Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Beigeordneter
DÖRBAUM möchte mit
dem Antrag nochmals die Bedeutung unterstreichen, die der Lärmschutz an der
Ostumgehung, bzw. an der geplanten A39 habe. Die Anliegen der Bürger würden an
dieser Stelle sehr ernst genommen. Es sei notwendig, noch einmal die genauen
Forderungen an die Stadt und an die beteiligten Institutionen zu richten. Es
seien in den vergangenen Jahren mehrfach Resolutionen zu diesem Thema vom Rat
verabschiedet worden, da bereits jetzt eine hohe Lärmbelastung an der Strecke
festzustellen sei. Die Untersuchungen seien inzwischen vom Landesstraßenbauamt
abgeschlossen mit dem Vorschlag, die Trasse der künftigen A39 auf einem
Teilstück der jetzigen Ostumgehung zwischen Dahlenburger Landstraße und
Artlenburger Landstraße verlaufen zu lassen. Mit dieser Entscheidung müsse man
leben, jedoch daraus zwingend die Konsequenz ziehen, einen Lärmschutz mit hoher
Qualität einzufordern, der nicht nur aus Lärmschutzwällen bestehen dürfe,
sondern aus einer Deckelung dieses Bereiches. Durch die Minimierung des Lärmes
müsse die Lebensqualität dort gegenüber dem jetzigen Zustand verbessert werden.
Besonders betroffen seien derzeit die Anwohner im Moorfeld und am Klosterkamp,
die mit einer Kraftfahrzeugsituation konfrontiert würden, die sie vor einigen
Jahren noch nicht hätten erwarten können. Das Bundesverwaltungsgericht habe
eine eindeutige Entscheidung getroffen, dass Nachrüstungen beim Lärmschutz dort
vorzunehmen seien, wo eine Vorausschaubarkeit auf eine solche Größenordnung
nicht gegeben war. Diese Situation sei in Lüneburg vorhanden. Daher müsse man
zweigleisig fahren, indem man erstens Lärmschutz für die jetzige Situation
– ausgehend von den derzeitigen Verkehrszahlen – fordern müsse,
zweitens für den Fall, dass die A39 auf der vorgezeichneten Linie komme. Dazu
werde es notwendig sein, dass die die Region in Hannover und Berlin
vertretenden Abgeordneten darauf einwirken, bei der Linienbestimmung gleich mit
zu entscheiden, dass dort ein Lärmschutz in der beschriebenen Qualität
notwendig sei. Das sei man den Anwohnern schuldig. Die Stadt habe bisher alles
getan, die vom Rat gestellten Forderungen umzusetzen. Auf diesem Wege müsse man
weiter gehen und dabei auch auf den Landkreis einwirken, die Einhaltung der
vorgeschriebenen Geschwindigkeit auf der Ostumgehung zu überwachen. Bürgermeister
DR. SCHARF erinnert
daran, dass das Thema Lärmschutz die Menschen im Bereich Lüne und Moorfeld seit
Jahren bewege. Viele Außenstehende könnten angesichts der vorhandenen großen
Schallschutzwände sich die Probleme der unmittelbar dahinter wohnenden Menschen
nicht recht vorstellen. Natürlich wolle man neben den im eigenen Antrag
genannten Ortsteilen auch die im Änderungsantrag der FDP aufgeführten Gebiete
mit aufgreifen, da auch die Menschen in Hagen und Ochtmissen betroffen seien.
Aufgrund des seit den achtziger Jahren dramatisch zugenommenen Verkehrs müssten
Lärmschutzmaßnahmen an der Ostumgehung unabhängig von der geplanten A39 bereits
jetzt durchgeführt werden. Hinzu komme die im Bereich Lüne/Moorfeld erhöhte
Unfallgefahr im Hinblick auf die ebenfalls gestiegene Zahl der
Gefahrguttransporte. Bereits seit langer Zeit werde im Rat über eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Ostumgehung diskutiert, durch die Lärmschutz
und Sicherheit gleichermaßen erhöht würden. Er erinnere daran, dass man sich
seit jeher für eine westliche Umfahrung Lüneburgs ausgesprochen habe, um eine
Zerschneidung des Stadtgebietes zu verhindern. Bis Mitte April 2007 galt das
Teilstück der Ostumgehung im Bereich Lüne/Moorfeld als völlig ungeeignet für
einen Ausbau zur Autobahn wegen zu geringer Radien, zu enger Fahrbahnen und
einer zu hohen Unfallgefahr. Bereits im Jahre 1980 sei beim Erörterungstermin
im Planfeststellungsverfahren zur damaligen Ostumgehung festgestellt worden,
dass die Planungen, die Ostumgehung in eine Autobahn einzubeziehen, eingestellt
wurden, da die äußeren Merkmale wie Standspuren für eine Autobahn ungeeignet
seien. Diese Voraussetzungen haben sich bis 2007 und auch seither nicht
geändert. Wenn das jetzige Vorhaben gegen alle bisherigen Pläne durchgesetzt
werden solle, seien zwei Szenarien möglich: Entweder stoppe ein
Verwaltungsgericht das Verfahren, oder, falls gebaut werde, was trotz allem zu
erwarten sei, müsse alles versucht werden, um optimalen Lärmschutz bis hin zu
einer Deckelung in diesem Gebiet zu erhalten. Beigeordneter
LÖB stellt fest,
dass hier von der Ratsmehrheit nichts anderes als die Quadratur des Kreises
gefordert werde. Es sollen demnach jetzt Lärmschutzbauten errichtet werden, die
nach der Erweiterung der Ostumgehung zur Autobahn wieder abgerissen und erneut
gebaut werden müssten. Niemand werde sich darauf einlassen können, da ein
solches Vorgehen einfach Geldverschwendung sei. Man habe vehement die A39
gefordert und wolle nun versuchen, die Folgeschäden dieser Forderung möglichst
klein zu halten. Man habe Geister gerufen, die man nun nicht mehr los werde und
dadurch zu unsäglichen Forderungen komme, wie etwa einen Tunnel zu bauen, von
dem man genau wisse, dass er den Kostenrahmen sprengen würde. Das Geld dafür
hätten weder das Land, das auch noch andere Autobahnprojekte wie etwa die
Küstenautobahn finanzieren wolle, noch Stadt oder Landkreis. Es sei wichtiger,
das Geld in den Ausbau von Schulen und Kindergärten zu investieren. Es bleibe
festzustellen, dass der gestellte Antrag unnötig sei, zumal die Verwaltung
bereits gesagt habe, dass sie mit allen Mitteln versuchen werde, auf die
Umsetzung des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes hinzuwirken und damit den
Lärmschutz an der Ostumgehung zu verbessern. Es müsse aber auch gleich gesagt
werden, dass man Lärmschutz sofort wolle, die Menschen im Moorfeld dürften
nicht auf einen möglichen Ausbau zur A39 vertröstet werden. Der dringende
Handlungsbedarf liege schon jetzt vor, dies sei die konkrete Forderung aus dem
Änderungsantrag seiner Fraktion. Ratsherr
SOLDAN merkt an,
dass sich sein Vorredner selbst widerspreche. Einerseits werde gefordert, dass
der Lärmschutz noch nicht kommen dürfe, da man erst einmal abwarten müsse, was
mit dem Lärmschutz der Autobahn werde. Andererseits fordere er den Lärmschutz
dennoch sofort. Die Redner der Mehrheitsgruppe hingegen hätten in gekonnter
Weise nochmals zusammengefasst, was im Rat in großer Einmütigkeit in den letzten
Jahren immer wieder betont worden sei. Bei dem vorhandenen Verkehrslärm müsse
der bestmögliche Lärmschutz bestehen, die Landtagsabgeordneten aus der Region
hätten sich dafür eingesetzt, diese Forderung umzusetzen. Auch die Verwaltung
arbeite bekanntlich immer mit Nachdruck daran, das habe der Oberbürgermeister
klar gemacht. Dieses berechtigte Anliegen werde durch den erneuten Antrag
nochmals deutlich nach vorne gebracht. Die von allen Seiten immer wieder ins
Gespräch gebrachten Geschwindigkeitsbeschränkungen von 100 auf 80 km/h brächten
nach Aussagen von Fachleuten keine große, aber immerhin überhaupt eine
Verbesserung. Es gebe in Deutschland eine Vielzahl von innerstädtischen
Autobahnen, auf denen längst Tempo 80 als Höchstgeschwindigkeit vorgegeben sei.
Dadurch würde auch die Unfallträchtigkeit auf diesem Teilstück entschärft. Die
Einhaltung der Geschwindigkeit müsse jedoch auch kontrolliert werden, hier sei
die Polizei gefordert, zudem benötige man bei diesem Thema aber auch Einigkeit
zwischen Stadt und Landkreis, um Geschwindigkeitskontrollen voran zu treiben. Ratsherr
RIECHEY betont,
dass seine Fraktion jegliche Lärmschutzmaßnahmen generell unterstütze. Er sei
gespannt auf Vorschläge, wie der geforderte Tunnel finanziert werden solle. Die
beste Lärmschutzmaßnahme sei es, auf den Bau der A39 zu verzichten. Es sei
widersprüchlich, den Bürgern heute zu erzählen, dass man ihre Bedenken ernst
nehme und gleichzeitig in anderen politischen Gremien dem Bau der Autobahn
zustimme. Wenn man aber Möglichkeiten sehe, den Lärmschutz auf der Ostumgehung
zu verbessern, werde sich seine Fraktion solchen Vorschlägen nicht
verwehren. Beigeordneter DÖRBAUM möchte zum Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen noch anmerken, dass er diesen Antrag nicht unterstütze, da er inhaltlich
bereits vollständig vom weitergehenden Antrag der Gruppe SPD/CDU abgedeckt
werde. Beschluss: Der Rat
der Hansestadt Lüneburg lehnt den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen mehrheitlich bei 8 Ja-Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der
Fraktion DIE LINKE sowie 2 Enthaltungen aus den Reihen der FDP-Fraktion ab. Der
Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich bei 4 Enthaltungen aus den
Reihen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den Antrag der Gruppe SPD/CDU sowie
den Änderungsantrag der FDP-Fraktion zur weiteren Beratung in den
Verwaltungsausschuss zu überweisen. (01,
31, 7) |
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