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Auszug - Bebauungsplan Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte" 1. Änderung; Beschluss über eingegangene Stellungnahmen, Satzungsbeschluss  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.12.2007    
Zeit: 14:00 - 15:55 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2687/07 Bebauungsplan Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte" 1. Änderung;
Beschluss über eingegangene Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schnaase, Holger
Federführend:Bereich 63 - Bauaufsicht, Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Schnaase, Holger
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt zur Beratung Architekt Schild vom Büro Meyer –ARC.

 

Stadtbaurätin Gundermann  geht einleitend noch einmal auf die Gründe für das durchgeführte Änderungsverfahren ein. Verdeutlicht wird in diesem Zusammenhang, dass die maximale Verkaufsfläche von 15.000 m² unverändert bestehen bleibt. Ebenfalls unverändert bleibt die maximale Verkauffläche für einen Baumarkt in Größe von 10.000 m².

Geöffnet wurde das Verfahren für die verbleibenden 5.000 m² Verkaufsfläche. Anhand der geänderten textlichen Festsetzungen wird auf die Möglichkeiten und Einschränkungen der Verkaufsflächenaufteilung mit ihren jeweiligen Obergrenzen eingegangen. Hierbei wird insbesondere auf die Sortimentseinschränkungen und –aufweitungen hingewiesen.

Bezug genommen wird auf die im Verfahren eingegangenen Anregungen privater Seite sowie auf die vorgelegten Stellungnahmen in der TÖB-Beteiligung.

Seitens des Investors ist die Aufstellung von 12 anstelle von 10 Fahnenmasten vorgesehen.

 

Ratsherr Kroll möchte die mögliche maximale 25 %-Abweichung von der Höchstgrenze der Flächengrößen von einem vorherigen Ratsbeschluss abhängig machen.

Auch von Interesse ist, ob die Fläche für die angebotenen Holz-Musterhäuser zwischenzeitlich genau festgelegt wurde.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass der Standort vor Ort festgelegt wurde. Der Standort liegt vor dem Gebäudekomplex. Wenn der Investor mit dem Standort in die Grünanlage hineingehen wollte, müsste er im Vorfeld einen Antrag auf Ausnahme und Befreiung stellen.

 

Ratsherr Kunath geht darauf ein, dass auch die Veräußerung von Bio-Produkten und Musikinstrumenten zulässig sein soll. Er hält diese Artikel jedoch nach wie vor für innenstadtrelevant.

 

Beigeordneter Dörbaum verweist in diesem Zusammenhang auf die textlichen Inhalte zur Begründung hin.

 

Herr Schild – Büro Meyer ARC –  verdeutlicht, dass der Schutz der Innenstadt weiterhin gilt. Hier geht es lediglich um eine Umverteilung. Soweit die Umverteilungsquote unter 10 % liegt, ist dies wie in diesem Fall als unschädlich anzusehen. Das Thema ist zu komplex, als dass man einzelne Leerstände in der Innenstadt einer vorgenommenen Umverteilung zurechnen könnte. Die hier möglichen Umverteilungen sind für die Innenstadt unproblematisch.

 

Beigeordneter Dörbaum stimmt den Ausführungen von Architekt Schild zu. Leerstände an Verkaufsflächen haben in der Regel vielschichtige Ursachen.

 

Beigeordnete Schellmann  verweist auf das Lademann-Gutachten. Entwicklungen gehen auch über die Wirtschaftswelt hinweg. Die Chancen für die Betriebe, sich dementsprechend entwickeln und aufstellen zu können, müssen auch zugelassen werden.

 

Herr Schild – Büro Meyer ARC –  weist darauf hin, dass es sich aus städtebaulicher Sicht um einen integrierten Standort innerhalb der Stadt und nicht um ein Vorhaben auf der grünen Wiese handelt. Hier geht es darum, eine Industriebrache sinnvoll nachzunutzen.

 

Ratsherr Kunath weist darauf hin, dass es in einigen Bereichen der Innenstadt, beispielsweise in der Bäckerstraße, keine Lebensmittelhändler mehr gibt. Einer weiteren negativen Entwicklung sollte Einhalt geboten werden.

 

Weiter Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Ergebnis der Beratung zusammen, dass durch die Beschlussfassung weiterhin Sicherheit für das „Kaufhaus Innenstadt“ gewährleistet wird, andererseits unter dieser Vorgabe aber auch dem Investor Entwicklungsmöglichkeiten für die Vermietung der Verkaufsflächen ermöglicht werden.

Der Rahmen hierzu wurde jedoch eng genug gesteckt.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden Beschluss bei 1 Enthaltung (Beigeordneter Löb).