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Beratungsinhalt: Fachbereichsleiter
Wittmoser erläutert
anhand des in der Beschlussvorlage ausgeführten Sachverhaltes die derzeitige
Situation. Alle drei Eisenbahnbrücken weisen mittlerweile eine Nutzungsdauer
von 80 Jahren auf. Sie befinden sich in einem schlechten baulichen Zustand. Sie
sind in Zeiten, in denen die überfahrenden Züge immer schwerer, schneller und
mehr werden, den heutigen Ansprüchen nicht mehr gewachsen. Auch weisen sie eine
viel zu geringe Durchfahrtshöhe aus. Die DB AG ist auf die Stadt zugekommen.
Seitens der DB AG ist vorgesehen, zunächst die beiden stadtauswärts gelegenen
Brücken zu erneuern. Die Stadt hat ein Interesse daran, dass bei der Erneuerung
eine gleichmäßige Durchfahrtshöhe von 4,50 m geschaffen und damit der jetzigen
Missstand beseitigt wird. Ergänzend ist es erforderlich, dass die Fuß- und
Radwege auf die notwendigen Breiten aufgeweitet werden. Für aus der
Bahnhofstraße stadtauswärts fahrende Busse muss der Einmündungsbereich in die
Bleckeder Landstraße aufgeweitet werden, damit abbiegende Busse nicht mehr bis
in den Gegenverkehr hineinragend ausholen müssen. Seitens der DB AG wird
hinsichtlich der Zeitschiene Druck gemacht. In den nächsten 5 – 6 Jahren
sollen die Brücken erneuert werden. Auch die dritte Brücke, die genauso
erneuert und aufgeweitet werden soll, muss in diesem Zusammenhang betrachtet
werden. Für die Aufweitungen des Einmündungsbereiches und der Rad- und Fußwege
muss seitens der Stadt Flächenerwerb getätigt werden. Voraussetzung
für das gesamte Projekt ist, dass GVFG-Mittel eingeworben werden können.
Hierfür ist es erforderlich, eine Planung bis Leistungsphase 3 vorzunehmen. Ratsherr
Meihsies plädiert
dafür, den seinerzeit geschlossenen Treppenaufgang von der Bleckeder Landstraße
hinauf auf den Bahnsteigbereich wieder aufzumachen. Damit könnten die
Bahnkunden, die aus diesem Bereich kommen, kanalisiert werden. Oberbürgermeister
Mädge verdeutlicht,
dass dies Sache der DB AG wäre. Es ist, ähnlich wie bei der Erneuerung der
Brücken über die Dahlenburger Landstraße, davon auszugehen, dass im Zuge des
Abrisses der jetzigen Brücken auch der jetzt gesperrte Treppenaufgang beseitigt
wird. Die Anregung eines neuen Treppenauf- und abganges kann jedoch für die
anstehenden Verhandlungen aufgenommen werden. Ähnlich wie die Aufweitung der
Fuß- und Radwege wird die Stadt die Dinge mitzufinanzieren haben, die sie
zusätzlich zu der Brückenerneuerung für notwendig erachtet. Planung und Ausführung ist allerdings Sache
der DB AG. Fachbereichsleiter
Wittmoser ergänzt,
dass die weitergehenden zu treffenden Regelungen sich an dem
Eisenbahnkreuzungsgesetz orientieren. Danach muss ein gegenseitiges Verlangen
bestehen. Wenn dies festgestellt wird, kann auch eine Vereinbarung nach dem
Eisenbahnkreuzungsgesetz abgeschlossen werden, in dem der Verteilungsschlüssel
der Kosten festgelegt werden kann. Umso wichtiger ist es, möglichst zügig in
eine GVFG-Förderung hinein zu kommen. Ratsherrn
Schuler interessiert,
ob sich schon Aussagen über den von der Stadt zu tragenden Kostenanteil
getroffen werden können. Fachbereichsleiter
Wittmoser erklärt,
dass noch keine grobe Kostenschätzung für den Stadtanteil vorliegt. Oberbürgermeister
Mädge ergänzt, dass
man natürlich versuchen wird, Kosten möglichst bei der DB AG anhängig zu
machen. Wichtig ist zunächst aber eine Planung zu erstellen, damit GVFG-Mittel
eingeworben werden können. Ratsherr
Kroll interessiert,
ob die Planung seitens der Stadt erstellt oder diese vergeben wird. Oberbürgermeister
Mädge erklärt,
dass, wie in dem Beschlussvorschlag der Vorlage ausgeführt, die Arbeiten an ein
Lüneburger Büro vergeben werden sollen. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss mit der Ergänzung, dass seitens
der Verwaltung bei den anstehenden Gesprächen mit der DB AG ein Treppenaufgang
von der Bleckeder Landstraße zum Bahnsteigbereich in die Verhandlungen mit
eingebracht werden soll. |
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