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Beratungsinhalt: Beigeordneter
Dörbaum begrüßt zur
Beratung Architekt Schild vom Büro Meyer –ARC. Stadtbaurätin
Gundermann geht einleitend noch einmal auf die Gründe
für das durchgeführte Änderungsverfahren ein. Verdeutlicht wird in diesem
Zusammenhang, dass die maximale Verkaufsfläche von 15.000 m² unverändert
bestehen bleibt. Ebenfalls unverändert bleibt die maximale Verkauffläche für
einen Baumarkt in Größe von 10.000 m². Geöffnet
wurde das Verfahren für die verbleibenden 5.000 m² Verkaufsfläche. Anhand der
geänderten textlichen Festsetzungen wird auf die Möglichkeiten und
Einschränkungen der Verkaufsflächenaufteilung mit ihren jeweiligen Obergrenzen eingegangen.
Hierbei wird insbesondere auf die Sortimentseinschränkungen und –aufweitungen
hingewiesen. Bezug
genommen wird auf die im Verfahren eingegangenen Anregungen privater Seite
sowie auf die vorgelegten Stellungnahmen in der TÖB-Beteiligung. Seitens
des Investors ist die Aufstellung von 12 anstelle von 10 Fahnenmasten
vorgesehen. Ratsherr
Kroll möchte die
mögliche maximale 25 %-Abweichung von der Höchstgrenze der Flächengrößen von
einem vorherigen Ratsbeschluss abhängig machen. Auch
von Interesse ist, ob die Fläche für die angebotenen Holz-Musterhäuser
zwischenzeitlich genau festgelegt wurde. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass der Standort vor Ort festgelegt wurde. Der Standort liegt vor dem
Gebäudekomplex. Wenn der Investor mit dem Standort in die Grünanlage
hineingehen wollte, müsste er im Vorfeld einen Antrag auf Ausnahme und Befreiung
stellen. Ratsherr
Kunath geht darauf
ein, dass auch die Veräußerung von Bio-Produkten und Musikinstrumenten zulässig
sein soll. Er hält diese Artikel jedoch nach wie vor für innenstadtrelevant. Beigeordneter
Dörbaum verweist in
diesem Zusammenhang auf die textlichen Inhalte zur Begründung hin. Herr
Schild – Büro Meyer ARC – verdeutlicht, dass
der Schutz der Innenstadt weiterhin gilt. Hier geht es lediglich um eine
Umverteilung. Soweit die Umverteilungsquote unter 10 % liegt, ist dies wie in
diesem Fall als unschädlich anzusehen. Das Thema ist zu komplex, als dass man
einzelne Leerstände in der Innenstadt einer vorgenommenen Umverteilung
zurechnen könnte. Die hier möglichen Umverteilungen sind für die Innenstadt
unproblematisch. Beigeordneter
Dörbaum stimmt den
Ausführungen von Architekt Schild zu. Leerstände an Verkaufsflächen haben in
der Regel vielschichtige Ursachen. Beigeordnete
Schellmann verweist auf das Lademann-Gutachten. Entwicklungen
gehen auch über die Wirtschaftswelt hinweg. Die Chancen für die Betriebe, sich
dementsprechend entwickeln und aufstellen zu können, müssen auch zugelassen
werden. Herr
Schild – Büro Meyer ARC – weist darauf hin,
dass es sich aus städtebaulicher Sicht um einen integrierten Standort innerhalb
der Stadt und nicht um ein Vorhaben auf der grünen Wiese handelt. Hier geht es
darum, eine Industriebrache sinnvoll nachzunutzen. Ratsherr
Kunath weist darauf
hin, dass es in einigen Bereichen der Innenstadt, beispielsweise in der
Bäckerstraße, keine Lebensmittelhändler mehr gibt. Einer weiteren negativen
Entwicklung sollte Einhalt geboten werden. Weiter
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst als
Ergebnis der Beratung zusammen, dass durch die Beschlussfassung weiterhin
Sicherheit für das „Kaufhaus Innenstadt“ gewährleistet wird,
andererseits unter dieser Vorgabe aber auch dem Investor
Entwicklungsmöglichkeiten für die Vermietung der Verkaufsflächen ermöglicht
werden. Der
Rahmen hierzu wurde jedoch eng genug gesteckt. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden Beschluss bei 1 Enthaltung (Beigeordneter Löb). |
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