Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann erinnert
einleitend daran, dass die Unterhaltung öffentlicher Grünanlagen seit 3 Jahren
der AGL zugeordnet ist. Seit dieser Zeit stehen die Gebäude und Gewächshäuser
leer. Zwei durchgeführte Ausschreibungen haben zu keinem annehmbaren Ergebnis
geführt. Auf eine neuerlich im Sommer 2006 durchgeführte 3. Ausschreibung sind
mehrere Angebote eingegangen. An einen der Anbieter wurde das Grundstücksareal
zwischenzeitlich veräußert. Eine vorgesehene Bebauung kann nicht nach § 34
BBauG realisiert werden. Die Änderung des bestehenden F-Plans in Verbindung mit
der Aufstellung eines B-Plans ist deshalb erforderlich. Herr
Lux – PSA Planungsbüro für Stadtplanung und Architektur, Oldenburg – erläutert anhand der in den
Beschlussvorlagen dargelegten Sachverhalte die Inhalte der vorgesehenen
F-Planänderung sowie die Inhalte des aufzustellenden B-Plans. Anhand
von Grundrissplänen und Ansichten wird die im als Allgemeines Wohngebiet (WA)
ausgewiesene Fläche vorgesehene Bebauung aufgezeigt. Neben dem als Allgemeines
Wohngebiet ausgewiesenen Bereich wird ergänzend auch ein Mischgebiet (MI)
ausgewiesen. Für den Bereich des Allgemeinen Wohngebietes wurde ein Vorkonzept
für die Bebauung und Betreibung einer Seniorenwohnanlage erarbeitet und in
groben Zügen mit der Stadt im Vorfeld abgestimmt. Für
den Bereich des Mischgebietes gibt es noch keinen Investor. Eine konkrete
Nutzung kann deshalb noch nicht benannt werden. Anhand der textlichen
Festsetzungen zum B-Plan wird jedoch festgelegt, welche ansonsten in einem
Mischgebiet zulässige Nutzung für dieses Gebiet wegen der angrenzenden Nutzung
des Allgemeinen Wohngebietes als Seniorenwohnanlage ausgeschlossen werden
sollen. Angedacht
ist derzeit, eine zentrale Zufahrt zur Seniorenwohnanlage zu schaffen und eine
zusätzliche für das Mischgebiet vorzusehen. Die Grünstreifen entlang der
Konrad-Adenauer-Straße und des Verbindungsweges zum Haupteingang des
Waldfriedhofes sollen erhalten bleiben. Noch nicht abschließend geklärt ist, ob
der in der Einmündung Theodor-Heuß-Straße/Konrad-Adenauer-Straße endende Rad-
und Fußweg bis zur Einfahrt in das Gelände verlängert wird. Die Positionierung
des Hauptgebäudekomplexes wird ebenso dargestellt, wie die Baufelder für die
zusätzlich geplanten 4 Wohngebäude. Aufgrund
des hohen Verkehrsaufkommens auf der Konrad-Adenauer-Straße bestehen gegen eine
zentrale Zufahrt Bedenken. Eine separate Linksabbiegespur wird einzurichten
sein. Als mögliche Variante bietet sich die alte Zufahrt zur Stadtgärtnerei an.
Ein
endgültiges Nutzungskonzept mit den erforderlichen verkehrlichen Anbindungen
wird im Zuge des Bauleitverfahrens erarbeitet und mit der Stadt abgestimmt. Beigeordneter
Körner
interessiert, ob die Feuerwehrzufahrt auch für den hinteren und
Innenhof-Bereich des Gebäudekomplexes gesichert sein wird. Herr
Lux – PSA Planungsbüro für Stadtplanung und Architektur, Oldenburg – erklärt, dass in einem solch frühen
Stadium der Vorplanung diesbezüglich noch keine konkreten Aussagen getätigt
werden können. Es ist aber davon auszugehen, dass sowohl die Erschließung als
auch die Erreichbarkeit mit Rettungsfahrzeugen gewährleistet sein wird. Fachbereichsleiterin
Böhme ergänzt, dass
im Zuge des B-Plan-Verfahrens hierzu noch keine Konkretisierung erforderlich
ist. Die Rettungswege könnten auch über einen
rasenbewachsenen speziell verdichteten Untergrund geführt werden. Auch
können Rettungswege innerhalb des Gebäudekomplexes so organisiert werden, dass
eine Befahrung des Innenhofes nicht erforderlich sein wird. Beigeordnete
Schellmann merkt
an, dass die Anlage einen sehr kompakten Eindruck vermittelt. Für sie stellt
sich die Frage, ob dies so gewollt sei, weil ohnehin nur Pflegefälle dort
untergebracht werden sollen. Wenn auch Wohngemeinschaften gebildet werden
sollen, würde sie es für wichtig erachten, dass eine gewisse Lebens- und
Aufenthaltsqualität gewährleistet wird. Herr
Lux – PSA Planungsbüro für Stadtplanung und Architektur, Oldenburg – erklärt, dass auch ökonomische
Gründe in die Planung reinspielen. Die Planung der Gebäude ist noch nicht
endgültig abgeschlossen. Ggf. werden die Gebäude nicht an allen Stellen
3-geschossig ausgebildet. Der zur Konrad-Adenauer-Straße vorgelagerte
Grünstreifen wird erhalten bleiben. Anhand der Baufelder lässt sich erkennen,
dass die Gebäudeabstände relativ groß gehalten werden. Beigeordneter
Dörbaum weist
darauf hin, dass sich die als kompakt dargestellte Bebauung nachher in der
Örtlichkeit nicht so empfunden werden wird, da der Abstand zur Straße relativ
groß sei. Stadtbaurätin
Gundermann erinnert
daran, dass das heute nochmals vorgestellte Konzept bereits Grundlage der
Vergabeentscheidung im VA gewesen sei. Die Visualisierung der Gebäudestellungen
wurde bereits im VA vorgestellt. Die
Bebauung vermittelt nur auf den ersten Blick einen massiven Eindruck. Vor dem
Hintergrund der Hochhausbebauung in Kaltenmoor wird hier ein Übergangsbereich
zum Friedhofsgelände geschaffen. Die Nähe und der Bezug zum Bestattungsort wird
für die Hinterbliebenen auch aus der Seniorenwohnanlage heraus für die
Trauerbewältigung eine wichtige Rolle spielen. Beigeordneter
Löb hält vom
Grundsatz her, an dieser Stelle eine Seniorenwohnanlagen zu bauen, für gut.
Fragen, die sich für ihn stellen, sind u. a. , warum angrenzend ein Mischgebiet
ausgewiesen wird und warum, entgegen einer Intension des Rates, Flachdächer
vorgesehen seien. Von Interesse ist in diesem Zusammenhang, ob eine
Dachbegrünung vorgesehen sei und ob die Möglichkeit der Wärmeversorgung durch
ein Blockheizkraftwerk angedacht sei. Bei der Anzahl der Pflegeplätze und
zusätzlichen Wohnungen hält er, wenn Personal und Besucher noch hinzugerechnet
werden, 50 Kfz-Stellplätze für zu wenig. Fachbereichsleiterin
Böhme erklärt, dass
der jetzige Investor nur die Seniorenwohnanlage umsetzen will. Für den Bereich
des Mischgebietes gibt es noch keinen Investor. Ausweisung als Mischgebiet
deshalb, um für die Nutzung ein möglichst breites Spektrum offen zu halten. Mit
den textlichen Festsetzungen zum B-Plan wird sichergestellt, dass in Bezug zur
Seniorenwohnanlage nur eine verträgliche Nutzung möglich sein wird. Fragen
zur Gestaltung und Dachausbildung der Gebäude sind im derzeitigen Stand der
Planung verfrüht, ebenso Fragen zur Dachbegründung, Solarnutzung,
Niedrigenergiehaus oder zu einem Blockheizkraftwerk. Zu gegebener Zeit wird man
mit dem Energiebeauftragten darüber zu reden haben. Thematisiert sind diese
Themen bereits in Gesprächen mit dem Investor. Zur
Stellplatzfrage wird angemerkt, dass seitens des Investors so viel Stellplätze
nachgewiesen und angelegt werden, wie es die entsprechende Verordnung verlangt.
Ratsherr
Kunath
interessiert, mit wie viel Plätzen die Wohnanlage ausgestattet sein wird. Herr
Lux – PSA Planungsbüro für Stadtplanung und Architektur, Oldenburg – geht ein auf den derzeitigen
Planungsstand. Demnach sind 144 Pflegeplätze, 12 betreute Wohnungen sowie 98
weitere Wohnungen vorgesehen. Fachbereichsleiterin
Böhme ergänzt, dass
das Wohnen in den separaten Wohnhäusern in Wohngruppen vorgesehen sei.
Diese können dort autark leben oder
aber sich auch den Gemeinschaftsanlagen anschließen. Auch eine Demenzstation
ist vorgesehen. Ratsherr
Kunath
interessiert, ob eine ÖPNV-Anbindung in der Nähe vorgesehen sei. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass eine Busanbindung bereits unmittelbar gegenüber besteht. Ratsherr
Dr. Rehbein geht
davon aus, dass an dem Erschließungskonzept noch zu feilen sein wird. Eine
fußläufige Verbindung zum Waldfriedhof wäre in diesem Zusammenhang wichtig.
Eine solche Anbindung könnte beispielweise durch eine Anbindung an den
bestehenden Verbindungsweg Konrad-Adenauer-Straße/Göxer Weg vorgenommen werden.
Über die Wegeverbindung könnte der Haupteingang des Waldfriedhofes erreicht
werden. Da dieser Verbindungsweg aber nur über eine wassergebundene Decke
verfügt, stellt sich die Frage, ob man diese Wegetrasse nicht in den
Geltungsbereich des B-Plans aufnehmen sollte. Herr
Lux – PSA Planungsbüro für Stadtplanung und Architektur, Oldenburg – führt aus, dass eine fußläufige
Wegeanbindung an den Verbindungsweg so bereits angedacht sei. Hierzu wird die
Möglichkeit eingeräumt, den vorhandene Grünstreifen dafür zu unterbrechen. Über
die gesamte Gestaltungsfrage der Grünanlagen wurde mit dem Investor bereits
diskutiert Eine Optimierung wird im Zuge des Bauleitverfahrens zu treffen sein.
Dies gilt insbesondere für den Übergangsbereich WA zu MI. Herr
Burgdorff – ALA – weist
darauf hin, dass in einem Mischgebiet doch noch ein ganzes Sammelsurium
bezüglich einer möglichen Nutzung besteht. Die Bandbreite dessen, was in einem
Mischgebiet zulässig ist, ist ziemlich weitreichend. Überlegt werden sollte
deshalb, ob gewisse Dinge nicht im Hinblick auf die angrenzende
Seniorenwohnanlage ausgeschlossen werden sollten. Er denke dabei an
Vergnügungsstätten, Tankstellen u. ä.. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass man sich im Vorfeld bereits Gedanken gemacht habe und eine für die
Seniorenwohnanlage unverträgliche Nutzung ausschließen wird. Herr
Lux – PSA Planungsbüro für Stadtplanung und Architektur, Oldenburg – ergänzt, dass die textlichen
Festsetzungen hierüber bereits Aussagen enthalten, wenngleich in einem
Mischgebiet trotzdem noch eine Bandbreite von Nutzungsmöglichkeiten bestehen
bleibt. Beigeordneter
Dörbaum
verdeutlicht, dass heute nur ein Vorkonzept vorgestellt wird. Im anstehenden
Bauleitverfahren wird man hierzu eine Konkretisierung vornehmen. Für ihn wäre
von Interesse zu erfahren, ob der Investor auch der Betreiber der
Seniorenwohnanlage sein wird. Zu
verkehrlichen Situation gibt er zu bedenken, dass sich eine Anbindung an die
Konrad-Adenauer-Straße schwierig gestalten werde, da diese Straße stark
befahren werde. Eine Beampelung dürfte deshalb nicht funktionieren, weil in
unmittelbarer Nähe bereits eine Lichtsignalanlage Einmündungsbereich
Konrad-Adenauer-Straße/Theodor-Heuß-Straße besteht. Deshalb wird auch eine 2.
Ausfahrt schwierig sein. Für sinnvoller wird erachtet, entsprechend dem
vorgestellten Konzept eine zentrale mittig ausgerichtete Zufahrt zu schaffen
und auf eine 2. Zufahrt zu verzichten. Verkehrlich lösbar dürfte eine solche
Zufahrt auch nur mit rechts rein/rechts raus-Regelung sein. Aufgrund des
Verkehrsaufkommens dürfte linksabbiegender, kreuzender Verkehr nicht
darstellbar sein. Herr Lux – PSA Planungsbüro für
Stadtplanung und Architektur, Oldenburg – erklärt hierzu, dass der Investor auch der Betreiber
der Wohnanlage sein wird. Der Investor betreibt bereits mehrere ähnliche
Wohnanlagen. Bei der verkehrlichen Erschließung wird man nicht umhin kommen,
für fahrbahnkreuzenden Linksabbiegerverkehr gesonderte Linksabbiegespuren
einzurichten, insbesondere für das Herausfahren aus dem Gebiet. Beigeordneter Dörbaum weist darauf hin, dass
konzeptionell angedacht sei, den Einmündungsbereich
Konrad-Adenauer-Straße/Wilhelm-Leuschner-Straße zu einem Kreisverkehr
umzubauen. Überlegt werden sollte deshalb, ob man die aus dem Bereich des
B-Plan-Gebietes links abbiegen wollenden Verkehr nicht zunächst nach rechts aus
dem Gebiet herausleiten sollte, um dann im Kreisel die Fahrtrichtung ändern zu
können. Ratsherr Kroll geht bei der Anzahl der aufgeführten
Pflegeplätze und Wohnungen davon aus, dass dort 250 – 300 Personen auf dem
Gelände wohnen werden. Unter Zugrundelegung des üblicherweise anzuwendenden
Multiplikators 1,5 ist für ihn nicht vorstellbar, dass 50 Kfz-Stellplätze
ausreichend sein werden, zumal bei pflegebedürftigen Personen zumindest an
Wochenenden zusätzlich Besucher kommen werden. Herr Lux – PSA Planungsbüro für
Stadtplanung und Architektur, Oldenburg – zeigt auf, dass nach den Vorgaben der Bauordnung die
Anzahl der Kfz-Stellplätze ausreichend bemessen sei. Da der Investor, wie
ausgeführt, mehrere ähnlich gelagerte Wohnanlagen betreibt, wird man anhand
dieser Wohnanlagen praxisorientiert abgleichen, ob die Anzahl der
Kfz-Stellplätze tatsächlich ausreichend sein wird. Fachbereichsleiterin Böhme ergänzt, dass für
Seniorenwohnanlagen ein anderer Schlüssel hinsichtlich der Bemessung der
nachzuweisenden Kfz-Stellplätze besteht. Eine abschließende Klärung über die
Anzahl wird im Baugenehmigungsverfahren vorgenommen. Bei der heute benannten
Zahl kann es sich insofern nur um einen überschlägigen Wert handeln. Es ist vorgesehen, das Bauvorhaben im Zuge des
Baugenehmigungsverfahrens noch einmal im Ausschuss vorzustellen. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis
zusammen, dass das vorgestellte Vorkonzept seitens der Ausschussmitglieder
bezüglich der Umsetzung als schlüssig angesehen wird. Detailfragen,
insbesondere die verkehrliche Erschließung müssen im Verfahren noch
abschließend geklärt werden. Das Vorkonzept zeigt nach seiner Ansicht auf, das
Wohnen und Pflegebereiche durchaus miteinander verbunden werden können. Bewusst
ist heute jedem, dass sich einem betreuten Wohnen oftmals eine Pflege
anschließt. Über die Beschlussvorlagen – Änderung
Flächennutzungsplan – und Aufstellung B-Plan wird gesondert abgestimmt. Hinweis: Ergänzende Beratung siehe TOP 11 – Mitteilungen der
Verwaltung im nichtöffentlichen Teil -. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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