Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Beratungsinhalt: Der
Vorsitzende, Ratsherr Manzke, stellt den Tagesordnungspunkt kurz vor. Auf
die Frage des Ratsherrn Riechey, ob es bei der Gesellschaft zwei Beschäftigungsgruppen,
die sich in der Bezahlung unterscheiden, gibt, führt Herr Sauer aus, dass es
bei der Gesellschaft zum einen Mitarbeiter gibt, die von der Städtisches
Klinikum Lüneburg gGmbH übernommen wurden und zum anderen neu eingestellte
Mitarbeiter. Die von der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH übernommenen
Mitarbeiter erhalten die identische tarifliche Bezahlung wie vorher beim
Städtischen Klinikum. Die neu eingestellten Mitarbeiter erhalten ihre Bezahlung
aufgrund der Arbeitgeberrichtlinien, die sich über dem Niveau des Tarifs für
Gebäudereiniger, aber unter dem des TVöD ohne VBL befindet. Dieser
Einsparaspekt war auch eine Motivation für die Gründung der Gesellschaft. Herr
Oberbürgermeister Mädge ergänzt diesbezüglich, dass diese Vorgehensweise der
Bezahlung mit der Gewerkschaft ver.di abgestimmt wurde. Ziel der Stadt Lüneburg
sei es diese Aufgabenfelder nicht zu privatisieren und die Personalkosten, die
80% der Gesamtkosten betragen, zu senken. Bei der Gesellschaft für
Abfallwirtschaft Lüneburg mbH und ihrer Tochter DIENLOG GmbH wurde identisch
verfahren. Herr
Meyer (Geschäftsführer der Klinikum Lüneburg Service GmbH) weist darauf hin,
dass der oben beschriebene Tarif für Neueinstellungen über dem üblichen Tarif
gewerblicher Anbieter liege, was die neu eingestellten Mitarbeiter positiv
stimmt. Beschluss: Die
Mitglieder des Ausschusses für Wirtschaft und städtische Beteiligungen
empfehlen einstimmig: Die
Beteiligungsvertreter der Stadt Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der
Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH werden angewiesen, die
Beteiligungsvertreter der Städtisches Klinikum Lüneburg gGmbH in der
Gesellschafterversammlung der Klinikum Lüneburg Service GmbH anzuweisen, der
Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2006, der Abdeckung des
Verlustvortrages aus dem Jahresüberschuss, der Zuführung des verbleibenden
Bilanzgewinns zum Eigenkapital und der Entlastung der Geschäftsführung für das
Geschäftsjahr 2006 zuzustimmen. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |