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Auszug - Lärmschutz für die Anwohner an der geplanten A39 (Antrag der Gruppe SPD/CDU vom 23.10.2007 sowie Änderungsantrag der FDP-Fraktion vom 12.02.2008, eingegangen am 13.02.2008)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 5.1
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.02.2008    
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2653/07 Lärmschutz für die Anwohner an der geplanten A39 (Antrag der Gruppe SPD/CDU vom 23.10.2007)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der Gruppe SPD/CDU
Federführend:01 - Büro der Oberbürgermeisterin Beteiligt:Bereich 31 - Umwelt
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter DÖRBAUM möchte mit dem Antrag nochmals die Bedeutung unterstreichen, die der Lärmschutz an der Ostumgehung, bzw. an der geplanten A39 habe. Die Anliegen der Bürger würden an dieser Stelle sehr ernst genommen. Es sei notwendig, noch einmal die genauen Forderungen an die Stadt und an die beteiligten Institutionen zu richten. Es seien in den vergangenen Jahren mehrfach Resolutionen zu diesem Thema vom Rat verabschiedet worden, da bereits jetzt eine hohe Lärmbelastung an der Strecke festzustellen sei. Die Untersuchungen seien inzwischen vom Landesstraßenbauamt abgeschlossen mit dem Vorschlag, die Trasse der künftigen A39 auf einem Teilstück der jetzigen Ostumgehung zwischen Dahlenburger Landstraße und Artlenburger Landstraße verlaufen zu lassen. Mit dieser Entscheidung müsse man leben, jedoch daraus zwingend die Konsequenz ziehen, einen Lärmschutz mit hoher Qualität einzufordern, der nicht nur aus Lärmschutzwällen bestehen dürfe, sondern aus einer Deckelung dieses Bereiches. Durch die Minimierung des Lärmes müsse die Lebensqualität dort gegenüber dem jetzigen Zustand verbessert werden. Besonders betroffen seien derzeit die Anwohner im Moorfeld und am Klosterkamp, die mit einer Kraftfahrzeugsituation konfrontiert würden, die sie vor einigen Jahren noch nicht hätten erwarten können. Das Bundesverwaltungsgericht habe eine eindeutige Entscheidung getroffen, dass Nachrüstungen beim Lärmschutz dort vorzunehmen seien, wo eine Vorausschaubarkeit auf eine solche Größenordnung nicht gegeben war. Diese Situation sei in Lüneburg vorhanden. Daher müsse man zweigleisig fahren, indem man erstens Lärmschutz für die jetzige Situation – ausgehend von den derzeitigen Verkehrszahlen – fordern müsse, zweitens für den Fall, dass die A39 auf der vorgezeichneten Linie komme. Dazu werde es notwendig sein, dass die die Region in Hannover und Berlin vertretenden Abgeordneten darauf einwirken, bei der Linienbestimmung gleich mit zu entscheiden, dass dort ein Lärmschutz in der beschriebenen Qualität notwendig sei. Das sei man den Anwohnern schuldig. Die Stadt habe bisher alles getan, die vom Rat gestellten Forderungen umzusetzen. Auf diesem Wege müsse man weiter gehen und dabei auch auf den Landkreis einwirken, die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit auf der Ostumgehung zu überwachen.

 

Bürgermeister DR. SCHARF erinnert daran, dass das Thema Lärmschutz die Menschen im Bereich Lüne und Moorfeld seit Jahren bewege. Viele Außenstehende könnten angesichts der vorhandenen großen Schallschutzwände sich die Probleme der unmittelbar dahinter wohnenden Menschen nicht recht vorstellen. Natürlich wolle man neben den im eigenen Antrag genannten Ortsteilen auch die im Änderungsantrag der FDP aufgeführten Gebiete mit aufgreifen, da auch die Menschen in Hagen und Ochtmissen betroffen seien. Aufgrund des seit den achtziger Jahren dramatisch zugenommenen Verkehrs müssten Lärmschutzmaßnahmen an der Ostumgehung unabhängig von der geplanten A39 bereits jetzt durchgeführt werden. Hinzu komme die im Bereich Lüne/Moorfeld erhöhte Unfallgefahr im Hinblick auf die ebenfalls gestiegene Zahl der Gefahrguttransporte. Bereits seit langer Zeit werde im Rat über eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Ostumgehung diskutiert, durch die Lärmschutz und Sicherheit gleichermaßen erhöht würden. Er erinnere daran, dass man sich seit jeher für eine westliche Umfahrung Lüneburgs ausgesprochen habe, um eine Zerschneidung des Stadtgebietes zu verhindern. Bis Mitte April 2007 galt das Teilstück der Ostumgehung im Bereich Lüne/Moorfeld als völlig ungeeignet für einen Ausbau zur Autobahn wegen zu geringer Radien, zu enger Fahrbahnen und einer zu hohen Unfallgefahr. Bereits im Jahre 1980 sei beim Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren zur damaligen Ostumgehung festgestellt worden, dass die Planungen, die Ostumgehung in eine Autobahn einzubeziehen, eingestellt wurden, da die äußeren Merkmale wie Standspuren für eine Autobahn ungeeignet seien. Diese Voraussetzungen haben sich bis 2007 und auch seither nicht geändert. Wenn das jetzige Vorhaben gegen alle bisherigen Pläne durchgesetzt werden solle, seien zwei Szenarien möglich: Entweder stoppe ein Verwaltungsgericht das Verfahren, oder, falls gebaut werde, was trotz allem zu erwarten sei, müsse alles versucht werden, um optimalen Lärmschutz bis hin zu einer Deckelung in diesem Gebiet zu erhalten.

 

Beigeordneter LÖB stellt fest, dass hier von der Ratsmehrheit nichts anderes als die Quadratur des Kreises gefordert werde. Es sollen demnach jetzt Lärmschutzbauten errichtet werden, die nach der Erweiterung der Ostumgehung zur Autobahn wieder abgerissen und erneut gebaut werden müssten. Niemand werde sich darauf einlassen können, da ein solches Vorgehen einfach Geldverschwendung sei. Man habe vehement die A39 gefordert und wolle nun versuchen, die Folgeschäden dieser Forderung möglichst klein zu halten. Man habe Geister gerufen, die man nun nicht mehr los werde und dadurch zu unsäglichen Forderungen komme, wie etwa einen Tunnel zu bauen, von dem man genau wisse, dass er den Kostenrahmen sprengen würde. Das Geld dafür hätten weder das Land, das auch noch andere Autobahnprojekte wie etwa die Küstenautobahn finanzieren wolle, noch Stadt oder Landkreis. Es sei wichtiger, das Geld in den Ausbau von Schulen und Kindergärten zu investieren. Es bleibe festzustellen, dass der gestellte Antrag unnötig sei, zumal die Verwaltung bereits gesagt habe, dass sie mit allen Mitteln versuchen werde, auf die Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes hinzuwirken und damit den Lärmschutz an der Ostumgehung zu verbessern. Es müsse aber auch gleich gesagt werden, dass man Lärmschutz sofort wolle, die Menschen im Moorfeld dürften nicht auf einen möglichen Ausbau zur A39 vertröstet werden. Der dringende Handlungsbedarf liege schon jetzt vor, dies sei die konkrete Forderung aus dem Änderungsantrag seiner Fraktion.

 

Ratsherr SOLDAN merkt an, dass sich sein Vorredner selbst widerspreche. Einerseits werde gefordert, dass der Lärmschutz noch nicht kommen dürfe, da man erst einmal abwarten müsse, was mit dem Lärmschutz der Autobahn werde. Andererseits fordere er den Lärmschutz dennoch sofort. Die Redner der Mehrheitsgruppe hingegen hätten in gekonnter Weise nochmals zusammengefasst, was im Rat in großer Einmütigkeit in den letzten Jahren immer wieder betont worden sei. Bei dem vorhandenen Verkehrslärm müsse der bestmögliche Lärmschutz bestehen, die Landtagsabgeordneten aus der Region hätten sich dafür eingesetzt, diese Forderung umzusetzen. Auch die Verwaltung arbeite bekanntlich immer mit Nachdruck daran, das habe der Oberbürgermeister klar gemacht. Dieses berechtigte Anliegen werde durch den erneuten Antrag nochmals deutlich nach vorne gebracht. Die von allen Seiten immer wieder ins Gespräch gebrachten Geschwindigkeitsbeschränkungen von 100 auf 80 km/h brächten nach Aussagen von Fachleuten keine große, aber immerhin überhaupt eine Verbesserung. Es gebe in Deutschland eine Vielzahl von innerstädtischen Autobahnen, auf denen längst Tempo 80 als Höchstgeschwindigkeit vorgegeben sei. Dadurch würde auch die Unfallträchtigkeit auf diesem Teilstück entschärft. Die Einhaltung der Geschwindigkeit müsse jedoch auch kontrolliert werden, hier sei die Polizei gefordert, zudem benötige man bei diesem Thema aber auch Einigkeit zwischen Stadt und Landkreis, um Geschwindigkeitskontrollen voran zu treiben.

 

Ratsherr RIECHEY betont, dass seine Fraktion jegliche Lärmschutzmaßnahmen generell unterstütze. Er sei gespannt auf Vorschläge, wie der geforderte Tunnel finanziert werden solle. Die beste Lärmschutzmaßnahme sei es, auf den Bau der A39 zu verzichten. Es sei widersprüchlich, den Bürgern heute zu erzählen, dass man ihre Bedenken ernst nehme und gleichzeitig in anderen politischen Gremien dem Bau der Autobahn zustimme. Wenn man aber Möglichkeiten sehe, den Lärmschutz auf der Ostumgehung zu verbessern, werde sich seine Fraktion solchen Vorschlägen nicht verwehren. 

 

Beigeordneter DÖRBAUM möchte zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch anmerken, dass er diesen Antrag nicht unterstütze, da er inhaltlich bereits vollständig vom weitergehenden Antrag der Gruppe SPD/CDU abgedeckt werde.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg lehnt den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich bei 8 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE sowie 2 Enthaltungen aus den Reihen der FDP-Fraktion ab.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 4 Enthaltungen aus den Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag der Gruppe SPD/CDU sowie den Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur weiteren Beratung in den Verwaltungsausschuss zu überweisen.

 

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