Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend aus, dass aufgrund des allgemeinen Interesses der Sachstand in
dieser Angelegenheit als Information vorgetragen wird. Sachlage
ist, dass das Gebäude im Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für das
Gebiet „Pilgerpfad-Süd“ liegt. Aufgezeigt wird die Lage des
Gebäudes auf dem Areal sowie die auf dem Areal zukünftig zulässige Nutzung.
Zwischen dem Häcklinger Weg und dem Grundstücksareal der ehemaligen
Psychiatrischen Klink liegt das Bonhoeffer-Haus und der vorgesehene Standort
der Montessori-Schule. Der
Ortsvorsteher von Häcklingen, Herr Dr. Plath, hat das Landesamt für
Denkmalpflege gebeten, eine Prüfung dahingehend vorzunehmen, ob das Gebäude der
„Moellering-Villa“ aus geschichtlichen Gesichtspunkten heraus unter
Denkmalschutz gestellt werden kann. Ergänzend hat Dr. Sabelleck die Geschichte
des Hauses erforscht. Dr. Püttmann vom Landesamt für Denkmalpflege hat die Anregung,
eine Unterschutzstellung zu prüfen, aufgenommen. Zwischenzeitlich
hat die Stadt vom Landesamt für Denkmalpflege die Nachricht erhalten, dass das
Gebäude „Am Wischfeld 16“ als Einzelbauwerk unter Denkmalschutz
gestellt wurde. Der Eigentümer wurde hierüber informiert. Ergänzend wurde der
Eigentümer darauf hingewiesen, dass seitens des Eigentümers keine Maßnahmen
ergriffen werden dürfen, die den Bestand des Gebäudes gefährden würden.
Zwischenzeitlich erfolgte auch eine bauaufsichtliche Reaktion. Mit den Eigentümer
wurde ein Gespräch hierüber geführt. Die
Unterrichtung im öffentlichen Teil der Sitzung dient ausschließlich dazu,
darüber zu informieren, wo das Gebäude liegt, dass ein Verfahren zur
Unterschutzstellung durchgeführt wurde, dass der Eigentümer darüber informiert
ist und aufgefordert wurde, den Gebäudebestand zu sichern und dass eine
Unterschutzstellung ausschließlich unter geschichtlichen Gesichtspunkten
erfolgte. Beigeordneter
Dörbaum
unterbricht im Einvernehmen mit den Ausschussmitgliedern die Sitzung (14.17
– 14.23 Uhr), um Dr. Sabelleck die Möglichkeit einzuräumen, seine Gründe
darzulegen, warum das Waldhaus Häcklingen (Moellering-Villa) so wichtig für die
nationale politische Geschichte sowie als Ort der Erinnerung und des Austausches
ist. Das Gebäude sollte zukünftig nach Dr. Sabellecks Ansicht einer Nutzung als
Dokumentations-, Tagungs- und Begegnungsstätte zugeführt werden. Im
Anschluss wird die Sitzung fortgesetzt. Ratsfrau
Hillmer – Ortsvorsteherin Rettmer – hält das Haus vor dem geschichtlichen
Hintergrund zwar für schützenswert, befürchtet aber andererseits, dass das Haus
durch die Unterschutzstellung nur noch schwer veräußerbar sein wird. Beigeordneter
Dörbaum stellt
klar, dass das Verfahren der Unterschutzstellung abgeschlossen sei. Der
Eigentümer wurde zur Sicherung der Bausubstanz aufgefordert. Über die weiteren
Verwertung des Gebäudes werden Gespräche mit dem Eigentümer geführt werden. Herr
Dr. Plath – Ortsvorsteher Häcklingen – erklärt, dass das Gebäude von
großer nationaler Bedeutung sei. Daran hätte auch er ein persönliches
Interesse. Für ihn stellt das Gebäude ein architektonisches Denkmal dar. Er
unterstreicht noch einmal die geschichtliche Bedeutung des Hauses. Die
Situation vor Ort stellt sich nach einer Inaugenscheinnahme für ihn nicht so
schlimm dar, wie von einigen anderen dargestellt. Die Unterschutzstellung als
Denkmal ist aus seiner Sicht ein richtiger Schritt. Ob das Haus in der Nutzung
als Dokumentationszentrum hergerichtet werden sollte, ist ein Frage, über die
hier nicht zu befinden sei. Beigeordneter
Körner stimmt Frau
Hillmer zu, dass es in der Nachnutzung des Gebäudes auch eine Frage sei, wer
die Kosten trägt. Geschichte sollte aufgearbeitet und nicht weggewischt werden.
Er weist darauf hin, dass Feldmarschall Montgomery auch in Oedeme auf dem Hof
Knacke und auf Gut Schnellenberg Domizil bezogen hatte. Beigeordneter
Dörbaum erinnert
daran, dass die geschichtlich relevante Teilkapitulation in einem Zelt auf dem
Timoloberg in Deutsch Evern unterzeichnet wurde. Beigeordnete
Schellmann ergänzt,
dass auch in Häcklingen Nachkriegsgeschichte geschrieben wurde. Sie weist auf
die durchgeführten Festakte zum 50. und 60. Jahrestag der Kapitulation hin.
Wichtig ist, dass diese Erinnerungen in den Köpfen der Menschen erhalten
bleiben. Für sie stellt sich die Frage, ob es ein Initiator schafft, die
erforderlichen Mittel einzuwerben. Das Bedürfnis, die Ereignisse der
Nachkriegszeit in Erinnerung zu behalten, ist zweifelsohne vorhanden. Die Stadt
kann die Initiative zwar wohlwollend begleiten, ist jedoch nicht Herr des
Verfahrens. Herr
Dr. Plath – Ortsvorsteher Häcklingen – geht davon aus, dass ein Verkauf
des Areals ansteht. Ein Abriss dieses Gebäudes wäre jammerschade. Eine mögliche
zukünftige Nutzung sollte zunächst nachrangig gesehen werden. Wichtig ist, dass
das Gebäude vor dem Abriss bewahrt wurde. Nach seiner Ansicht hat Lüneburg nur
wenig historische Stätten von diesem Rang vorzuweisen. Stadtbaurätin
Gundermann
verdeutlicht noch einmal, dass das Areal zum Verkauf ansteht. Der Eigentümer
hätte ein Interesse daran, alles abzubrechen und das Gelände zu veräußern. Für
den Abriss der Gebäude wäre noch nicht einmal eine Abrissgenehmigung
erforderlich. Der Bestand der „Moellering-Villa“ ist durch die
Verfügung der Unterschutzstellung, dem Anschreiben und dem mit dem Eigentümer
geführten Gespräch gesichert. Die vorläufige Sicherung des zurzeit
leerstehenden Gebäudes wird mit der Denkmalpflege abgestimmt. Die
Sicherungsmaßnahmen werden den Anblick des Gebäudes nicht verbessern. Die
Unterschutzstellung als Denkmal ist kein enteignungsgleicher Eingriff.
Hingewiesen wird auf die sich aus der Unterschutzstellung ergebenden besonderen
Abschreibungsmöglichkeiten. Der gesamte Gebäudekomplex bietet für die Ortsteile
Rettmer und Häcklingen die große Chance, die kulturelle Mitte für die beiden Ortsteile
neu zu ordnen. Für eine Neuordnung werden durch die Festsetzungen des B-Plans
Möglichkeiten eröffnet. Die Nutzung des Gebäudes als Gedenkstätte dürfte sich
in der Umsetzung als schwierig gestalten. Dies ist jedoch ein Frage, die heute
nicht abschließend beurteilt werden kann. Beigeordneter
Löb interessiert,
ob das Gebäude aus architektonischer Sicht unter Schutz gestellt worden sei und
wie sich eine verkehrliche Erschließung darstellen lässt. Stadtbaurätin
Gundermann
verdeutlicht, dass die Unterschutzstellung ausschließlich Angelegenheit des
Landesamtes für Denkmalpflege und nicht der Stadt sei. Die Unterschutzstellung
erfolgte ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der geschichtlichen Bedeutung. Derzeit
besteht nur eine schmale Erschließungsstraße. Ein Ausbau wird mit den
Eigentümern des Bonhoeffer-Hauses und der Montessori-Schule zu bereden sein.
Ein bestehendes Strukturkonzept zeigt Möglichkeiten einer Verbesserung der
derzeitigen Situation auf. Ein Zielsetzung des B-Plan-Verfahrens ist es, die
Erschließung der Gebäude zu sichern. Ratsherr
Bruns hält die
Unterschutzstellung des Gebäudes für den richtigen Weg. Seine Fraktion würde es
begrüßen, wenn es für alle Beteiligten zu einer vernünftigen Lösung käme. Ratsherr
Kroll weist darauf
hin, dass sich Sicherungsmaßnahmen nicht darauf beschränken dürfen, Türen und
Fenster zu verbrettern. Dann ist davon auszugehen, dass das Haus nach nur
wenigen Jahren des Leerstandes abbruchreif sein wird. Für den Hauseigentümer
stellt sich aber auch die Frage, wer die Sicherungsmaßnahmen zu bezahlen hat. Stadtbaurätin
Gundermann
verdeutlicht, dass das Haus unter Denkmalschutz gestellt wurde. Der Eigentümer
ist verpflichtet, das Gebäude ordnungsgemäß zu unterhalten. Demzufolge hat er
auch für die Kosten aufzukommen. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum schließt
die Beratung im öffentlichen Teil ab. Die Beratung wird im nichtöffentlichen
Tel unter TOP 10.1 fortgesetzt. Beschluss: Der
vorgetragene Sachstand wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.
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