Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Der
Erste Stadtrat, Herr Koch, erläutert die Sitzungsvorlage und macht
deutlich, dass kommunale Zuwendungen/Zuschüsse subsidiär, d.h. erst dann
gewährt werden, wenn für eine Maßnahme die Eigenmittel und sonstigen
Drittmittel eines Sportvereins nicht ausreichen, um das gewünschte Ziel zu
erreichen. Um bei der Auszahlung gewährter Zuschüsse mögliche Zinsverluste zu
vermeiden ist die Verwaltung angehalten, diese Beträge nur in dem Umfang
auszuzahlen wie diese in absehbarer Zeit auch tatsächlich benötigt werden.
Resultierend hieraus sollte auch beim KKSV Ochtmissen an der bewährten Praxis
festgehalten werden und eine Auszahlung des Zuschussbetrages nach
Baufortschritt (Mindestsumme 15.000 €) erfolgen. Der
Schriftwart des KKSV Ochtmissen, Herr Haas, erklärt, dass nach erteilter
Baugenehmigung sein Schützenverein umgehend mit den ersten Arbeiten für den
Neubau eines Schießstandes begonnen hat. Mit dem Bauaushub und der
Fertigstellung des Fundaments ist zwischenzeitlich der I. Bauabschnitt
abgeschlossen; in Kürze wird man mit den Arbeiten zum Rohbau beginnen. Da der
KKSV seine „flüssigen Mittel“ weitestgehend aufgebraucht hat, bittet
er den von der Stadt zugesagten Zuschuss in einer Summe auszuzahlen. Der
Erste Stadtrat, Herr Koch, hält dem entgegen, dass nach Abschluss des I.
Bauabschnittes der KKSV schnellstmöglich alle verauslagten Kosten der Stadt
nachweisen sollte. Nach erfolgter Überprüfung, wird die Stadt dann die erste
Abschlagszahlung leisten. Beschluss: Der
Sportausschuss beschließt einstimmig, dem KKSV Ochtmissen für den Neubau eines
Schießstandes einen Zuschuss in Höhe von 90.000 € zu gewähren. Die
Auszahlung des Zuschussbetrages erfolgt nach Baufortschritt. Abschlagszahlungen
sind zu leisten wenn ein Bauabschnitt (Mindestsumme 15.000 €) auch
tatsächlich ausgeführt und hierüber ein entsprechender Nachweis erbracht wird. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0 |
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