Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Beigeordneter
DÖRBAUM erläutert, dass der geplante Bau einer
Bioethanolanlage im Gewerbegebiet Embsen-Süd als solcher nicht kritisch sei.
Entscheidend sei jedoch die Frage der Energiegewinnung, die Presseberichten
zufolge durch Verwendung von Ersatzbrennstoffen erfolgen solle. Die Aussagen
des Investors und des Landrates im Sommer, es solle kein Heizkraftwerk gebaut
werden, seien offenkundig nicht mehr aktuell. Es müsse nun geklärt werden, was
dort wirklich geschehe, damit im Umweltausschuss entsprechende Beratungen
durchgeführt werden könnten. Im Raume stünden Kapazitäten von 180.000 Tonnen
Ersatzbrennstoffen zur Erzeugung von 20 Megawatt Strom. Der größtmögliche
Schutz der Bevölkerung der dicht angrenzenden Wohngebiete Häcklingen und
Rettmer müsse gewährleistet werden. Ratsherr
MEIHSIES stellt
fest, dass die Dringlichkeit von Anträgen nach Lust und Laune von der Mehrheit
beschlossen werde. Der Beschluss der Dringlichkeit dieses Antrages sei eine
rein politische Entscheidung gewesen. Es sei ihm unerklärlich, warum diese
Fragestellung nicht schon im Umweltausschuss behandelt worden sei, wenn der
Antragsteller eine solche Dringlichkeit sehe. Es sei eine
Selbstverständlichkeit, dass die Verwaltung Informationen einhole und im
Umweltausschuss berichte. Die Verantwortlichkeit liege beim Kreistag. Der
Kreistag und die Kreisverwaltung hätten dafür Sorge zu tragen, dass das
Genehmigungsverfahren transparent sei und hohe Umweltstandards festgeschrieben
würden. Beigeordnete
SCHELLMANN teilt
die Auffassung, dass Informationen schnellstens eingeholt werden müssten. Dies
sei unabhängig von der Frage der Dringlichkeit des Antrages. Sie sei der
Meinung, dass eine Behandlung im Umweltausschuss nichts gebracht hätte, da auch
die Verwaltung überrascht worden sei und daher noch keine näheren Informationen
haben könne. Es sei legitim, nun die Verwaltung mit der sofortigen Einholung
von Auskünften zu beauftragen. Dann könne man sich mit guter Sachkenntnis und
ohne Aufregung mit dem Thema auseinandersetzen. Beigeordnete
BAUMGARTEN meint,
es müsse gehandelt werden. Wenn man das Thema wirklich ernst nehme, dürfe man
sich nicht an Formalien festhalten, sondern müsse sich sachlich darüber
unterhalten. Man wolle wissen, ob nicht doch eine Müllverbrennungsanlage gebaut
werde, die niemand wolle. Man sei der Sorge der Bürger vor möglichen
Belastungen verpflichtet. Oberbürgermeister
MÄDGE wünscht eine
sachliche Argumentation dieses sehr emotionalen Themas. Verfahren, die die
Belange der Bürger betreffen, dürften nicht hinter deren Rücken betrieben
werden. Hierzu zähle ohne Frage die Verbrennung von 180.000 Tonnen Müll. Im
Sommer sei dieses Thema öffentlich für erledigt erklärt worden, nun zeige sich,
dass die Planungen offenbar weiter betrieben worden seien. Wesentlicher als
Formalien sei daher die Frage, wer an der Weiterführung des Verfahrens
beteiligt und dafür verantwortlich sei. Die Verwaltung brauche die
Unterstützung des Rates, um den Betreiber und die Verantwortlichen im Rahmen
eines Ausschusses zu befragen, was diese seit dem Sommer unternommen und was
sie nun vorhätten. Es könne nicht im Sinne der Bürger sein, wenn unter dem
Deckmantel der Ökologie eine Müllverbrennungsanlage gebaut werde. Ratsherr
RIECHEY schließt
sich der Kritik an der Verfahrensweise an. Es solle inhaltlich über das Thema
diskutiert werden, jedoch in einem zeitnah anzusetzenden Umweltausschuss, da
man zum jetzigen Zeitpunkt noch zu wenig Informationen habe. Beschluss: Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig, den Antrag
zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz zu
überweisen. (31) |
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