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Auszug - Gutachten zur Schulentwicklung des Landkreises Lüneburg  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Schulausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mi, 20.02.2008    
Zeit: 15:00 - 18:15 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2740/08 Gutachten zur Schulentwicklung des Landkreises Lüneburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Bergmann, ImkeAktenzeichen:40 05 02
Federführend:Bereich 56a - Bildung Bearbeiter/-in: Bergmann, Imke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Erster Stadtrat Koch leitet ergänzend zur Vorlage in die Thematik ein.

Die Ausführungen des Gutachtens stellen Empfehlungen dar, es seien jedoch auch andere oder erweiterte politische Möglichkeiten gegeben, dies stehe in der Entscheidungsfreiheit des Rates.

Auf Vorschlag der Vorsitzenden wird zunächst durch Herrn Schober zum Gutachten vorgetragen, im Anschluss wird es neben der Aussprache der Ausschussmitglieder auch Gelegenheit für die Vertreter der Schulen geben, Fragen zu stellen.

 

Herr Schober trägt zunächst zum ersten Teil des Gutachtens vor. Die demographische Entwicklung der Region hat Auswirkungen auf die Schulentwicklungsplanung (SEP) und wird daher weitergehend erläutert. Zudem stellt sich die demographische Entwicklung im Kreis anders dar als in der Stadt, was ebenfalls Auswirkungen bei einer gemeinsamen SEP hat. Insgesamt sinkt der Anteil der zurzeit noch nicht schulpflichtigen Kinder (landesweit 8,5%); im Landkreis (ohne Stadt Lüneburg) wird dies zu 30% weniger Einschulungen führen. In der Stadt bleiben die Einschulungszahlen durch Zuzüge eher stabil. Eine grundsätzliche Prognose des Gutachtens ist jedoch, dass die Zuwanderung den Geburtenrückgang nur dämpfen, nicht aber kompensieren kann. Daraus ergibt sich der grundsätzliche Trend von bis zum Jahr 2016 gleich bleibenden, bis 2026 aber sinkenden Zahlen. Im Einzelnen lautet die Prognose, dass bis 2012/13 zunächst die Zahl der Kinder im Grundschulalter zurückgeht, später die der Sek-I-Bereiche, erst danach die der gymnasialen Oberstufe und Berufsbildenden Schulen.

 

Eine weitere wichtige Feststellung ist, dass nach Auflösung der Orientierungsstufen die Anmeldequoten zum Gymnasium steigen (ca. 50%), zur Hauptschule sinken (ca. 15%) und zur Realschule relativ gleich bleibend sind (ca. 35%). Im weiteren Schulleben (Klasse 5-10) steigt der Anteil bei den Hauptschulen auf 30%, die Rückläuferquote am Gymnasium beträgt ca. 10%.

Die mittlere Jahrgangsbreite wird bis 2021/22 bei Gymnasien wie jetzt sein, vorher ist ein Anstieg (2010/11 5-Zügigkeit) zu bewältigen.

Die Schulraumbilanz ergibt daher für die Gymnasien die Notwendigkeit, Außenstellen bis 2016 aufrecht zu erhalten. Fazit ist zudem, dass die städtischen Gymnasien bei mittlerer Raumbilanz einen erheblichen Bedarf haben, während in Scharnebeck Kapazitäten vorhanden sind und dort die Anmeldezahlen zurückgehen. Von daher wir Scharnebeck vom Gutachter als entscheidende planerische  Schaltstelle bezeichnet: Wenn die Umorientierung nach Scharnebeck (5 Züge) gelingt, könnten städtische Gymnasien 4-zügig geführt werden.

 

Zum Erhalt der Hauptschulstandorte lautet die Empfehlung des Gutachtens, Zusammenfassungen mit Realschulen durchzuführen. Die Prognose lautet, dass es die eigenständige Schulform der Hauptschule nicht mehr lange geben werde.

Für die Zusammengefassten Haupt- und Realschulen wird zudem die Führung als Ganztagsschule empfohlen, außerdem die Einbindung der Berufsvorbereitung.

Hinsichtlich der Kritik, die im Gutachten aufgestellten Zahlen (rückwirkend bis 1998) für die damaligen Orientierungsstufen wurden den Hauptschulen zugerechnet, bestätigt Herr Schober dies; auf die Berechnungen und Prognosen habe dies aber keine Auswirkungen, da diese erst beim Schuljahr 2004/5 beginnen.

 

Nach dem Vortrag von Herrn Schober wird die Aussprache eröffnet.

 

Auf Nachfrage der Schulleiterin der Herderschule, Frau Brusch, wie der fehlende Raumbestand in der Bilanz und die durch Sanierung fehlenden Räume ausgeglichen werden sollen, erläutert Erster Stadtrat Koch, dass der Schulträger bei der Planung den realen Raumbedarf berücksichtige, nicht die mittleren Bandbreiten. Bei den Raumbilanzen ist zu bedenken, dass diese bei den Gymnasien nur das Stammhaus, nicht die Außenstelle einbeziehen.

 

Der Elternvertreter der Herderschule, Herr Dr. Bergmann, sieht Probleme bei der Berechung mit Durchschnittsfrequenzen, z.B. im Sek-I-Bereich mit 30, wobei tatsächlich die Teilungsgrenze laut Klassenbildungserlass bei 32 liege und immer ausgeschöpft, z. Teil sogar überschritten werde.  Erster Stadtrat Koch und Regierungsschuldirektorin Messer wiesen darauf hin, dass der Klassenbildungserlass bzw. Änderungen desselben nicht in der Zuständigkeit des Schulträgers lägen.

 

Bürgermeister Dr. Scharf gibt zu bedenken, dass kurzfristig geplante Schulanbauten finanziell nicht mehr möglich seien und laut Ausführungen des Gutachtens nicht erforderlich seien; durch Umorientierung von Schülerströmen seien in den vorhandenen Gebäuden alle unterzubringen. Für die anstehenden Verteilungsgespräche hofft er, dass alle Beteiligten dieses Ziel erreichen werden, da anderweitig dirigistische Maßnahmen des Schulträgers erforderlich würden. Stadt und Landkreis können die Aufgabe der Schulentwicklungsplanung nur gemeinsam lösen. Wichtig sei zu dem, dass laut Gutachten die Außenstellen noch relativ lange notwendig seien.

 

Der stellvertretende Leiter der Herderschule, Herr Höhne, zweifelt die Aussage laut Internet-Zitat, es seien genügend Räume vorhanden, an. Außenstellen seien nur in nahe gelegenen Standorten praktikabel, die Berechnungen müssten nach realen Klassenstärken durchgeführt werden, und Doppeljahrgänge seien zu berücksichtigen.

Herr Schober betont, diese Aussage beziehe den Standort Scharnebeck mit ein. Gelingt die Verschiebung an den Standort Scharnebeck, seien Räume in der Bilanz ausreichend vorhanden.

 

Regierungsschuldirektorin Messer möchte die Aussage korrigieren, Gemeinschaftsschulen und kooperierende Schulen würden das Problem insbesondere der jetzigen Hauptschulen gleichsam lösen. In einer zusammengefassten Haupt- und Realschule erfolgen die Berechungen für jeden Zweig getrennt. Bei immer kleiner werdenden Hauptschulzügen müssten dennoch Kombi-Klassen gebildet werden und mittelfristig komme dies auch auf die kleinen Realschulzweige zu.

Herr Schober unterstreicht, dass zwei Standorte im Landkreis schon Anlass zur Sorge bieten und hier auch die Option von Schließungen in Betracht gezogen werden muss.

Für den Schulträger habe die Zusammenfassung von Schulen in der Bilanz jedoch den positiven Effekt, dass Fachräume gemeinsam genutzt werden können und insgesamt weniger vorgehalten werden müssen.

 

Die Leiterin der Wilhelm-Raabe-Schule, Frau Staashelm, gibt zu bedenken, dass zukünftig andere Unterrichtsmethoden eingeführt werden sollen, die z.B. für Klassenteilungen und Gruppenarbeiten einen erhöhten Raumbedarf nach sich ziehen. In den jetzigen Räumen sei nur traditioneller Unterricht möglich.

Beigeordnete Lotze bestätigt, dass auch für die Politiker das ständige Dilemma bestehe, die pädagogischen Ansätze der Schulen so weit wie möglich umzusetzen, aber dafür oft die finanziellen Mittel fehlten.

 

Herr Tretow-Zimmermann als Lehrervertreter betont nochmals das Problem der Berechung mit mittleren Zügigkeiten, die nicht zu einer realen Raumbilanz führen.

 

Ratsherr Nowak kritisiert das Gutachten insgesamt. Das Fazit sei zu kurz und inhaltlich zu dünn, die Zahlenentwicklung unklar. Des Weiteren seien freie Schulträger nicht berücksichtigt, wie auch die Rolle der Förderschulen – auch hier könnten sich Zusammenfassungen anbieten. Inhaltliche Fragen, wie möglichst kurze Schulwege zu bieten, seien nicht berücksichtigt worden, wie auch Gesamtschulen.

Herr Schober betont, dass er sich bei allen Berechnungen und Empfehlungen des Gutachtens ausschließlich auf der Basis des derzeit gültigen Schulgesetzes bewegt habe. Der Beratungsprozess seiner Firma sei noch nicht abgeschlossen, das Gutachten zum Berufsbildenden Bereich stehe noch aus und ggf. sei im Anschluss noch ein abschließendes Resümee möglich. Hinsichtlich der Privatschulen sei bundesweit keine Zunahme festzustellen, lediglich in den neuen Bundesländern gebe es Zuwachs bei den Privatschulanmeldungen. Die drei vorhandenen Privatschulen seien überschaubar und hätten keine entsprechenden Auswirkungen.

 

Ratsherr Riechey unterstreicht, er habe vom Schulgutachten Handlungsempfehlungen für die Zukunft erwartet. Nur die Zusammenfassung von Haupt- und Realschulen sei empfohlen worden. Hier wären auch andere Vorschläge möglich gewesen, wenn diese auch derzeit gesetzlich nicht vorgesehen seien. Hinsichtlich der Gesamtschule seien ja bereits Änderungen angekündigt worden, so dass auch der Vorschlag einer Gesamtschule Kreideberg hätte unterbreitet werden können. Die Betrachtung des Gutachtens mit Empfehlungen für die nächsten 15 Jahre nur mit heutigem gesetzlichem Rahmen sei nicht realistisch. Die Empfehlungen hätten zudem von kleineren Klassengrößen ausgehen sollen.

 

Erster Stadtrat Koch betont, die Gesamtschulthematik können in dieser Sitzung nicht abschließend diskutiert werden. Anträge, auch gegenläufig zum Gutachten könnten dennoch eingebracht werden. Wichtig sei für ihn die Aussage des Gutachtens, die Errichtung einer Gesamtschule würde nicht zum Auslaufen anderer Schulen führen. Derzeit bestehe aber das Gesamtschulverbot und Gesetzesentwürfe  zur Änderung lägen noch nicht vor. Es könne nicht Aufgabe des Gutachters sein, politische Entscheidungen vorzunehmen.

Der  Leiter des Fachdienstes Schule des Landkreises Lüneburg, Herr Wieske, bestätigt, dass die Leistungsbeschreibung als Grundlage für das Gutachten als Handlungsrahmen das Niedersächsische Schulgesetz vorgegeben habe.

Herr Schober äußert sich zur Gesamtschulthematik. Diese Schulform sieht er in der Schulstruktur relativ. Die Gesamtschule war eher in den 80-er Jahren ein Thema. Bleibt das Gymnasium als feste Größe bestehen, sei eine daneben existierende Schule schwer vorzustellen. Der diesbezügliche Entwicklungsprozess sei aber noch nicht abgeschlossen.

 

Ratsherr von Mansberg betont, das Gutachten sollte eine Grundlage von Fakten schaffen, auf deren Grundlage Entscheidungen getroffen werden können. Stadt und Landkreis machen dabei eine gemeinsame Planung, entsprechende Konsequenzen und Argumente werden durch das Gutachten gegeben. Festzustellen bleibt, dass die insgesamt 10 selbständigen Hauptschulen nicht trag- und leistungsfähig seien. Die Zusammenfassung von Haupt- und Realschulen sei in der Stadt Lüneburg am Standort Kreideberg bereits vorweggenommen worden, der Ausbau der Ganztagsschulen wird in der Stadt schon vorangetrieben. Das Gutachten biete zudem die nötigen Argumente, um das Ziel einer gemeinsamen Schule zu erreichen.

 

Die Elternvertreterin, Frau Eggeling, möchte hinsichtlich des als planerische Schaltstelle bezeichneten Gymnasiums Scharnebeck unterstreichen, dass Schulbezirke aus Elternsicht in jedem Fall abgelehnt würden. Daher bemühen sich auch die Elternvertreter um Umlenkungen von Schülerströmen, im Falle von Scharnebeck sei dies jedoch schwierig.

 

Beigeordnete Schellmann hatte das Gutachten so erwartet, die Daten seien bekannt gewesen, so dass Entscheidungen auch hätten selbst getroffen werden können. Es biete daher nur die Grundlage für weitere Diskussionen. Aus ihrer Sicht löse eine gemeinsame Schule die Probleme nicht.

 

Für den Schülervertreter, Herr Ewert, waren die Zahlen des Gutachtens neu und er ist dankbar, eine Grundlage zu haben. Die daraus bis jetzt geführte Diskussion hatte er erwartet und befürchtet. Ganztagsschulen und Verteilung von Klassenräumen seien Themen, der tatsächliche Alltag eines Schülers in Lüneburg bleibe jedoch außen vor. Da gehe es um mehr als 30 Schüler in einer Klasse in zum Teil zu kleinen Räumen um Wegezeiten zu Außenstellen, sowie eine an seiner Schule seit 7 Jahren bestehenden Baustelle mit entsprechenden Lärmbelästigungen und Einschränkungen. Fachräume seien veraltet ausgestattet und für die Klassengrößen zu klein. Räume, die saniert werden und benachbarte können z.T. nicht genutzt werden und er fragt, ob dies in die Raumbilanzen eingeflossen sei.

Erster Stadtrat Koch weist darauf hin, dass die Sanierungsthematik u.a. Thema der gemeinsamen Bau- und Schulausschussitzung am 25.02.08 sei.

 

Der stellvertretende Leiter des Johanneums, Herr Suhr, erinnert daran, dass den Gymnasien nach einer gewissen „Durststrecke“ mit Außenstellen usw. ausreichende Räume versprochen worden seien. Außerdem müsste aus seiner Sicht bei der Planung der notwendigen Räume die von der Landesregierung erklärte Absicht, Klassengrößen zu verringern, einbezogen werden.

 

Erster Stadtrat Koch nimmt zu verschiedenen angesprochenen Punkten Stellung:

Das Gutachten eigne sich sicherlich nicht für langfristige Entwicklungen, dazu müssen in bestimmtem Zeitanstand neue Betrachtungen angestellt werden.

 

Schulen in freier Trägerschaft seien keine zu vernachlässigende Größe. Es bestehe hier auch eine Entwicklungsdynamik. Freie Schulen würden erweitert, z.B. die Montessori-Schule und es gibt Gründungsinitiativen. Fast 10% aller Schülerinnen und Schüler besuchen Privatschulen.

 

Die Verteilung von Schülerströmen sei ohne dirigistische Eingriffe manchmal nicht möglich, wenn die Umorientierung im eigenen Interesse den Eltern nicht vermittelt werden kann.

Die gemeinsame Schulentwicklungsplanung von Stadt und Landkreis Lüneburg beinhalte auch, dass in der Stadt erheblich mehr Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis beschult werden als umgekehrt. Die Beteiligung des Landkreises an zum Teil dafür erforderlichen Schulbaukosten habe auch zu gewissen Aufnahmezwängen wie an der Herderschule geführt. Eigentlich sei ein weiteres gymnasiales Angebot im Landkreis erforderlich.

 

Die Vorsitzende, Beigeordnete Lotze, beendet die Aussprache der ersten Lesung zum Schulentwicklungsgutachten, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen.

 

Der Schulausschuss des Landkreises wird sich mit dem Gutachten am 26.02.2008 beschäftigen.

Eine weitere Behandlung des Themas ist für eine Sitzung des Schulgrundsatzausschusses am 09.04.2008, 16:00 Uhr, vorgesehen.

 


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sprachförderung (11 KB) PDF-Dokument (4 KB)