Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Ratsherr
Riechey geht ein
auf die Regelungen des § 558 BGB, der die gesetzliche Grundlage für die
Erstellung eines Mietspiegels hergibt. Richtig ist, dass für die Gemeinden
keine Verpflichtung besteht, einen solchen Mietspiegel zu erstellen. Ein
Mietspiegel bietet für Interessierte sehr viele Vorteile. Im Antrag dargestellt
ist ein fiktiver Mietspiegel, der auch Lüneburg beinhaltet. Erkennbar ist, dass
Lüneburg mit seinen ermittelten Durchschnittsmieten nach oben heraussticht.
Lüneburg ist im Vergleich zu den anderen angeführten Städten bei den M²/€ Mieten
sehr viel teurer. Unverkennbar ist auch, dass der Wohnungsmarkt angespannt ist.
Der AStA der Universität weiß von einer erheblichen Wohnungsnot innerhalb der
Studentenschaft zu berichten. Der Wohnungsmarkt ist als angespannt zu
bezeichnen. Mietwucher sollte verhindert werden. Die Verwaltung sollte aus
seiner Sicht beauftragt werden, das Verfahren zur Erstellung eines Mietspiegels
einzuleiten. Dies auch vor dem Hintergrund, dass sich die Lage auf dem
Wohnungsmarkt weiter verschärfen werde, da nach den demographischen Aussagen
Lüneburg auch weiterhin eine wachsende Stadt sein wird. Ausgeführt wird
ergänzend, welche Vorteile sich für Verwaltung, ArGe und betroffenen Bürger aus
dem Bestehen eines Mietspiegels ergeben würden. Er hält es für denkbar, dass,
wenn man sich mit den interessierten Gruppen zusammensetzen würde, dann auch
der Aufwand nicht so erheblich sein würde, wie dargestellt. Beigeordnete
Schellmann kann sich vorstellen, dass ein
Mietspiegel für größere und oftmals unstrukturierte Städte vorteilhaft sein
kann. Das Bestehen eines Mietspiegels kann aber auch in das Gegenteil
verklären. Oftmals berufen sich dann Vermieter darauf, die aus eigenem Antrieb
nicht erhöhen würden, dass diese anhand des Mietspiegels aufgezeigt bekommen,
in welchem Rahmen sie die Miete erhöhen könnten. Dies geschieht dann in der
Regel auch. Unterscheiden
muss man immer zwischen wachsenden Regionen und anderen Regionen. Wenn man
schon den an und für sich zum Scheitern verurteilten Versuch machen will zu
vergleichen, dann muss man zunächst die Ausgleichsdaten vergleichbar machen.
Schon allein dies ist ein unlösbares Unterfangen. Die bisher praktizierte
Regelung, alle 2 Jahre die Daten neu zu erheben bzw. zu aktualisieren, hält sie
für völlig ausreichend. Ratsherr
Völker hält einen
auf einer soliden Grundlage erstellten Mietspiegel durchaus für eine geeignete
Richtschnur. Er sieht nicht die Gefahr, dass dadurch vermehrt Mieterhöhungen
durchgeführt werden. Er hält den Vorschlag von Ratsherrn Riechey für eine gute
Idee. Ein Mietspiegel für Lüneburg ist für ihn unentbehrlich. Beigeordneter
Dörbaum erinnert an
den hohen Verwaltungsaufwand, der damit einhergehen würde. Auch er geht eher
davon aus, dass der Mietspiegel für Mieterhöhungsbegehren herangezogen wird.
Möglichkeiten, um zu Vergleichsmieten zu gelangen, bestehen in Lüneburg auch
auf anderem Wege. Sowohl die LüWoBau als auch der Haus- &
Grundbesitzerverein bietet aufgrund ihres sowohl großen als auch
vielschichtigen Wohnungsbestandes hinreichend Vergleichsmöglichkeiten. Im Namen
seiner Fraktion sprechend, sieht er für die Notwendigkeit der Erstellung eines
Mietspiegels keinen Handlungsbedarf. Bei der Einhaltung der bestehenden
gesetzlichen Vorgaben würden für die Erstellung eines Mietspiegels zwischen
40.000 – 60.000 € Kosten anfallen. Die Daten müssten auch ständig gepflegt
werden. Beigeordneter
Körner hält einen
Mietspiegel für Lüneburg für überflüssig. Nicht einzusehen ist, dass die
ohnehin schon stark belastete Verwaltung noch zusätzlich damit beansprucht
wird. Auch muss man dabei einmal an die Investoren und Hauseigentümer denken.
Sehr niedrig im Mietspiegel festgeschriebene Mieten bieten keinen Anreiz für
Neuinvestitionen oder Sanierungen. Die Verwaltung hat wichtigere Dinge
abzuarbeiten. Ratsherr
Dr. Rehbein ergänzt,
dass eine Wohnungsnot unter Studenten zu Beginn von Semestern durchaus normal
sei. Solche Probleme lassen sich auch durch einen Mietspiegel nicht gravierend
oder dauerhaft lösen. Stadtbaurätin
Gundermann führt
aus, dass große Unterschiede zwischen dem normalen Wohnungsmarkt und dem für
Studenten besteht. Lüneburg liegt bei den studentischen Wohnungen sicherlich im
Angebot prozentual zu der Anzahl der Studierenden nicht in einer
Spitzenposition. Gesehen im bundesweiten Vergleich liegt Lüneburg, was die Wartezeiten
betrifft, günstig. In der Regel gelingt eine Wohnungsanmietung binnen
Monatsfrist. Als städtische Vertreterin ist sie durch den CAMPUS sehr wohl über
die Marktlage informiert. Diese ist nicht so, wie von Ratsherrn Riechey
dargestellt. Die Erfahrung zeigt, dass Erstsemester zunächst bei Anmietungen
auf den Landkreis ausweichen und im Laufe der Studienzeit näher an die
Universität heranziehen. Ratsherr
Schuler weist
darauf hin, dass die zu erwartenden 40.000 – 60.000 € Kosten in keinem
Verhältnis zu einem zu erwartenden Nutzen stehen würde. Aus seiner Sicht macht
es deshalb auch keinen Sinn, die Verwaltung mit der Erstellung zu beauftragen. Ratsherr
Riechey zweifelt
die genannte Höhe der Kosten für die Erstellung eines Mietspiegels an. Er regt
an, dass die zu Beteiligenden sich einmal mit dem CAMPUS zusammensetzen und
eine Arbeitsgruppe bilden sollten. Wenn die verschiedensten Vorarbeiten, die ja
scheinbar ohnehin erbracht werden, bündeln würde, könnte er sich vorstellen,
dass der Kostenrahmen weitaus niedriger ausfallen würde. Für
die ArGe würde eine erheblich verbesserte Rechtssicherheit eintreten. Der
Aspekt Rechtssicherheit scheint bei den bisherigen Überlegungen scheinbar noch
keine Rolle gespielt zu haben. Stadtbaurätin
Gundermann stellt klar,
dass die Kosten durch vergleichende Befragung zu den entstandenen Kosten
vergleichbarer Städte ermittelt wurden. Inwieweit die angesprochene
Rechtssicherheit für die ArGe ohne Mietspiegel nicht gegeben sein soll, kann so
nicht beantwortet werden, da ihr dies nicht bekannt, weil auch nicht ihr
Fachgebiet sei. Erforderlichenfalls wird hier zu ergänzend noch einmal
vorgetragen. Beigeordneter
Dörbaum ergänzt,
dass ihm aus seiner Kenntnis aus dem Landkreis nur ganz wenige Fälle bekannt
geworden sind, wo es hinsichtlich der anzuerkennenden Miete zu einem Streitfall
kam. Er bittet darum, dass man nicht den Versuch unternehmen sollte, Hamburger
Verhältnisse auf Lüneburg übertragen zu wollen. Der Landkreis setzt sich in
jedem Verfahren mit den Betroffenen auseinander. Obwohl
Lüneburg Zuwachsregion ist, gibt es bei den Lüneburger Wohnungsgesellschaften
bzw. –genossenschaften und Eigentumsverbänden keine wie in früheren Jahren
üblichen Wartelisten. Die
Aussage der Verwaltung, dass es in Lüneburg keine Wohnungsnot gibt, ist
definitiv richtig. Eine
studentische Nachfrage hat einen ganz anderen Bezug und kann hier nicht als
Maßstab herangezogen werden. Ratsherr
Völker hält die
regelmäßig von Maklern applizierten Mietübersichten nicht für objektiv. Bezogen
darauf, dass Lüneburg Zuzugsregion ist, hält er um so wichtiger, dass ein
Mietspiegel Orientierungspunkte und Obergrenzen aufzeigt. Er weißt aufgrund
eigener Informationen, dass andere vergleichbare Kommunen einen Mietspiegel mit
einem Kostenaufwand von nur 10.000 – 15.000 € realisiert haben. Im Bedarfsfall
würde er hierzu ergänzende Informationen einholen. Stadtbaurätin
Gundermann stellt
richtig, dass die angesprochenen regelmäßigen Informationen über die
Entwicklung der Wohnungsmieten nicht allein von Maklern erstellt würden. Der
Gutachterausschuss des Katasteramtes ist daran ebenso beteiligt. Von einer
gewissen Seriosität des Zahlenmaterials kann insofern ausgegangen werden. Beigeordnete
Schellmann weist darauf hin, dass die örtlichen
Makler in früheren Jahren keine Bereitschaft signalisiert haben, an der
Erstellung eines Mietspiegels mitzuwirken. Nach wie vor sieht sie derzeit keine
Notwendigkeit, die für die Erstellung eines Mietspiegels sprechen würde. Auf
dem Wohnungsmarkt herrscht augenblicklich kein Nachfragedruck. Nach wie vor ist
sie der Ansicht, dass mit einem Mietspiegel ein negativer Umkehreffekt
eintreten könnte, der Mieterhöhungen nach sich ziehen würde. Ratsherr
Dr. Rehbein hält
die anfallenden Kosten und Bindung von Verwaltungskräften im Vergleich zu
anderen weit wichtigeren Aufgaben der Verwaltung für nicht zu rechtfertigen.
Die Politik als auch die Verwaltung sollten hier Prioritäten setzen. Weiter
Wortmeldungen liegen nicht vor. Ratsherr
Riechey gibt zu dem
Beratungsergebnis eine persönliche Erklärung ab.
Beigeordneter
Dörbaum verweist
als Ausschussvorsitzender darauf, dass eine Protokollbeifügung nicht erfolgen
kann, weil man, wie ausgeführt, Hamburger Verhältnisse nicht mit denen in
Lüneburg vergleichen kann. Es bleibt jedoch unbenommen, den im Rat vertretenen
Fraktionen diese Presseartikel auf direktem Wege zuzuleiten. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss mit einer Gegenstimme
(Ratsherr Völker). |
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