Bürgerinformationssystem

Auszug - EU-Förderprogramm - Sachstandsbericht  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 14.05.2007    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Oberbürgermeister Mädge führt einleitend aus, dass in der heutigen Sitzung die für das EU-Förderprogramm vorgesehenen Anmeldungen von Tiefbaumaßnahmen vorgestellt werden sollen. Anhand einer Übersicht (Anlage 1) wird dargestellt, welche Ministerien über welche Förderbereiche zu befinden haben.

Vorgestellt werden heute die beiden ersten Projekte, die für eine Verbesserung der öffentlichen Infrastruktur im Rahmen des EFRE beim Wirtschaftsministerium angemeldet werden. Vorgesehen ist für die Anmeldung das Gebiet Bilmer Berg II sowie der Bereich Goseburg. Ein weiteres Vorhaben, die Sanierung, Neubau, Verlagerung des Hallenbades muss erst noch in der Kurmittel GmbH antragsmäßig vorbereitet werden. Vorbereitet werden noch die Projekte Sanierung Kaltenmoor und Ausbau Glasfasernetz in die Region hinaus. Das sind die Projekte, die aus heutiger Sicht bis zum Jahre 2013 abgearbeitet werden können.

Die weiteren Projekte, die bei verschiedenen Ministerien angemeldet werden, werden anhand der Übersicht (Anlage 1) dargestellt. Die daraus in die Zuständigkeit dieses Ausschusses fallenden Projekte werden in der nächsten Sitzung vorgestellt. Je nach dem wie die Prioritäten gesetzt werden, ist die Abarbeitung der bewilligten Projekte in den nächsten 5 – 7 Jahren vorgesehen.

Das ist der derzeitige Sachstand. Sich bereits jetzt abschließend Gedanken über die Kofinanzierung zu machen, macht noch keinen Sinn, weil noch nicht feststeht, welche Projekte in das Förderprogramm aufgenommen werden. Auch offen ist noch, ob jedes in die Förderung aufgenommene Projekt eine 75 %-Förderung erfährt, die kann auch im Einzelfall auch mal bei 50 % liegen. Wichtig ist zunächst, dass man mit den angemeldeten Projekten in das Förderprogramm hinein kommt. Für die Antragstellung für die Bereiche Bilmer Berg II und Goseburg ist planerische Vorarbeit der Leistungsphasen 1 + 2 erforderlich. Diese Arbeiten werden vom Planungsbüro Odermanmn & Krause erbracht.

 

 

Container-Terminal

 

Herr Novotny – Büro Odermann & Krause – zeigt das Gewerbegebiet Bilmer Berg I und südlich der B 216 gelegene ca. 100 ha große Fläche auf, die als Gewerbegebiet Bilmer Berg II entwickelt werden soll. Das Gebiet reicht bis an den Elbe-Seitenkanal heran. Am Kanal sollen zusätzlich 3 Schiffsanlegerplätze geschaffen werden. An dieser Stelle ist ein Umschlagplatz für 360 Container geplant. Der Umschlagplatz soll ein Areal von ca. 16.200 m² Fläche umfassen, der befestigt werden müsste. Zur Be- und Entladung wäre eine Containerbrücke erforderlich. Erschlossen werden soll die Fläche über die Elso-Klöver-Straße. Die Kosten werden sich auf ca. 3,5 Mio. €, einschließlich Container-Brücke und Carrier geschätzt. Auf dem Elbe-Seitenkanal können die Container wegen der geringen Durchfahrtshöhe nur 2-lagig transportiert werden.

 

Ratsherr Völker interessiert, von welcher Bauzeit auszugehen sein wird.

 

Herr Novotny – Büro Odermann & Krause – erklärt, dass, wenn die planerischen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen wurden, die reine Bauzeit ca. 3 – 4 Monate betragen wird.

 

Ratsherr Kroll ist bekannt, dass für den Hamburger Hafen Zwischenlagerkapazitäten für mehrere tausend Container im Umfeld von Hamburg gesucht werden. Ihn interessiert, ob dies hier in die Überlegungen reinspielt.

 

Oberbürgermeister Mädge führt hierzu aus, dass die Diskussion im Rahmen der Entwicklung der Metropolregion geführt wird. Lüneburg ist daran interessiert, Güterverteilzentrum zu werden. Zutreffend ist, dass Hamburg Vorhäfen sucht. Gespräche darüber, dass die Brücken über den Elbe-Seitenkanal für eine größere Ladehöhe der Schiffe aufgeweitet werden, werden in den Ministerien geführt.

Wichtig ist, dass die Maßnahme jetzt in das Programm kommt, damit 2010 begonnen werden kann.

 

Ratsherr Riechey fragt nach, ob für diese Maßnahme eine Bedarfsanalyse erstellt wurde.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht noch einmal das Verfahren. Heute geht es um die planerischen Vorleistungen, die erbracht werden müssen. Im weiteren Verlauf des Verfahrens wird das zuständige Ministerium eine Bedarfsanalyse anfordern und auch vorgelegt bekommen.

 

Ratsherr Völker interessiert, ob für den Containerumschlagplatz schon Betreibergespräche geführt wurden.

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass diese Gespräche von der Süderelbe geführt werden. Die Süderelbe ist mit Logistikunternehmer im Gespräch. Bedacht werden sollte dabei, dass Lüneburg in Konkurrenz zu Lauenburg, Geesthacht und anderen Orten steht.

 

Ratsherr Dr. Rehbein hält es zunächst für wichtig, ein schlüssiges Konzept zu haben, die ungefähren Kosten ermittelt zu haben und Planer mit der weiteren Konkretisierung zu beauftragen. All das hat die Verwaltung im Vorfeld erbracht. Für ihn ist die Herangehensweise damit als schlüssig anzusehen.

 

 

 

Gewerbegebiet Bilmer Berg II

 

Herr Novotny – Büro Odermann & Krause – zeigt die ca. 110 ha Fläche des geplanten Gewerbegebietes Bilmer Berg II auf. Dargelegt werden hierbei die derzeitigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen. Im Gelände besteht zum Elbe-Seitenkanal eine maximale Höhendifferenz von 12 m. Planungsvorgabe ist ein Parallelhafen zum Kanal mit 3 Liegeplätzen und einer zusätzlichen Wendeanlage, ähnlich wie die bestehende Anlage in Uelzen. Das Gelände soll auch mit der Hafenbahn erschlossen werden, die unterhalb der Bundesstraße aus dem Gewerbegebiet Hafen herangeführt wird. Konstruktiv wäre entweder die Anhebung des Straßenkörpers um 1,60 m oder aber die Absenkung der Bahntrasse im Gelände erforderlich. Die Querschnitte werden anhand von Plänen aufgezeigt. Für die Bahn wird eine lichte Durchfahrtshöhe von 5 m benötigt. Geprüft wird in diesem Zusammenhang, ob auch die Otto-Brenner-Straße mit dieser Unterführung mit in das Gelände hineingezogen werden kann. Die Straßenlängen im Gebiet Bilmer Berg II werden eine Gesamtlänge von 5 km aufweisen. Für die Anbindung an die Bundesstraße muss der Knotenpunkt umgebaut werden. Die erforderlichen Maßnahmen werden dargestellt. Vorgesehen ist, dass der von Kaltenmoor kommende Grüngürtel mit altem Baumbestand im weiteren Verlauf in dieses Gebiet hineingezogen werden soll. Für das Gebiet wird ein Bodengutachten erstellt, um Erkenntnis für die Geeignetheit als Baugrund zu erlangen. Die Gesamtkosten werden sich auf ca. 40 Mio. € belaufen. Aufgezeigt wird eine mögliche Trassenlegung der A 39. Diese Trasse würde das Gelände diagonal durchschneiden. Wie Anschlüsse an eine A 39 möglich wären, wird derzeit geprüft.

 

Oberbürgermeister Mädge verdeutlicht, dass eine möglich A 39-Trasse auch der Grund ist, warum man zur Zeit nicht so richtig weiterkommt. Auf eine mögliche Trasse wird man sich einstellen müssen. Die Frage wird sein, inwieweit sich die Stadt mit ihrer Ansicht, dass die A 39-Trasse westlich um Lüneburg herumgeführt werden sollte, durchsetzen kann. Die Linienfestlegung der Trasse soll im Spätherbst vom Land an den Bund gemeldet werden Der Bund wird dann dem Land im Frühjahr/Sommer 2008 eine Linie für das Planfeststellungsverfahren vorschlagen. Begleitet werden müsste die Maßnahme von einem Bauleitverfahren. Der im Rat bereits gefasste Aufstellungsbeschluss müsste dann ergänzt und erweitert werden. Das sich anschließende Planverfahren wird mit den begleitenden Gutachten und Untersuchungen einen Zeitraum von 2 Jahren beanspruchen.

Deutlich gesagt wird aber auch, selbst wenn die Fördermittel bewilligt werden, dass man dann nicht die komplette Erschließung mit Straßen, Gehwegen, Beleuchtung gleich herrichten wird. Vielmehr soll in einer 1. Ausbaustufe die zusätzlichen Anlegestellen im Kanalbereich mit der Industriebahnanbindung unter der Bundesstraße hindurch umgesetzt werden. Angedacht werden sollte zunächst nur eine zentrale Erschließungsstraße, auch auf die Gefahr hin, dass später die inneren Erschließungsstraßen nicht mit Bundes- oder Landesmitteln realisiert werden müssten.

Die vorgestellte Planung ist mit Kanal, Industriebahn und Autobahn umsetzbar. Die erforderlichen Abstimmungen müssen mit Landesstraßenbauamt und der Gemeinde Wendisch Evern vorgenommen werden. Die Fragen des Grunderwerbs müssen angegangen werden. Erneut im Ausschuss vorgetragen werden soll, wenn der Bund mit dem Land die Linie der A 39 festgelegt hat.

Viele Fragen werden bis dahin offen bleiben müssen. Es ist davon auszugehen, dass die weitergehenden Planungen nicht vor Sommer 2008 wieder aufgenommen werden können. Ziel wäre es, abhängig von der Trassenfestlegung der A 39, dass man im Jahre 2010, 2011 Planrecht erlang, um dann mit EU-Mitteln einen ersten Bauabschnitt mit Industriebahnanbindung mit Straßenunterführung B 216 angehen zu können. Geprüft werden sollte in diesem Zusammenhang auch eine mögliche Anbindung an die vorhanden Gleistrasse nach Lüchow-Dannenberg.

Zusammengefasst wird als Zeitschiene angestrebt:

 

2008                   Beginn der Bauleitplanung

2010/11                   Planrecht, Umsetzung 1. Bauabschnitt

 

Eine Optionsvereinbarung für den Grunderwerb der in Rede stehenden Flächen besteht bereits seit mehreren Jahren.

 

Ratsherr Dr. Rehbein geht ein auf die Topografie des Geländes. Ihn interessiert, ob für die Anlegung der zusätzlichen Liegeplätze am Kanal umfangreiche Erdbewegungen erforderlich sein werden.

 

Herr Novotny – Büro Odermann & Krause – zeigt auf, wo das Gelände neu profiliert werden muss.

 

Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass der dort abgelagerte Sand, der möglicherweise aus dem Kanalbau stammt, uns hier zugute kommen kann. Es handelt sich um keinen gewachsenen Boden. Das ist auch ein Grund, warum man auf Bodengutachten nicht verzichten kann.

 

Ratsherr Völker interessiert, ob eine mögliche A 39-Trasse im Geländeeinschnitt geführt wird.

 

Herr Novotny – Büro Odermann & Krause – erklärt, dass genau diese noch geprüft werden muss. Wahrscheinlich wird man eine Trasse unterhalb der Bundesstraße 216 hindurch und über den Elbe-Seitenkanal hinweg führen wollen.

 

 

 

Goseburg

 

Oberbürgermeister Mädge weist darauf hin, dass die Konzeption einer Brücke aus dem Gebiet Goseburg heraus über die Ostumgehung hin zum vorgelagerten Gebiet der Landwehr bereits seit Jahren besteht. Eine solche Straßenverbindung könnte den Bereich  Hamburger Straße verkehrlich entlasten. Erneut aufgegriffen wurde die Konzeption, um die zunehmenden Lkw-Verkehre von der stark belasteten Hamburger Straße herunter zu bekommen. Im Zuge der Konversion Goseburg, nämlich die „schweren Industrien“ aus dem Gebiet herauszunehmen und damit die Lkw-Verkehre zu reduzieren, soll das Quartier Goseburg insgesamt eine Aufwertung erfahren. Angestrebt wird langfristig die Umwandlung in einen Dienstleistungs- und Wohnpark.

Die Goseburg ist als Gewerbegebiet im F-Plan festgeschrieben.

Parallel bestehen Überlegungen seitens der Gemeinden Adendorf und Bardowick, den Durchgangsverkehr in Bardowick zu entlasten. Die dafür vorgesehen Querspange könnte angebunden werden an diese Trasse. Das Büro Odermann & Krause hat für diese Überlegungen einen Planauftrag der Gemeinde Bardowick. Für Lüneburg besteht weiterhin die Chance, das Gebiet Lüner Rennbahn von hinten straßenmäßig anzubinden. Anbindungspunkte müssten noch gefunden und festgelegt werden. Gespräche werden mit dem Landkreis, der Straßenbauverwaltung und den betroffenen Gemeinden noch zu führen sein. Eine Entwicklung des neuen Gewerbegebietes an der Goseburg und dessen Erschließung wird nur dann vorgenommen, wenn entsprechender Bedarf vorhanden ist.

Die Planreife wird für 2010/11 angestrebt. Die Gesamtkosten werden sich auf ca. 6,6 Mio. € belaufen, wobei eine 75 %ige EU-Förderung angestrebt wird.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser zeigt anhand einer Power-Point-Präsentation eine Fotodokumentation der bisherigen Situation und Pläne der geplanten Trassenführung der Straße mit ihren jeweiligen Anbindungspunkten auf.

 

Oberbürgermeister Mädge ergänzt, dass mit noch zu beauftragenden Verkehrsgutachten untermauert werden soll, dass die seinerzeit prognostizierten Entlastungen auch weiterhin als zutreffen angesehen werden können.

Die historische Landwehr wird nicht angefasst werden. Mit dem Bau der Trasse würde in diesem Bereich eine Verbesserung der Infrastruktur eintreten. Mitte nächsten Jahres sollen die weitergehenden Abstimmungsgespräche angestrebt werden. Als frühester Baubeginn wäre der Zeitraum 2010 – 2012 zu sehen. Hingewiesen wird in diesem Zusammenhang, dass die Förderkulisse bis zum Jahre 2013 reicht.

 

Beigeordneter Körner stellt fest, dass die Entlastungsstraße quasi im rechten Winkel auf die Querspange stoßen würde. Ihn interessiert, ob dort möglicherweise ein Kreisel geplant sei.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser verdeutlicht, dass die jetzigen Grobplanungen zu gegebener Zeit noch konkretisiert werden müssten. Verknüpfungen werden in dem Ausführungsplan noch detailliert ausgearbeitet. Dass, was als EU-Projekt angemeldet wird, wird aufgezeigt. Die Verknüpfung mit der Querspange ist zunächst unabhängig davon zu sehen.

 

Oberbürgermeister Mädge macht deutlich, dass die Straße allein so dargestellt werden muss, dass sie auch ohne Anbindung an die Querspange die prognostizierte Entlastung und damit die Verbesserung der Infrastruktur bewirkt.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser ergänzt, dass dies als eigenständiges in sich schlüssiges Projekt angemeldet wird. Auf die mögliche Anbindung an die Querspange wird mit einem Querverweis hingewiesen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt den von der Verwaltung vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:           

Nein-Stimmen:       

  Enthaltungen: 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 EU-Förderkulisse (190 KB)