIE LINKE
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr RIECHEY erinnert an die Diskussion zum Thema Mindestlohn aus der letzten Ratssitzung. Dort sei von Seiten der Linken und der Grünen schon sehr viel Richtiges gesagt worden. Leider habe es sich die SPD-Fraktion geleistet, der Resolution seinerzeit nicht zuzustimmen. Seine Fraktion wisse, dass es nicht einfach sei, Änderungen umzusetzen, da das Landesvergabegesetz langfristig gesehen geändert werden müsste. Dazu habe die Landtagsfraktion der Linken einen Antrag vorbereitet. Dennoch wolle man sehen, inwieweit man im Rahmen der eigenen Möglichkeiten in Lüneburg einen ersten Schritt machen könne. Die Verwaltung argumentiere, dass es sich um ein vergabefremdes Kriterium handle und der Antrag daher rechtlich nicht umzusetzen sei. Bei genauer Ansicht des Antrages werde jedoch deutlich, dass die Formulierung darin relativ weich sei und rechtlich durchaus Bestand hätte. Ihm sei von einem Experten für Vergaberecht bestätigt worden, dass die Formulierung in der beantragten Form zulässig sei. Das Ziel des Antrages sei es, dass die Verwaltung bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nur solche Unternehmen auswählt, die ihre Arbeitnehmer nach geltenden Tarifverträgen, mindestens jedoch mit 8 Euro je Stunde entlohnt und vorwiegend sozialversicherungspflichtige Beschäftige einsetzt. Dies müsse auch für Subunternehmen gelten. Es werde keineswegs die Einhaltung des Mindestlohnes als neues Kriterium gefordert, sondern nur, dass Unternehmen, die weniger zahlten, besonders genau auf ihre Zuverlässigkeit überprüft werden. Dies sei ein legitimes Kriterium des Vergaberechts. Unternehmen, die Dumpinglöhne zahlten, seien in der Regel unzuverlässiger als Unternehmen, die anständige Löhne zahlen. Vielleicht könne eine solche Auslegung des Vergaberechts dazu führen, dass in Zukunft besonders soziale Unternehmen den Zuschlag für öffentliche Aufträge erhielten und nicht solche, die durch schlechte Bezahlung ihrer Bediensteten am knappsten kalkulieren könnten und gerade dadurch den Zuschlag bekämen. Dies würde Handwerk und Mittelstand in Lüneburg fördern, nämlich eben jene Betriebe, die ihre Beschäftigten nicht ausnutzten.

 

Ratsherr BRUNS zitiert eine Aussage des damaligen US-Präsidenten Roosevelt aus dem Jahre 1933, wonach „Unternehmen, deren Existenz davon abhängt, ihren Beschäftigten weniger als einen für das Leben ausreichenden Lohn zu zahlen, sollen in diesem Land kein Recht mehr haben, weiter ihre Geschäfte zu betreiben“. Dieses Zitat habe seither an Deutlichkeit nicht verloren. Dass seine Fraktion zur Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes stehe, sei in der letzten Ratssitzung deutlich hervorgehoben worden. Dies müsse jedoch an der richtigen Stelle eingebracht werden, er nenne dazu die beiden Schlagworte Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestarbeitsbedingungsgesetz. Bei Vergabeentscheidungen gehe er davon aus, dass nicht nur die im Antrag genannten, sondern jegliche Aufträge besonders kritisch auf Vergabekriterien geprüft würden, ohne dass es noch mal hervorgehoben werden müsse. Nach seinem Kenntnisstand sei das die übliche Praxis in der Verwaltung. Unabhängig davon seien die tariflichen Bindungen im Landesvergabegesetz geregelt, hierzu gehöre eine umfangreiche tabellarische Anlage mit Tarifverträgen und Löhnen. Bis auf drei Ausnahmen seien ihm darin keine Löhne aufgefallen, die unter 8 Euro liegen, die meisten Löhne lägen deutlich darüber. Die niedrigen Löhne seien außerordentlich differenziert, es seien Tätigkeiten ungelernter Helfer, mit denen man erfahrungsgemäß keine Ausschreibungen gewinnen könne und die nicht Grundlage einer Kalkulation sein könnten. Da die Verwaltung an das Landesvergabegesetz gebunden sei, sei eine zusätzliche Regelung über Mindestlöhne nicht erforderlich. Weiterhin seien Firmen, die einen öffentlichen Auftrag erhielten, zur Tariftreue verpflichtet sowohl für eigene Leistungen, als auch für etwaige Subunternehmer. Wer diese Tariftreue nicht nachweise komme auf eine Sperrliste und könne keine weiteren öffentlichen Aufträge bekommen. Aus diesen Gründen sei der Antrag zumindest in diesem Gremium überflüssig und man könne ihm nicht zustimmen, wenngleich man in der Sache auf einem Weg sei.

 

Ratsherr POLS bestätigt die Recherchen von Ratsherrn Bruns zum Landesvergabegesetz, in den zum Baubereich zählenden Handwerken könne er aus eigener Erfahrung bestätigen, dass vielfach Löhne über 8 Euro gezahlt würden. Betriebe anderer Bundesländer, die in Niedersachsen an Ausschreibungen teilnehmen, müssen ebenfalls die Tariftreueerklärung unterschreiben und die vorgegeben Tariflöhne zahlen. Diese Tariftreueerklärung werde selbstverständlich auch bei Ausschreibungen durch die Stadt Lüneburg gefordert. Das Problem liege tatsächlich in der Kontrolle, hier müsse er seinem Vorredner widersprechen, eine Kontrolle finde so gut wie nicht statt, weil die Verwaltung dazu sicherlich auch gar nicht in der Lage sei und das Personal dafür nicht habe. Diese Erfahrung habe er in einem ihn persönlich betreffenden Fall gemacht, in dem sich die Kontrolle der Verwaltung lediglich auf einen Anruf bei der beteiligten Firma beschränkt habe. Hier müsse die Verwaltung an die Sozialversicherungsträger herangehen, auch die Kreishandwerkerschaft biete ihre Hilfe an. Vielfach finde die Überprüfung schleppend, in geringem Umfang oder gar nicht statt. Das sei sehr zu bemängeln, daher müsse der Antrag umgestellt werden, wenn er aufrechterhalten werden solle. Insofern sei auch die Stellungnahme der Verwaltung nicht ganz richtig, da es keineswegs an einer gesetzlichen Regelung fehle, für die unteren Tarifgruppen gebe es entsprechende Mindestlohnregelungen.

 

Ratsherr POLSTER kann dem gut gemeinten Antrag inhaltlich voll zustimmen, doch leider müsse er der Verwaltung Recht geben, dass gegen das Vergaberecht verstoßen würde. Abgestellt werde darauf, Unternehmen besonders kritisch zu prüfen, wenn sie weniger als 8 Euro zahlen. Dies würde aber bedeuten, dass nur ein Teil der Unternehmen geprüft werde, wogegen diese Unternehmen klagen könnten. Vielmehr müsse das Landesrecht dahingehend geändert werden, dass der Mindestlohn als Kriterium in das Vergabegesetz aufgenommen wird. Zur Zuverlässigkeit gehöre auch die Prüfung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen, daher wäre es am einfachsten, wenn es in Deutschland einen gesetzlichen Mindestlohn gäbe. Vor diesem Hintergrund sei ihm unverständlich, warum die SPD in der letzten Ratssitzung dem Antrag der Grünen auf eine Resolution für einen gesetzlichen Mindestlohn nicht zugestimmt habe, obwohl es im Bundestag eine Mehrheit dafür gebe. Nur um des Koalitionsfriedens willen werde er auf Bundesebene nicht eingeführt. Den Einwand von Ratsherrn Pols hinsichtlich einer näheren Prüfung finde er gut, das solle die Verwaltung mitnehmen. Dem Antrag könne aus rechtlichen Gründen jedoch nicht zugestimmt werden.

 

Laut Ratsherrn REINECKE zeigen die Ausführungen von Grünen und Linken, dass diese mit der Praxis keine Berührung haben. Ratsherr Bruns habe ausgeführt, dass die Verpflichtung zur Kontrolle bestehe. Schaue man sich die personelle Ausstattung der Stadt Lüneburg an, so stelle man fest, dass das Personal gerade einmal ausreiche, um die schriftlichen Unterlagen einzuholen, aber keineswegs die Möglichkeit bestehe, in die Betriebe zu gehen. Die Realität würde sich auch durch die Einführung eines Mindestlohnes nicht ändern, es gebe nun einmal Regionen, in denen Mitarbeiter alles tun würden, um Arbeit zu haben. Das bedeute, dass ein Chef Möglichkeiten finden könne, zwar einen Mindestlohn zuzusagen, diesen aber beispielsweise durch unbezahlte Mehrarbeit nicht tatsächlich umzusetzen. Dies geschehe in der Praxis jeden Tag. Was man sofort ändern könne, wäre die Anwendung der Landesvergaberichtlinien, indem man für Aufträge einer bestimmten Größenordnung nur Unternehmen aus der Region zur Abgabe eines Angebotes auffordere. Erfahrungsgemäß zahlten die meisten Betriebe in der Region tarifliche oder sogar übertarifliche Löhne. Das werde bewusst nicht gemacht, da die Verwaltung die Auffassung vertrete, dass der Wettbewerb dadurch reduziert werde mit der Folge möglicherweise höherer Angebotspreise. Alle Mechanismen, die Kontrollen verursachten, die man letztlich mangels Personal und finanzieller Ausstattung nicht durchführen könne, seien Makulatur und würden nur das Gewissen beruhigen, jedoch keine Resultate bringen.

 

Ratsherr RIECHEY ist überrascht, dass die Auffassungen gar nicht so weit auseinander liegen, wie er gedacht habe. Er schlage vor, einen überfraktionellen Antrag zu erarbeiten und gemeinsam im Wirtschaftsausschuss zu beraten und dadurch vielleicht zu mehr Kontrollen insbesondere der Subunternehmen durch die Verwaltung zu kommen. Im Grunde gehe es im heutigen Antrag um eine konsequente Auslegung des Kriteriums der Zuverlässigkeit.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erläutert die rechtliche Situation, es gebe europäische Vergaberichtlinien, Bundesrichtlinien und das Landesvergabegesetz. Der Vorschlag des Ratsherrn Reinecke verletze europäisches Recht, soweit ein Betrag von 200.000 Euro überschritten werde. Sehe man sich die jüngsten Vergaben an, so könne man feststellen, dass die von der Stadt ausgeschrieben Aufträge regelmäßig weit über diesen Betrag hinausgingen. Gerade über Aufträge mit einer solchen Größenordnung müsse man reden. Bei einer beschränkten Ausschreibung über 30.000 Euro müsse man nach dem neuesten Erlass des Nds. Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr ein europäisches Interessentenverfahren vorschalten, um dann unter den angemeldeten Interessenten beschränkt ausschreiben zu dürfen. In der Praxis sei das wegen des Aufwandes nicht durchführbar. Bei jeder Vergabe prüfe die Verwaltung, ob die Angebote auskömmlich, wirtschaftlich und angemessen sind, wobei auch schon Aufträge zurückgewiesen worden seien. Auch hier gebe es eine Gesetzeslage und eine Rechtsprechung, welche Auskünfte die Verwaltung verlangen könne. Im gesetzlichen Rahmen würden diese Auskünfte eingeholt, er erinnere nur an den Fragebogen, der jeder Vergabeentscheidung beigefügt werde und in dessen Überprüfung das städtische Personal einen erheblichen zeitlichen Aufwand investiere. Darin werde die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft ebenso abgefragt wie die Zugehörigkeit zur Handwerkskammer, Preisnachlassvoraussetzungen, Nebenangebote, Referenzen und auch die Tariftreueerklärung. Es sei hinlänglich bekannt aber außerordentlich schwierig nachweisbar, dass es Firmen gebe, die ihre Arbeiter zwar nominell nach Tarif bezahlten, tatsächlich die Bezahlung jedoch durch unbezahlte Mehrarbeit oder ähnliches unterliefen. Er weise mit Entschiedenheit die Aussage des Ratsherrn Pols zurück, dass die Verwaltung keine Überprüfungen vornehme. Die Verwaltung nehme im Rahmen des Möglichen umfangreiche Kontrollen vor, hierzu seien auch Gespräche mit dem Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft geführt worden, doch konnte auch von dort nicht weitergeholfen werden. Das ehemals schärfere Tariftreuegesetz sei 2005 von der Landtagsmehrheit gegen den Widerspruch des Städtetages aufgeweicht worden, daran sei die Verwaltung gebunden. Der Antrag sei abzulehnen, da er zu einem rechtswidrigen Vorgehen aufrufe.

 

Beigeordneter BLANCK weist die Vorwürfe zurück, der Rat sei geneigt, rechtswidrige Beschlüsse zu fassen. Die Redebeiträge hätten gezeigt, dass sich der Rat dezidiert mit dem Antrag auseinandergesetzt und bereits festgestellt habe, dass dem Antrag in der jetzigen Form nicht zugestimmt werden könne. Die Aussage des Ratsherrn Reinecke, die Verwaltung habe nicht die personellen Möglichkeiten, in die Betriebe zu gehen, rufe den Rat geradezu auf, seine Kontrollfunktion wahrzunehmen und zu prüfen, was zu tun sei, damit die notwendigen Kontrollen der Betriebe in ausreichendem Umfang stattfinden können. Diese Probleme bestünden nicht mehr, wenn ein gesetzlicher Mindestlohn für alle Branchen eingeführt würde. Er glaube nicht, dass es noch eine Arbeit gebe, die eine geringere Bezahlung als 8 Euro wert sei. Gerade der Baubereich habe gezeigt, dass alle anderen Regelungen nur dazu führten, dass über Subunternehmer Personen herangeschafft würden, die nicht unter Flächentarifverträge fielen. Seine Fraktion plädiere dafür, fraktionsübergreifend über einen neuen Anlauf für eine Resolution zur Einführung eines Mindestlohnes zu verhandeln.

 

Ratsherr LUTHS erinnert an seine Aussage aus der letzten Ratssitzung, warum seine Fraktion aus volkswirtschaftlicher Sicht gesetzliche Mindestlöhne für nicht vertretbar halte. Er widerspreche entschieden der Behauptung des Ratsherrn Riechey, dass beider Fraktionen sich insbesondere in der Frage der Mindestlöhne in irgendeiner Form nahe stünden.

 

Beigeordneter DÖRBAUM bezeichnet den Antrag als sachlich falsch, da er sich nicht im Rahmen des Landesvergabegesetzes bewege. Wolle man dort eine Änderung herbeiführen, müsse diese auf Landesebene erfolgen. Im Bauausschuss habe man sich immer wieder mit der Thematik ordnungsgemäßer Vergaben beschäftigt. Dabei sei stets transparent gemacht worden, wie die Vergabe zustande gekommen sei, an welche Kriterien sie gebunden sei und in welcher Form die Kontrolle durchgeführt werde. In jedem von der Verwaltung unterbreiteten Vergabevorschlag werde die Tariftreueerklärung abgefordert, so dass bei der Entscheidung die Tariftreue auf Anhieb erkannt werden könne. Man sei bei Baumassnahmen bereits vor Ort gewesen und habe sich angeschaut, welche Tätigkeiten von welchen Arbeitern durchgeführt würden. Man habe sich sogar darüber informiert, welche Subunternehmer bei den Firmen zum Einsatz kommen, die für einen Zuschlag in Frage kämen. Die Verwaltung leiste hier gute Arbeit. Natürlich sei es bei der Vielzahl der Vergaben nicht möglich, jeden einzelnen Unternehmer ständig zu überprüfen, das sei aber auch nicht gewollt, da ein Unternehmer auch eine gewisse Vertrauensstellung haben müsse. Zu der von Ratsherrn Reinecke aufgeworfenen Frage beschränkter Ausschreibungen unterstütze er die Aussage von Herrn Oberbürgermeister Mädge, dass die Durchführung in der Praxis aufgrund des vorgeschriebenen Teilnahmewettbewerbs kaum möglich sei. Hier sei der Gesetzgeber gefordert, eine besondere Lösung für beschränkte Ausschreibungen zu finden.

 

Ratsherr SOLDAN betont, dass er zunächst einmal davon ausgehe, dass ein Unternehmer, der die Tariftreueerklärung abgebe, diese auch einhalte. Selbstverständlich sei es immer gut, stichprobenartige Überprüfungen vorzunehmen, doch stoße eine genaue Überprüfung der Einhaltung der Tariftreue in der Praxis auf Schwierigkeiten. Eine Befragung der Mitarbeiter reiche nicht aus, da diese kaum gegen ihren Arbeitgeber aussagen könnten, wollten sie ihren Job behalten. Vielmehr müssten über einen längeren Zeitraum Lohnabrechnungen kontrolliert werden, wer solle das leisten ? Ein Mindestlohn schaffe keine Abhilfe, da er genauso umgangen würde. Die Verwaltung tue, was sie könne, man müsse aber auch sehen, wie viel man investieren müsse, um schwarze Schafe auszusortieren.

 

Beigeordneter KÖRNER ergänzt zum Beitrag des Beigeordneten Dörbaum, dass im Bauausschuss stets auch kontrolliert werde, ob ein Angebot auskömmlich sei. Man könne sich bei der Vorbereitung der Entscheidung über Ausschreibungen durch die Verwaltung darauf verlassen, dass dort korrekt nach Recht und Gesetz gehandelt werde.

 

Oberbürgermeister MÄDGE verweist darauf, dass es bei einer europaweiten Ausschreibung nicht möglich sei, Kontrollen in den Firmen vor Ort vorzunehmen, wolle man nicht Ermittlungen u. a. im Ausland vornehmen. Neben den Kontrollen durch die Stadt bei den Vergaben überprüften auch Zoll, Arbeitsamt und Landkreis die Baustellen, so dass sich die Handwerker bereits über die Vielzahl an Kontrollen und Formalien selbst für kleinere Aufträge beklagten. Bei der Vergabe könne es nur nach den Kriterien Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit gehen. Diese Vorgaben würden im Hause trotz aller Probleme ordnungsgemäß geprüft, was dazu führe, dass nur in den seltensten Fällen Insolvenzausfälle oder gerichtliche Streitigkeiten über die Leistungserbringung vorkämen. Es sei nicht gerechtfertigt, die Bauverwaltung so hinzustellen, als ob sie in diesem Bereich nur unzureichend tätig sei. Die städtische Vergabestelle werde aufgrund ihrer hohen Qualität von den umliegenden Gemeinden mit genutzt und von den Firmen gelobt.

Die Stadt habe ein Bauvolumen von rund zwanzig Millionen Euro, davon bleibe ein Anteil von etwa vierzig Prozent im heimischen Bereich. Dies sei keineswegs selbstverständlich. Wenn andere Körperschaften Bauten realisierten und dazu Aufträge an nicht regionale Firmen vergäben, gehe er ebenfalls davon aus, dass dort über Vergaben ebenso nach Recht und Gesetz entschieden werde, wie bei der Stadt Lüneburg.

 

Ratsherr POLS erklärt, dass er nicht pauschal gesagt habe, dass die Verwaltung nichts tue. Er habe nur gesagt, dass die ganze Sache verbesserungswürdig sei. Er kenne einige Fälle, in denen es Schwierigkeiten bei der Kontrolle der tariflichen Löhne gebe. Dass die Verwaltung eine vernünftige Arbeit mache, wisse und unterstütze er.

 

Ratsherr REINECKE erklärt, dass auch er nicht behauptet habe, dass die Verwaltung ihre Arbeit nicht ordentlich mache. Er habe einfach nur klarstellen wollen, dass die personellen, finanziellen und sachlichen Möglichkeiten gar nicht vorhanden seien, die Vorgänge so zu prüfen, wie sie geprüft werden müssten, um jedes schwarze Schaf herauszufinden.

 

Ratsherr MEIHSIES schlägt vor, den Antrag in den Wirtschaftsausschuss zu überweisen.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt die Überweisung des Antrages in den Fachausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE bei 2 Enthaltungen aus den Reihen der FDP-Fraktion ab.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Antrag der Fraktion DIE LINKE mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe SPD/CDU und der FDP-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE  bei 7 Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

 

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