Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend aus, dass aufgrund eines Auftrages aus dem Ausschuss heraus, die
Verwaltung den Entwurf einer Gestaltungssatzung erstellt habe, der heute
vorgestellt und zur Beratung gestellt werde. Bewusst wird nicht der Weg
beschritten, den bestehenden einfachen B-Plan mit vielen zusätzlichen auf die
Grundstücke bezogenen Festsetzungen zu ergänzen. Gewählt wurde hier das
Instrument der Erhaltungssatzung. Erhalten werden soll die städtebauliche
Eigenart des Gebietes, d. h. villengeprägte Straßenzüge im Anschluss an den
historisch geprägten Kern. Aufgezeigt wird noch einmal der Geltungsbereich der
Satzung. Aufgeteilt ist der Geltungsbereich in mehrere Blockbereiche, die
jeweils von Straßenzügen begrenzt werden. Eingegangen wird auf die Herangehens-
und Vorgehensweise, die als Grundlage für die Inhalte der Festsetzungen der
Erhaltungssatzung dienten. In den erstellten Kartierungen sind die jeweiligen
Nutzungen, die Geschossigkeit, Dachgeschossformen sowie Blockinnenbereiche mit
Grünfläche, die erhalten werden sollen, festgehalten. Die Voruntersuchungen
dienten dazu, die jeweiligen Maße in den unterschiedlichen Blockbereichen
festzulegen. Eingegangen wird auf die unterschiedlichen zulässigen Bautiefen.
Auch eine bauordnungsrechtliche Rückkoppelung wurde durchgeführt. Ermöglicht
werden soll auch zukünftig, dass im Bestand gebaut werden kann und
Erweiterungen möglich sein sollen. Nicht ermöglicht werden soll, dass ein
zweites freistehendes Haus zum vorhandene Baukörper gebaut wird. Das
sind die wesentlichen Inhalte und Ziele der Erhaltungssatzung, die hiermit zur
Beratung gestellt wird. Ratsherr
Kroll interessiert,
dass, wenn man zukünftigen Erben die Möglichkeit nimmt, im Garten ein Haus zu
bauen, ob man durch einen dadurch eintretenden Wertverlust nicht möglicherweise
juristische Probleme bekommt. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass genau solche Fragen Auslöser der jetzt vorgeschlagenen Erhaltungssatzung
sind. Ausgeschlossen wird der Bau eines weiteren freistehenden Wohnhauses im
Gartenbereich. Möglich wird jedoch auch weiterhin ein Anbau an die vorhandene
Bebauung sein. Dies auch in einer solche Größe, dass im vorhandenen Gebäude als
auch im Anbau jeweils zumindest 1 Familie wohnen kann. Erweiterungen und
Umnutzungen im Rahmen der vorgegebenen Baugrenzen sind auch weiterhin möglich. Beigeordnete
Schellmann sieht die Vorgabe der Politik, zwar
kein 2. Haus, jedoch Um- und Erweiterungsbauten des vorhandenen Bestands
zuzulassen, berücksichtigt. Der Auftrag der Politik wird mit dem vorgestellten
Erhaltungssatzungsentwurf umgesetzt. Beigeordneter
Dörbaum
verdeutlicht noch einmal, dass eine B-Planänderung ein sehr langwieriges
Verfahren bedeutet hätte. Durch die Erhaltungssatzung wird sichergestellt, dass
der Charakter des Wohngebietes erhalten bleibt. Ratsherr
Dr. Rehbein hält
die von der Verwaltung vorgestellte Planung für ausgewogen. Ihn
interessiert, welche Ausnahmen gemeint sind, die in § 26 (2) BauGB angeführt
sind. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass die Frage zu Protokoll beantwortet wird. Zu Protokoll: § 4 der Erhaltungssatzung beinhaltet die Ausnahmen, die
keiner Genehmigung bedürfen bei Abbruch, Änderung, Nutzungsänderung oder
Errichtung baulicher Anlagen im Geltungsbereich der Satzung. Gem. § 26 Nr. 2 BauGB handelt es sich bei den Ausnahmen
um Grundstücke, die a)
von einem öffentlichen Bedarfsträger für Zwecke der
Landesverteidigung, des Bundesgrenzschutzes, der Zollverwaltung, der Polizei oder des Zivilschutzes oder b)
von Kirchen und Religionsgesellschaften des
öffentlichen Rechts für Zwecke des Gottesdienstes oder der Seelsorge gekauft
werden. Gem. § 26 Nr. 3 BauGB sind Grundstücke von der
Genehmigungspflicht ausgenommen, auf denen Vorhaben errichtet werden sollen,
für die ein in § 38 BauGB genanntes Verfahren (z.B. Planfeststellungsverfahren)
eingeleitet oder durchgeführt worden ist. Ratsherr
Kroll erklärt, dass
die jetzt aufgezeigte Vorgehensweise als gelungen angesehen werden kann. Sein
Dank richtet sich an die Verwaltung, die diesen Entwurf der Erhaltungssatzung
erarbeitet hat, über den im Vorfeld so sehr debattiert und auch gestritten
wurde. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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