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Beratungsinhalt: Ratsherr
RIECHEY beanstandet
den bisherigen Ablauf des Verfahrens. Es sei bereits eine Verkaufserlössumme in
den Haushalt eingebracht und verplant worden, obwohl der eigentliche Verkauf
noch nicht einmal beschlossen und noch keine Ausschreibung durchgeführt worden
sei. Zudem sei in der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses schon eine
erhebliche Summe für eine Beraterfirma zur Ausgestaltung einer Ausschreibung
beschlossen worden. Hier werde das Pferd von hinten aufgezäumt. Es sei bekannt,
dass seine Fraktion der Privatisierung der Straßenbeleuchtung nicht zustimme.
Es gebe Alternativen zum Verkauf, beispielsweise könne man
Modernisierungsmaßnahmen ergreifen, diese könnten bereits in zwei oder drei
Jahren zu erhöhter Effizienz führen und ein erhebliches dauerhaftes Einsparpotential
bei den Betriebskosten bringen. Wenn man den Verkauf dennoch unbedingt wolle,
gebe es bereits den Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für ein
In-House-Geschäft mit der AGL. Dies sei in jedem Fall besser als eine
Privatisierung. Er bitte eindringlich zu überdenken, ob es wirklich
wirtschaftlich sei, kurzfristig vier Millionen Euro einzunehmen, wenn man dafür
langfristig draufzahle. Stromversorger, die ein solches Objekt erwerben, hätten
kein Interesse an Investitionen zur Stromeinsparung, sondern vielmehr an einem
hohen Verbrauch. Es sei nachzuvollziehen, dass sich die Verwaltung Gedanken
mache, ob Privatisierungsprojekte effizient seien. Im Falle der
Straßenbeleuchtung stelle sich diese Frage jedoch nicht, da es hier keine
Managementaufgaben gebe. Die geringfügigen Wartungsarbeiten, wie zum Beispiel
das Auswechseln einer Glühbirne, könne doch ein privater Betreiber nicht
effizienter machen als ein Öffentlicher, insofern gebe es auch kein
Rationalisierungspotential. Beispiele anderer Städte hätten gezeigt, dass es in
einem Ausschreibungsverfahren keinerlei Wettbewerb gebe. Der Zuschlag gehe
zumeist an den örtlichen Monopolversorger, durch die langfristige Bindung an
diesen könnten sich keine Effizienzvorteile ergeben. Als einziger Vorteil verbleibe
somit die kurzfristige Einnahme aus dem Verkaufserlös, dies sei alles andere
als nachhaltig. Über einen längeren Zeitraum betrachtet komme es günstiger, die
Straßenbeleuchtung zu modernisieren und zu behalten. Ratsherr
SRUGIS hatte die Rücknahme
des Antrages seitens der Fraktion DIE LINKE erwartet, da das Thema im Rahmen
der Haushaltsberatungen behandelt worden sei. Seither seien weder neue Aspekte
aufgetaucht, noch seien solche in der Antragsbegründung mitgeteilt worden. Es
sei bereits vor zwei Jahren beschlossen worden, den Verkauf als
Konsolidierungsmaßnahme anzusehen. Die Verwaltung sei mit der Prüfung
beauftragt worden und habe den Verkauf dementsprechend in den Haushalt
eingebracht. Insofern werde heute nicht erneut über den Verkauf beschlossen,
sondern lediglich über den gestellten Antrag. Die Entscheidung, die
Straßenbeleuchtung zu verkaufen, sei nachhaltig. Sie bringe erstens Einnahmen,
die gut für andere Dinge verwendet werden könnten, wie beispielsweise für
Bildung. Es sei allgemein bekannt, dass Bildung die höchste Rendite bringe,
nicht jedoch die Straßenbeleuchtung. Darüber hinaus verbesserte sich die
Situation der Stadt durch die fiktiven Zinsgewinne aus dem Verkaufserlös.
Zweitens würden dauerhaft die Verwaltungsausgaben gesenkt, die gegenwärtigen
Ausgaben lägen jährlich bei 800.000 Euro, diese könnten um rund 25 Prozent
verringert werden. Die Nachhaltigkeit sei auch dadurch gewährleistet, dass
Energiesparmaßnahmen vertraglich vereinbart werden könnten, es sei
selbstverständlich, dass solche Dinge ausgehandelt würden. Die Begründung des
Antrages sei ebenso falsch wie der Antrag selbst. Es sei zwar richtig, dass private Unternehmen
profitorientiert arbeiteten, Verträge seien aber bekanntlich verhandelbar. Eine
Wettbewerbssituation könne erst durch die Ausschreibung geschaffen werden. Der
Verkauf werde auch in der Bürgerschaft zum Teil durchaus skeptisch betrachtet,
umso wichtiger sei es, dass die Verwaltung den Vertrag sorgfältig aushandele,
dabei wäre es natürlich gut, wenn ein Festpreis für den Strom vereinbart werden
könne, der deutlich unter dem jetzigen Preis liege. Die Stadt müsse sich
außerdem die Beleuchtungshoheit vorbehalten und bestimmen können, wo Leuchten
aufgestellt würden und sich auch bereits jetzt Gedanken über eine mögliche
Rückkaufvereinbarung machen. Ratsherr
LUTHS stellt fest,
dass von den Fraktionen der Grünen und der Linken stets Vorschläge gemacht
würden, die nur Ausgaben und Kosten zum Ziele hätten, jedoch nie eine
Verbesserung der Einnahmen. Es gehe doch eigentlich darum, zu überlegen, wie
man Dinge finanzieren könne, deren Erhalt einem wichtig erscheine. Dabei sei es
ein guter Gedanke, die Straßenbeleuchtung so zu gestalten, dass sie qualitativ
verbessert und Kosten eingespart würden. Es würden bereits Vorschläge gemacht,
wie man die Beleuchtung günstiger gestalten könne, bei den in der Anfrage der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen am Beispiel der Stadt Münster aufgeführten
Maßnahmen stoße man jedoch hinsichtlich der Verlängerung der Wartungsintervalle
an gesetzliche Grenzen. Vorbilder finde man hingegen in Henstedt-Ulzburg. Dort
werde pro Beleuchtungseinheit mit Kosten von etwa 100 Euro jährlich gerechnet,
in Lüneburg kalkuliere man dagegen mit 130 Euro. Wenn man hier ansetzen würde,
könnten bei einer Verringerung auf 100 Euro pro Jahr über 200.000 Euro
eingespart werden. Eine günstigere Bewirtschaftung der Straßenbeleuchtung müsse
herbeigeführt werden. Dies könne ein Verkauf sein, ebenso jedoch auch eine
Verpachtung. Dies müsse geprüft werden. Ratsherr
SOLDAN führt aus,
dass man im Jahre 2005 Stromkosten für die Straßenbeleuchtung in Höhe von
449.154 Euro und Wartungskosten in Höhe von 214.689 Euro gehabt habe mit
steigender Tendenz in 2006 und wahrscheinlich auch zukünftig. Aufgabe einer
Verwaltung müsse es sein, Kosteneinsparpotentiale zu erschließen,
Energieeffizienzprogramme zu etablieren und bestimmte, genau zu definierende
Risiken auf Dritte abzuwälzen. All das ließe sich mit einer entsprechenden
Vertragsgestaltung erreichen. Eine von vielen Möglichkeit der Durchführung
bestehe darin, per Vertrag einen Dienstleister einzuschalten, der
Energieeinsparmaßnahmen finanziere und/oder betreibe. Der Dienstleister
übernehme dabei das Risiko der energetischen Anlagenbewirtschaftung und
erschließe Effizienzpotentiale, wobei er sich vertraglich zu einer bestimmten
Mindesteinsparung gegenüber der Gemeinde verpflichten müsse. Refinanziert
würden die Investitionen des Dienstleisters durch die reduzierten Energiekosten
über eine vertraglich festgelegte Laufzeit. Der Dienstleister könne aufgrund
seines Know-how und seiner größeren Flexibilität in der Regel höhere
Einsparpotentiale erzielen als der Auftraggeber. Der Vorteil für den
Auftraggeber liege in der Beteiligung am Erfolg der Einsparmaßnahmen, ohne dass
er investieren müsse oder ein Risiko trage. Bei entsprechender
Vertragsgestaltung profitierten beide Seiten von einem solchen Modell.
Grundlage für ein solches Projekt seien die Erhebung und Analyse der
notwendigen Daten sowie die Ausarbeitung eines Energiekonzeptes und eines
Vertrages. Während in Österreich bereits zahlreiche solcher Verträge
abgeschlossen worden seien, zögerten deutsche Gemeinden noch damit. Dies sei zu
verstehen, da das Thema Straßenbeleuchtung sehr emotional betrachtet werde, da
es nicht nur um Licht gehe, sondern auch um die damit verbundene, empfundene
Sicherheit vor Ort. Beigeordneter
BLANCK wendet ein,
dass die Ausführungen des Ratsherrn Srugis sehr spekulativ gehalten seien. Fakt
sei hingegen, dass man jetzt innerhalb der nächsten drei oder vier Jahre die technischen Möglichkeiten in die
Hand bekäme, sehr viel weniger Strom für die Straßenbeleuchtung zu verbrauchen
in einer Größenordnung von bis zu 70 Prozent. Nicht durch das Abschalten der
Lampen, sondern durch den Einbau von LED-Technologie. Er stimme Ratsherrn
Srugis zu, dass der Betrieb künftig sehr viel billiger werde, nämlich für
denjenigen, der die Straßenbeleuchtung dann betreibe. Diese Einsparung werde
dann aber nicht an die Stadt weitergegeben. Dies sei bekanntlich der Grund,
warum die Energiekonzerte versuchten, in vielen Gemeinden die
Straßenbeleuchtung zu kaufen. Es werde völlig außer Acht gelassen, dass man
selbst die Möglichkeit habe, den genannten Betrag von rund 200.000 Euro und
vielleicht noch viel mehr selbst zu sparen. Wenn man denn die Einnahme von vier
Millionen Euro haben wolle, bestehe noch die Möglichkeit der Übertragung der
Straßenbeleuchtung an die AGL. Er habe sich nach der Diskussion im
Verwaltungsausschuss mit dem Innenministerium in Verbindung gesetzt, die
Bedenken hinsichtlich einer verdeckten Kreditaufnahme würden dort nicht wie
dargelegt geteilt. Mit einem sofortigen Verkauf und einer Einsparung von nur
200.000 Euro jährlich, obgleich man eine Option auf viel mehr habe, betreibe
die Verwaltung das Geschäft von E.ON Avacon und nicht das Geschäft der Stadt
Lüneburg. Eine Beratungsfirma hinzu zu ziehen, obwohl man die Möglichkeit eines
In-House-Geschäftes noch nicht geprüft habe, bedeute eine zusätzliche
Investition von 120.000 Euro um ja nicht zu dem Ergebnis zu kommen, dass man es
auch selbst machen könne. Dies halte er für nicht seriös. Oberbürgermeister
MÄDGE erwidert,
unseriös sei vielmehr der Vortrag des Beigeordneten Blanck. Mit den Vorschlägen
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen solle geradezu aus Stroh Gold gemacht
werden. Eine Nettokreditaufnahme von vier Millionen Euro sei nicht machbar,
angesichts der jetzt schon vorhandenen Probleme bei Kreditaufnahmen für
Schulsanierung und andere Projekte. Eine Bürgschaftserklärung - nur mit einer
solchen nämlich könne die AGL kaufen - sei an dieser Stelle wie eine
Kreditaufnahme. Zudem werde das Geld dabei nur aus einer Tasche in die andere
gesteckt. Bei den Einsparmöglichkeiten würden Beispiele genannt, die man in
Lüneburg schon längst vorgenommen habe, wie die Abschaltung von Lampen. In der
damaligen Diskussion habe man festgestellt, dass es einer Investition von bis
zu drei bis vier Millionen Euro bedürfe, um die Lampen zukunftsfähig zu machen.
Damals wie heute habe man gesagt, dieses Geld wolle man lieber in Kindergärten,
Schulen und Infrastruktur stecken. Man dürfe an dieser Stelle auch nicht die
Diskussion über die Sicherheit ignorieren. Die jetzige Energiesparbeleuchtung
sei nach Aussage vieler, besonders älterer Mitbürger, zu dunkel. Es müsse ein
Weg gefunden werden, wie man die Beleuchtung modernisieren und
Energieeinsparungen umsetzen könne, ohne dabei mit eigenem Geld in Vorleistung
gehen zu müssen, da dieses Geld für Investitionen in Schulen, Kindergärten oder
Straßensanierung gebraucht werde. Die Konsequenz aus einer weiteren
Neuverschuldung seien zusätzliche künftige Zinsbelastungen. Vorschläge für
dafür notwendige Einnahmesteigerungen habe die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
jedoch nicht gemacht. Bei einer Straßenlampe handele es sich um nichts weiter
als ein Stück Metall, um dass hier gekämpft werde. Er kämpfe hingegen darum,
Schulen und Kindergärten zukunftsfähig zu machen, denn davon hänge die Zukunft
der Stadt ab und nicht davon, wem dieses Stück Metall gehöre. Die
Vorbereitung und Durchführung einer seriösen europaweiten Ausschreibung könne
die Verwaltung angesichts der Einsparungen aufgrund der Haushaltskonsolidierung
mit dem vorhandenen Personal nicht erbringen. Alle Städte, die eine solche
Ausschreibung durchgeführt haben, hätten dafür externe Berater in Anspruch
genommen, diese seien im übrigen teilweise weitaus teurer gewesen als das
Angebot, welches der Stadt Lüneburg vorliege. Dies belege deutlich, dass eine
seriöse Ausschreibung mit eigenen Mitteln nicht zu realisieren sei. Das Ziel
sei es, bei den Bewirtschaftungskosten von derzeit rund 140 Euro auf etwa 110
Euro jährlich pro Lampe zu kommen. Natürlich werde man in den Vertrag
einbringen, dass man ganz bestimmte Leuchtmittel wolle, dass man
Energieeinsparungen und eine schnelle Sanierung der Lampen wolle und dass man
natürlich auch einen Rückkaufwert nach Ablauf des Vertrages festschreiben
wolle. Dies beweise Verantwortung für die Stadt und nicht die Aufnahme von
Krediten. Mit einem In-House-Geschäft verlagere man diese Kreditaufnahme nur
auf die AGL. Diese Politik mache er nicht mit. Ratsherr
RIECHEY weist
darauf hin, dass es doch das gemeinsame Ziel im Rat sei, Geld zu sparen. Die
Frage sei, welcher Weg der Richtige ist. Es müsse doch möglich sein, einen
Kompromiss zu finden. Er schlage vor, die Entscheidung des
Verwaltungsausschusses über die Vergabe aufzuheben und eine neue Ausschreibung
dahingehend zu erstellen, wie man Energie einsparen und die Straßenlaternen in
Lüneburg günstiger betreiben könne. Er denke, dass man einen Vergleich aller
Alternativen, die man dadurch an die Hand bekäme, nicht zu scheuen brauche. Auf
dieser Grundlage wäre auch eine sehr viel sachlichere Diskussion möglich. Er
frage sich, warum offenbar kaum jemand die Option zur Kenntnis nehme, dass
durch die technologische Entwicklung in den nächsten zwei oder drei Jahren
radikal Kosten gespart werden könnten. Es sei nicht klug, wenn man diese
Möglichkeit jetzt aus der Hand gäbe. Vor zehn Jahren habe auch niemand den
heutigen Stand der Technik beispielsweise im Hinblick auf das Internet für
möglich gehalten. Oberbürgermeister
MÄDGE unterstreicht
nochmals, dass die Verwaltung selbstverständlich das Ziel habe,
Energiesparmaßnahmen in einen Vertrag aufzunehmen. Man wolle die
Straßenbeleuchtung veräußern, da die Stadt die Ersatzinvestitionen nicht
leisten könne. In diesem Falle müsse man statt der vier Millionen Euro
Verkaufserlöse in den Haushalt einen Betrag von rund zwei Millionen Euro an
Investitionen in die Straßenbeleuchtung setzen. Die Frage sei, woher dieses
Geld kommen solle. Eine Antwort darauf habe man schon in den letzten zehn
Jahren nicht gefunden, ganz unabhängig davon, wer für die Finanznot
verantwortlich sei. Wenn man Investitionen in die Straßenbeleuchtung wolle,
müsse man Vorschläge zur Verlagerung der Schwerpunkte im Haushalt machen und
klar sagen, welche Maßnahmen stattdessen nicht durchgeführt werden sollten. Ihm
sei unverständlich, dass angesichts der Schuldendiskussion Vorschläge gemacht
würden, Schulden einfach in eine Tochtergesellschaft zu verlagern, wie dies durch
einen Verkauf an die AGL geschähe. Um die Straßenbeleuchtung ohne eine weitere
Verschuldung zu halten sei es erforderlich, die dann fehlenden vier Millionen
Euro aus den Verkauferlösen bei anderen Ausgaben einzusparen und zusätzlich
weitere zwei Millionen Euro Ausgaben umzuschichten für die erforderlichen
Investitionen in die Straßenbeleuchtung. Einen solchen Vorschlag werde es von
Seiten der Verwaltung nicht geben. Man müsse mit den zur Verfügung stehenden
Mitteln versuchen, die gesteckten Ziele zu erreichen. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg lehnt den Antrag mehrheitlich mit den Stimmen der Gruppe
SPD/CDU und der FDP-Fraktion bei 2 Ja-Stimmen der Fraktion DIE LINKE und 6
Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. (15) |
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