Bürgerinformationssystem

Auszug - Erstellung eines Mietspiegels - Antrag der Fraktion Die Linke vom 11.03.2007  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.05.2007    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/2360/07 Erstellung eines Mietspiegels
- Antrag der Fraktion Die Linke vom 11.03.2007
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Klang
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Ratsherr Riechey geht ein auf die Regelungen des § 558 BGB, der die gesetzliche Grundlage für die Erstellung eines Mietspiegels hergibt. Richtig ist, dass für die Gemeinden keine Verpflichtung besteht, einen solchen Mietspiegel zu erstellen. Ein Mietspiegel bietet für Interessierte sehr viele Vorteile. Im Antrag dargestellt ist ein fiktiver Mietspiegel, der auch Lüneburg beinhaltet. Erkennbar ist, dass Lüneburg mit seinen ermittelten Durchschnittsmieten nach oben heraussticht. Lüneburg ist im Vergleich zu den anderen angeführten Städten bei den M²/€ Mieten sehr viel teurer. Unverkennbar ist auch, dass der Wohnungsmarkt angespannt ist. Der AStA der Universität weiß von einer erheblichen Wohnungsnot innerhalb der Studentenschaft zu berichten. Der Wohnungsmarkt ist als angespannt zu bezeichnen. Mietwucher sollte verhindert werden. Die Verwaltung sollte aus seiner Sicht beauftragt werden, das Verfahren zur Erstellung eines Mietspiegels einzuleiten. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich die Lage auf dem Wohnungsmarkt weiter verschärfen werde, da nach den demographischen Aussagen Lüneburg auch weiterhin eine wachsende Stadt sein wird. Ausgeführt wird ergänzend, welche Vorteile sich für Verwaltung, ArGe und betroffenen Bürger aus dem Bestehen eines Mietspiegels ergeben würden. Er hält es für denkbar, dass, wenn man sich mit den interessierten Gruppen zusammensetzen würde, dann auch der Aufwand nicht so erheblich sein würde, wie dargestellt.

 

Beigeordnete Schellmann  kann sich vorstellen, dass ein Mietspiegel für größere und oftmals unstrukturierte Städte vorteilhaft sein kann. Das Bestehen eines Mietspiegels kann aber auch in das Gegenteil verklären. Oftmals berufen sich dann Vermieter darauf, die aus eigenem Antrieb nicht erhöhen würden, dass diese anhand des Mietspiegels aufgezeigt bekommen, in welchem Rahmen sie die Miete erhöhen könnten. Dies geschieht dann in der Regel auch.

Unterscheiden muss man immer zwischen wachsenden Regionen und anderen Regionen. Wenn man schon den an und für sich zum Scheitern verurteilten Versuch machen will zu vergleichen, dann muss man zunächst die Ausgleichsdaten vergleichbar machen. Schon allein dies ist ein unlösbares Unterfangen. Die bisher praktizierte Regelung, alle 2 Jahre die Daten neu zu erheben bzw. zu aktualisieren, hält sie für völlig ausreichend.

 

Ratsherr Völker hält einen auf einer soliden Grundlage erstellten Mietspiegel durchaus für eine geeignete Richtschnur. Er sieht nicht die Gefahr, dass dadurch vermehrt Mieterhöhungen durchgeführt werden. Er hält den Vorschlag von Ratsherrn Riechey für eine gute Idee. Ein Mietspiegel für Lüneburg ist für ihn unentbehrlich.

 

Beigeordneter Dörbaum erinnert an den hohen Verwaltungsaufwand, der damit einhergehen würde. Auch er geht eher davon aus, dass der Mietspiegel für Mieterhöhungsbegehren herangezogen wird. Möglichkeiten, um zu Vergleichsmieten zu gelangen, bestehen in Lüneburg auch auf anderem Wege. Sowohl die LüWoBau als auch der Haus- & Grundbesitzerverein bietet aufgrund ihres sowohl großen als auch vielschichtigen Wohnungsbestandes hinreichend Vergleichsmöglichkeiten.

Im Namen seiner Fraktion sprechend, sieht er für die Notwendigkeit der Erstellung eines Mietspiegels keinen Handlungsbedarf. Bei der Einhaltung der bestehenden gesetzlichen Vorgaben würden für die Erstellung eines Mietspiegels zwischen 40.000 – 60.000 € Kosten anfallen. Die Daten müssten auch ständig gepflegt werden.

 

Beigeordneter Körner hält einen Mietspiegel für Lüneburg für überflüssig. Nicht einzusehen ist, dass die ohnehin schon stark belastete Verwaltung noch zusätzlich damit beansprucht wird. Auch muss man dabei einmal an die Investoren und Hauseigentümer denken. Sehr niedrig im Mietspiegel festgeschriebene Mieten bieten keinen Anreiz für Neuinvestitionen oder Sanierungen. Die Verwaltung hat wichtigere Dinge abzuarbeiten.

 

Ratsherr Dr. Rehbein ergänzt, dass eine Wohnungsnot unter Studenten zu Beginn von Semestern durchaus normal sei. Solche Probleme lassen sich auch durch einen Mietspiegel nicht gravierend oder dauerhaft lösen.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass große Unterschiede zwischen dem normalen Wohnungsmarkt und dem für Studenten besteht. Lüneburg liegt bei den studentischen Wohnungen sicherlich im Angebot prozentual zu der Anzahl der Studierenden nicht in einer Spitzenposition. Gesehen im bundesweiten Vergleich liegt Lüneburg, was die Wartezeiten betrifft, günstig. In der Regel gelingt eine Wohnungsanmietung binnen Monatsfrist. Als städtische Vertreterin ist sie durch den CAMPUS sehr wohl über die Marktlage informiert. Diese ist nicht so, wie von Ratsherrn Riechey dargestellt. Die Erfahrung zeigt, dass Erstsemester zunächst bei Anmietungen auf den Landkreis ausweichen und im Laufe der Studienzeit näher an die Universität heranziehen.

 

Ratsherr Schuler weist darauf hin, dass die zu erwartenden 40.000 – 60.000 € Kosten in keinem Verhältnis zu einem zu erwartenden Nutzen stehen würde. Aus seiner Sicht macht es deshalb auch keinen Sinn, die Verwaltung mit der Erstellung zu beauftragen.

 

Ratsherr Riechey zweifelt die genannte Höhe der Kosten für die Erstellung eines Mietspiegels an. Er regt an, dass die zu Beteiligenden sich einmal mit dem CAMPUS zusammensetzen und eine Arbeitsgruppe bilden sollten. Wenn die verschiedensten Vorarbeiten, die ja scheinbar ohnehin erbracht werden, bündeln würde, könnte er sich vorstellen, dass der Kostenrahmen weitaus niedriger ausfallen würde.

Für die ArGe würde eine erheblich verbesserte Rechtssicherheit eintreten. Der Aspekt Rechtssicherheit scheint bei den bisherigen Überlegungen scheinbar noch keine Rolle gespielt zu haben.

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt klar, dass die Kosten durch vergleichende Befragung zu den entstandenen Kosten vergleichbarer Städte ermittelt wurden. Inwieweit die angesprochene Rechtssicherheit für die ArGe ohne Mietspiegel nicht gegeben sein soll, kann so nicht beantwortet werden, da ihr dies nicht bekannt, weil auch nicht ihr Fachgebiet sei. Erforderlichenfalls wird hier zu ergänzend noch einmal vorgetragen.

 

Beigeordneter Dörbaum ergänzt, dass ihm aus seiner Kenntnis aus dem Landkreis nur ganz wenige Fälle bekannt geworden sind, wo es hinsichtlich der anzuerkennenden Miete zu einem Streitfall kam. Er bittet darum, dass man nicht den Versuch unternehmen sollte, Hamburger Verhältnisse auf Lüneburg übertragen zu wollen. Der Landkreis setzt sich in jedem Verfahren mit den Betroffenen auseinander.

Obwohl Lüneburg Zuwachsregion ist, gibt es bei den Lüneburger Wohnungsgesellschaften bzw. –genossenschaften und Eigentumsverbänden keine wie in früheren Jahren üblichen Wartelisten.

Die Aussage der Verwaltung, dass es in Lüneburg keine Wohnungsnot gibt, ist definitiv richtig.

Eine studentische Nachfrage hat einen ganz anderen Bezug und kann hier nicht als Maßstab herangezogen werden.

 

Ratsherr Völker hält die regelmäßig von Maklern applizierten Mietübersichten nicht für objektiv. Bezogen darauf, dass Lüneburg Zuzugsregion ist, hält er um so wichtiger, dass ein Mietspiegel Orientierungspunkte und Obergrenzen aufzeigt. Er weißt aufgrund eigener Informationen, dass andere vergleichbare Kommunen einen Mietspiegel mit einem Kostenaufwand von nur 10.000 – 15.000 € realisiert haben. Im Bedarfsfall würde er hierzu ergänzende Informationen einholen.

 

Stadtbaurätin Gundermann stellt richtig, dass die angesprochenen regelmäßigen Informationen über die Entwicklung der Wohnungsmieten nicht allein von Maklern erstellt würden. Der Gutachterausschuss des Katasteramtes ist daran ebenso beteiligt. Von einer gewissen Seriosität des Zahlenmaterials kann insofern ausgegangen werden.

 

Beigeordnete Schellmann  weist darauf hin, dass die örtlichen Makler in früheren Jahren keine Bereitschaft signalisiert haben, an der Erstellung eines Mietspiegels mitzuwirken. Nach wie vor sieht sie derzeit keine Notwendigkeit, die für die Erstellung eines Mietspiegels sprechen würde. Auf dem Wohnungsmarkt herrscht augenblicklich kein Nachfragedruck. Nach wie vor ist sie der Ansicht, dass mit einem Mietspiegel ein negativer Umkehreffekt eintreten könnte, der Mieterhöhungen nach sich ziehen würde.

 

Ratsherr Dr. Rehbein hält die anfallenden Kosten und Bindung von Verwaltungskräften im Vergleich zu anderen weit wichtigeren Aufgaben der Verwaltung für nicht zu rechtfertigen. Die Politik als auch die Verwaltung sollten hier Prioritäten setzen.

 

Weiter Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Ratsherr Riechey gibt zu dem Beratungsergebnis eine persönliche Erklärung ab.

 

  1. Wenn er stimmrecht hätte, würde er gegen den Verwaltungsvorschlag stimmen.
  2. Es wird gebeten, Zeitungsberichte der örtlichen und der Hamburger Presse (Hamburger Abendblatt vom 13.05.2007) dem Protokoll beizufügen.

 

Beigeordneter Dörbaum verweist als Ausschussvorsitzender darauf, dass eine Protokollbeifügung nicht erfolgen kann, weil man, wie ausgeführt, Hamburger Verhältnisse nicht mit denen in Lüneburg vergleichen kann. Es bleibt jedoch unbenommen, den im Rat vertretenen Fraktionen diese Presseartikel auf direktem Wege zuzuleiten.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss mit einer Gegenstimme (Ratsherr Völker).