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Auszug - Vorstellung von Bauvorhaben Gelände ehemalige psychiatrische Klinik Häcklingen - Nachnutzung der "Möllering-Villa" / Sachstandsbericht - öffentlicher Teil -  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 10.12.2007    
Zeit: 14:00 - 15:55 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann führt einleitend aus, dass aufgrund des allgemeinen Interesses der Sachstand in dieser Angelegenheit als Information vorgetragen wird.

Sachlage ist, dass das Gebäude im Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses für das Gebiet „Pilgerpfad-Süd“ liegt. Aufgezeigt wird die Lage des Gebäudes auf dem Areal sowie die auf dem Areal zukünftig zulässige Nutzung. Zwischen dem Häcklinger Weg und dem Grundstücksareal der ehemaligen Psychiatrischen Klink liegt das Bonhoeffer-Haus und der vorgesehene Standort der Montessori-Schule.

Der Ortsvorsteher von Häcklingen, Herr Dr. Plath, hat das Landesamt für Denkmalpflege gebeten, eine Prüfung dahingehend vorzunehmen, ob das Gebäude der „Moellering-Villa“ aus geschichtlichen Gesichtspunkten heraus unter Denkmalschutz gestellt werden kann. Ergänzend hat Dr. Sabelleck die Geschichte des Hauses erforscht. Dr. Püttmann vom Landesamt für Denkmalpflege hat die Anregung, eine Unterschutzstellung zu prüfen, aufgenommen.

Zwischenzeitlich hat die Stadt vom Landesamt für Denkmalpflege die Nachricht erhalten, dass das Gebäude „Am Wischfeld 16“ als Einzelbauwerk unter Denkmalschutz gestellt wurde. Der Eigentümer wurde hierüber informiert. Ergänzend wurde der Eigentümer darauf hingewiesen, dass seitens des Eigentümers keine Maßnahmen ergriffen werden dürfen, die den Bestand des Gebäudes gefährden würden. Zwischenzeitlich erfolgte auch eine bauaufsichtliche Reaktion. Mit den Eigentümer wurde ein Gespräch hierüber geführt.

Die Unterrichtung im öffentlichen Teil der Sitzung dient ausschließlich dazu, darüber zu informieren, wo das Gebäude liegt, dass ein Verfahren zur Unterschutzstellung durchgeführt wurde, dass der Eigentümer darüber informiert ist und aufgefordert wurde, den Gebäudebestand zu sichern und dass eine Unterschutzstellung ausschließlich unter geschichtlichen Gesichtspunkten erfolgte.

 

Beigeordneter Dörbaum unterbricht im Einvernehmen mit den Ausschussmitgliedern die Sitzung (14.17 – 14.23 Uhr), um Dr. Sabelleck die Möglichkeit einzuräumen, seine Gründe darzulegen, warum das Waldhaus Häcklingen (Moellering-Villa) so wichtig für die nationale politische Geschichte sowie als Ort der Erinnerung und des Austausches ist. Das Gebäude sollte zukünftig nach Dr. Sabellecks Ansicht einer Nutzung als Dokumentations-, Tagungs- und Begegnungsstätte zugeführt werden.

 

Im Anschluss wird die Sitzung fortgesetzt.

 

Ratsfrau Hillmer – Ortsvorsteherin Rettmer – hält das Haus vor dem geschichtlichen Hintergrund zwar für schützenswert, befürchtet aber andererseits, dass das Haus durch die Unterschutzstellung nur noch schwer veräußerbar sein wird.

 

Beigeordneter Dörbaum stellt klar, dass das Verfahren der Unterschutzstellung abgeschlossen sei. Der Eigentümer wurde zur Sicherung der Bausubstanz aufgefordert. Über die weiteren Verwertung des Gebäudes werden Gespräche mit dem Eigentümer geführt werden.

 

Herr Dr. Plath – Ortsvorsteher Häcklingen – erklärt, dass das Gebäude von großer nationaler Bedeutung sei. Daran hätte auch er ein persönliches Interesse. Für ihn stellt das Gebäude ein architektonisches Denkmal dar. Er unterstreicht noch einmal die geschichtliche Bedeutung des Hauses.

Die Situation vor Ort stellt sich nach einer Inaugenscheinnahme für ihn nicht so schlimm dar, wie von einigen anderen dargestellt. Die Unterschutzstellung als Denkmal ist aus seiner Sicht ein richtiger Schritt. Ob das Haus in der Nutzung als Dokumentationszentrum hergerichtet werden sollte, ist ein Frage, über die hier nicht zu befinden sei.

 

Beigeordneter Körner stimmt Frau Hillmer zu, dass es in der Nachnutzung des Gebäudes auch eine Frage sei, wer die Kosten trägt. Geschichte sollte aufgearbeitet und nicht weggewischt werden. Er weist darauf hin, dass Feldmarschall Montgomery auch in Oedeme auf dem Hof Knacke und auf Gut Schnellenberg Domizil bezogen hatte.

 

Beigeordneter Dörbaum erinnert daran, dass die geschichtlich relevante Teilkapitulation in einem Zelt auf dem Timoloberg in Deutsch Evern unterzeichnet wurde.

 

Beigeordnete Schellmann ergänzt, dass auch in Häcklingen Nachkriegsgeschichte geschrieben wurde. Sie weist auf die durchgeführten Festakte zum 50. und 60. Jahrestag der Kapitulation hin. Wichtig ist, dass diese Erinnerungen in den Köpfen der Menschen erhalten bleiben. Für sie stellt sich die Frage, ob es ein Initiator schafft, die erforderlichen Mittel einzuwerben. Das Bedürfnis, die Ereignisse der Nachkriegszeit in Erinnerung zu behalten, ist zweifelsohne vorhanden. Die Stadt kann die Initiative zwar wohlwollend begleiten, ist jedoch nicht Herr des Verfahrens.

 

Herr Dr. Plath – Ortsvorsteher Häcklingen – geht davon aus, dass ein Verkauf des Areals ansteht. Ein Abriss dieses Gebäudes wäre jammerschade. Eine mögliche zukünftige Nutzung sollte zunächst nachrangig gesehen werden. Wichtig ist, dass das Gebäude vor dem Abriss bewahrt wurde. Nach seiner Ansicht hat Lüneburg nur wenig historische Stätten von diesem Rang vorzuweisen.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht noch einmal, dass das Areal zum Verkauf ansteht. Der Eigentümer hätte ein Interesse daran, alles abzubrechen und das Gelände zu veräußern. Für den Abriss der Gebäude wäre noch nicht einmal eine Abrissgenehmigung erforderlich. Der Bestand der „Moellering-Villa“ ist durch die Verfügung der Unterschutzstellung, dem Anschreiben und dem mit dem Eigentümer geführten Gespräch gesichert. Die vorläufige Sicherung des zurzeit leerstehenden Gebäudes wird mit der Denkmalpflege abgestimmt. Die Sicherungsmaßnahmen werden den Anblick des Gebäudes nicht verbessern.

Die Unterschutzstellung als Denkmal ist kein enteignungsgleicher Eingriff. Hingewiesen wird auf die sich aus der Unterschutzstellung ergebenden besonderen Abschreibungsmöglichkeiten. Der gesamte Gebäudekomplex bietet für die Ortsteile Rettmer und Häcklingen die große Chance, die kulturelle Mitte für die beiden Ortsteile neu zu ordnen. Für eine Neuordnung werden durch die Festsetzungen des B-Plans Möglichkeiten eröffnet. Die Nutzung des Gebäudes als Gedenkstätte dürfte sich in der Umsetzung als schwierig gestalten. Dies ist jedoch ein Frage, die heute nicht abschließend beurteilt werden kann.

 

Beigeordneter Löb interessiert, ob das Gebäude aus architektonischer Sicht unter Schutz gestellt worden sei und wie sich eine verkehrliche Erschließung darstellen lässt.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass die Unterschutzstellung ausschließlich Angelegenheit des Landesamtes für Denkmalpflege und nicht der Stadt sei. Die Unterschutzstellung erfolgte ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der geschichtlichen Bedeutung.

Derzeit besteht nur eine schmale Erschließungsstraße. Ein Ausbau wird mit den Eigentümern des Bonhoeffer-Hauses und der Montessori-Schule zu bereden sein. Ein bestehendes Strukturkonzept zeigt Möglichkeiten einer Verbesserung der derzeitigen Situation auf. Ein Zielsetzung des B-Plan-Verfahrens ist es, die Erschließung der Gebäude zu sichern.

 

Ratsherr Bruns hält die Unterschutzstellung des Gebäudes für den richtigen Weg. Seine Fraktion würde es begrüßen, wenn es für alle Beteiligten zu einer vernünftigen Lösung käme.

 

Ratsherr Kroll weist darauf hin, dass sich Sicherungsmaßnahmen nicht darauf beschränken dürfen, Türen und Fenster zu verbrettern. Dann ist davon auszugehen, dass das Haus nach nur wenigen Jahren des Leerstandes abbruchreif sein wird. Für den Hauseigentümer stellt sich aber auch die Frage, wer die Sicherungsmaßnahmen zu bezahlen hat.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass das Haus unter Denkmalschutz gestellt wurde. Der Eigentümer ist verpflichtet, das Gebäude ordnungsgemäß zu unterhalten. Demzufolge hat er auch für die Kosten aufzukommen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum schließt die Beratung im öffentlichen Teil ab. Die Beratung wird im nichtöffentlichen Tel unter TOP 10.1 fortgesetzt.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der vorgetragene Sachstand wird von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.