Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Herr
Koch begrüßt die anwesenden Stiftungsbeiratsmitglieder. Die
Beschlussfähigkeit für die Sitzung wird festgestellt. Da
mehrere Stiftungsbeiratsmitglieder neu sind führt Herr Koch zunächst in die
Arbeit ein. Die Stiftungen hätten jeweils eigene Haushalte und eine
stiftungseigene Satzung. Der bei dieser Sitzung anwesende Leiter des
Rechtsamtes, Herr Sorger, sei Stiftungsbeauftragter und habe über das
rechtmäßige Handeln im Verhältnis zur Stadt Lüneburg zu wachen bzw. die Stadt
bei Rechtsgeschäften mit der Stiftung zu vertreten. Zum Eigentum der Hospitäler
gehörten Gebäude, Grundstücke und auch Waldbesitz. Wie
aus den Satzungen hervorgehe sei der Stiftungszweck die Förderung von sozialen
Angelegenheiten u. a. von Seniorenwohnungen und der Seniorenarbeit. Dies seit
z. B. auch dadurch geschehen, dass das Anna-Vogeley-Seniorenzentrum vom
Hospital Heiliger Geist ein Darlehen bekam und dies seit mehreren Jahren
zurückzahle. Da das Kapital der Hospitäler nicht angegriffen werden dürfe,
müsse bei größeren Investitionen auf den Kreditmarkt bzw. Darlehen der
Landestreuhandstelle zugegriffen werden. Allerdings könnten evtl. EU-Fördermittel
beantragt werden. Herr
Kuhn bittet darum, vor der nächsten Sitzung alle Hospitäler besuchen zu können.
Es wird vereinbart, dass die nächste Stiftungsbeiratssitzung im Hospital
Heiliger Geist stattfindet. Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
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