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Auszug - Stadtentwicklung optimieren - ein Stadtentwicklungskonzept für Lüneburg (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 20.11.2006)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Lüneburg
TOP: Ö 6.5
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.12.2006    
Zeit: 17:00 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/2150/06 Stadtentwicklung optimieren - ein Stadtentwicklungskonzept für Lüneburg (Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 20.11.2006)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag d. Fraktion Bündnis90/Die Grünen
Federführend:Fachbereich 6 - Stadtentwicklung Beteiligt:01 - Büro der Oberbürgermeisterin
Bearbeiter/-in: Gieseking, Stefan  Bereich 11 - Personal & Interner Service
   Bereich 31 - Umwelt
   Bereich 32 - Ordnung und Verkehr
   Fachbereich 4 - Kultur
   Fachbereich 5a - Soziales und Integration
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter BLANCK führt aus, dass der eingebrachte Antrag Teil einer lokalen Nachhaltigkeitsstrategie, wie beispielsweise eines Stadtleitbildes und eines Stadtentwicklungsprogrammes sei. Ziel sei es, die am besten geeignete Strategie für die Zukunftsfähigkeit zu entwickeln, umzusetzen, fortzuschreiben und regelmäßig zu kontrollieren. Ein Stadtentwicklungsleitbild beziehe über die bauliche Entwicklung hinausgehend auch gesellschaftliche, wirtschaftliche, kulturelle und ökologische Veränderungen ein. Ein Stadtentwicklungskonzept müsse schnell und offensiv angegangen werden. Jedes künftige Projekt müsse gleichermaßen wirtschaftlich erfolgreich, sozial gerecht und ökologisch sein. Es sollten nur solche Projekte durchgeführt werden, die diese drei Ziele vereinen. Nach diesen Vorgaben müsse ein Stadtentwicklungsprogramm in Zusammenarbeit mit allen Fraktionen und allen interessierten Verbänden entwickelt werden.

 

Beigeordneter ALTHUSMANN stellt fest, dass alles, was mit Stadtentwicklung zu tun habe, zu den wichtigsten Themen gehöre, mit denen man sich als verantwortliche Kommunalpolitiker in den nächsten Jahren auseinander zu setzen habe. Ein Stadtentwicklungskonzept dürfe jedoch nicht dazu führen, dass nur Planungslyrik produziert werde. Der vorgelegte Antrag sei nahezu inhaltsgleich mit dem Antrag aus dem Jahre 2000. Wer es mit Stadtentwicklung ernst meine, müsse diese als fortwährenden Prozess verstehen und eine Leitlinie entwickeln, um Entscheidungen für den Bürger nachvollziehbar zu machen. Man könne sich an sehr erfolgreichen Stadtentwicklungskonzepten aus anderen Regionen Niedersachsens orientieren, die noch weit über den vorgelegten Antrag hinausgingen. Es sei sinnvoll, den Antrag ernsthaft zu beraten, er müsse jedoch um einige wichtige Punkte erweitert werden, beispielsweise eine nachhaltigen Finanzstrategie, Integration, Bevölkerungsentwicklung, demographischen Wandel, Wirtschaftsentwicklung und die Funktion der Stadt als Oberzentrum im Landkreis Lüneburg.

 

Beigeordneter DÖRBAUM stellt die Frage, wie sich die Stadt denn in den letzten Jahren entwickelt habe. Lüneburg sei eine wachsende Region mit zehn Prozent Bevölkerungszuwachs und einer Infrastruktur, die ihresgleichen suche. Man müsse daher nicht anfangen, Stadtentwicklung neu zu definieren. Man habe sich bei der gesamten Stadtentwicklung immer von der Agenda 21 und der Mitgliedschaft im Klimabündnis als großen Voraussetzungen  leiten lassen. Man müsse im Detail sehr wohl Handlungsfelder definieren und zu einem integrativen Handlungsrahmen zusammenfassen, jedoch nicht ausgehend von einem Antrag, den man bereits im Jahre 2000 so beraten habe. Man sei in Lüneburg mit der Stadtentwicklung auf einem guten Wege, um das Beste für die Bürger der Stadt zu erreichen.

 

Beigeordnete SCHELLMANN erläutert, dass man nicht vorgeben könne, wie sich die Stadt konzeptionell zu entwickeln habe, man müsse vielmehr Daten und Entwicklungen berücksichtigen und einarbeiten, die sich erst zukünftig ergeben würden. Dies unter den genannten Gesichtspunkten sozial verantwortlich, umweltverträglich und wirtschaftlich erfolgreich. Man könne ein solches Konzept nicht vorab starr vorgeben, da sich die Realität möglicherweise anders entwickle, dies müsse man jederzeit überprüfen und einbringen. Zudem sei die Umsetzung nicht immer wie gewünscht möglich, da die Zielvorgaben bisweilen in gegenseitigem Widerspruch stünden. Sie schlage vor, die Stadtentwicklung pragmatisch wie bisher anzugehen und nicht vorab ein großes Konzept zu entwickeln, mit dem man am Ende nichts anfangen könne.

 

Oberbürgermeister MÄDGE erinnert an den Grundsatz der Organisationslehre, viele flexible und nur wenige starre Regeln zu schaffen. Man habe in der Vergangenheit im Rat nur einige wenige Punkte festgelegt, sich daran orientiert und die Stadt damit erfolgreich entwickelt. Als Beispiele nenne er die Universität, den Bahnhof und die Innenstadt. Man dürfe in der Stadtentwicklung, wie überhaupt, nicht lauter feste Regeln aufstellen, von denen man später nur sehr schwer loskomme, um wettbewerbsfähig zu sein. Man müsse gewisse Eckwerte und Zielpunkte beschließen, er plädiere jedoch dafür, sich nicht in einen Prozess langer theoretischer Diskussionen zu begeben. Man sei in der bisherigen Aufstellung als Stadt mit vielen flexiblen Regelungen innerhalb eines festen Rahmens erfolgreich gewesen, darauf könne man aufbauen.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Lüneburg beschließt einstimmig, den Antrag zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung zu überweisen.

 

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