Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Beigeordneter
BLANCK führt aus,
dass der eingebrachte Antrag Teil einer lokalen Nachhaltigkeitsstrategie, wie
beispielsweise eines Stadtleitbildes und eines Stadtentwicklungsprogrammes sei.
Ziel sei es, die am besten geeignete Strategie für die Zukunftsfähigkeit zu
entwickeln, umzusetzen, fortzuschreiben und regelmäßig zu kontrollieren. Ein
Stadtentwicklungsleitbild beziehe über die bauliche Entwicklung hinausgehend
auch gesellschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle und ökologische
Veränderungen ein. Ein Stadtentwicklungskonzept müsse schnell und offensiv
angegangen werden. Jedes künftige Projekt müsse gleichermaßen wirtschaftlich
erfolgreich, sozial gerecht und ökologisch sein. Es sollten nur solche Projekte
durchgeführt werden, die diese drei Ziele vereinen. Nach diesen Vorgaben müsse
ein Stadtentwicklungsprogramm in Zusammenarbeit mit allen Fraktionen und allen
interessierten Verbänden entwickelt werden. Beigeordneter
ALTHUSMANN stellt
fest, dass alles, was mit Stadtentwicklung zu tun habe, zu den wichtigsten
Themen gehöre, mit denen man sich als verantwortliche Kommunalpolitiker in den
nächsten Jahren auseinander zu setzen habe. Ein Stadtentwicklungskonzept dürfe
jedoch nicht dazu führen, dass nur Planungslyrik produziert werde. Der
vorgelegte Antrag sei nahezu inhaltsgleich mit dem Antrag aus dem Jahre 2000.
Wer es mit Stadtentwicklung ernst meine, müsse diese als fortwährenden Prozess
verstehen und eine Leitlinie entwickeln, um Entscheidungen für den Bürger
nachvollziehbar zu machen. Man könne sich an sehr erfolgreichen Stadtentwicklungskonzepten
aus anderen Regionen Niedersachsens orientieren, die noch weit über den
vorgelegten Antrag hinausgingen. Es sei sinnvoll, den Antrag ernsthaft zu
beraten, er müsse jedoch um einige wichtige Punkte erweitert werden,
beispielsweise eine nachhaltigen Finanzstrategie, Integration,
Bevölkerungsentwicklung, demographischen Wandel, Wirtschaftsentwicklung und die
Funktion der Stadt als Oberzentrum im Landkreis Lüneburg. Beigeordneter
DÖRBAUM stellt die
Frage, wie sich die Stadt denn in den letzten Jahren entwickelt habe. Lüneburg
sei eine wachsende Region mit zehn Prozent Bevölkerungszuwachs und einer
Infrastruktur, die ihresgleichen suche. Man müsse daher nicht anfangen,
Stadtentwicklung neu zu definieren. Man habe sich bei der gesamten Stadtentwicklung
immer von der Agenda 21 und der Mitgliedschaft im Klimabündnis als großen
Voraussetzungen leiten lassen. Man müsse
im Detail sehr wohl Handlungsfelder definieren und zu einem integrativen
Handlungsrahmen zusammenfassen, jedoch nicht ausgehend von einem Antrag, den
man bereits im Jahre 2000 so beraten habe. Man sei in Lüneburg mit der
Stadtentwicklung auf einem guten Wege, um das Beste für die Bürger der Stadt zu
erreichen. Beigeordnete
SCHELLMANN
erläutert, dass man nicht vorgeben könne, wie sich die Stadt konzeptionell zu
entwickeln habe, man müsse vielmehr Daten und Entwicklungen berücksichtigen und
einarbeiten, die sich erst zukünftig ergeben würden. Dies unter den genannten
Gesichtspunkten sozial verantwortlich, umweltverträglich und wirtschaftlich
erfolgreich. Man könne ein solches Konzept nicht vorab starr vorgeben, da sich
die Realität möglicherweise anders entwickle, dies müsse man jederzeit
überprüfen und einbringen. Zudem sei die Umsetzung nicht immer wie gewünscht
möglich, da die Zielvorgaben bisweilen in gegenseitigem Widerspruch stünden.
Sie schlage vor, die Stadtentwicklung pragmatisch wie bisher anzugehen und
nicht vorab ein großes Konzept zu entwickeln, mit dem man am Ende nichts
anfangen könne. Oberbürgermeister
MÄDGE erinnert an
den Grundsatz der Organisationslehre, viele flexible und nur wenige starre
Regeln zu schaffen. Man habe in der Vergangenheit im Rat nur einige wenige
Punkte festgelegt, sich daran orientiert und die Stadt damit erfolgreich
entwickelt. Als Beispiele nenne er die Universität, den Bahnhof und die
Innenstadt. Man dürfe in der Stadtentwicklung, wie überhaupt, nicht lauter
feste Regeln aufstellen, von denen man später nur sehr schwer loskomme, um
wettbewerbsfähig zu sein. Man müsse gewisse Eckwerte und Zielpunkte
beschließen, er plädiere jedoch dafür, sich nicht in einen Prozess langer
theoretischer Diskussionen zu begeben. Man sei in der bisherigen Aufstellung
als Stadt mit vielen flexiblen Regelungen innerhalb eines festen Rahmens
erfolgreich gewesen, darauf könne man aufbauen. Beschluss: Der
Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig, den Antrag zur weiteren Beratung
in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung zu überweisen. (06) |
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