Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Stadtbaurätin
Gundermann führt
einleitend aus, dass mit Beschlussfassung des VA im Sommer 2004 der
Aufstellungsbeschluss für einen B-Plan gefasst wurde. Im Anschluss daran wurde
der Auftrag für die notwendigen Planungsarbeiten erteilt. Die erarbeiteten
Planungen wurden vom beauftragten Planungsbüro im Ausschuss im März 2005
vorgestellt. Eine erforderliche Biotopkartierung wurde nachgeholt. Im Dezember
2005 wurde der überarbeitete Entwurf im Ausschuss vorgestellt. Herr
Eberhard – Bereich 61 - stellt ergänzend dar, welche Veränderungen nach der zwischenzeitlich
durchgeführten frühzeitigen Bürger- und Trägerbeteiligung in die Planung
eingeflossen sind. Die Veränderungen beziehen sich hauptsächlich auf Fragen zum
Komplex Verkehr zu Radien und Verkehrsbreiten, zu den im Norden des Gebietes
untergebrachten Funktionen wie Naherholung, Ausgleich und extensive
Landwirtschaft, zur Vergrößerung des Mischgebietes und zum Lärmschutz zur
Ostumgehung. Bauverbots- und Beschränkungszonen wurden nachgetragen. In den
textlichen Festsetzungen wurden Ergänzungen zum Lärmschutz vorgenommen. Im
nächsten Verfahrensschritt ist vorgesehen nach Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange und daraus resultierender Einarbeitung notwendiger
Änderungen, die Planung öffentlich auszulegen. Ratsherr
Meihsies hält es
für richtig, ein politisches Signal zu setzen, dass die Planung ohne
Berücksichtigung einer A 39-Trassenführung fortgesetzt wird. Ohne in eine Diskussion in ein Für und Wider
oder der Trassenführung der A 39 einsteigen zu wollen, unterstützt er die Vorgehensweise
ausdrücklich. Oberbürgermeister
Mädge verdeutlicht,
dass es bei der Frage, ob eine mögliche Trassenführung der A 39 berücksichtigt
werden soll, nicht darum geht, Widerstand gegenüber den planenden Bundes- und
Landesbehörden gegenüber zu dokumentieren. Vielmehr kann es nicht sein, dass
eine Planung, die vor nunmehr drei Jahren begonnen wurde nicht einfach durch
eine A 39-Trassierung ignoriert werden kann. Vor dem Hintergrund der bereits
dargelegten rechtlichen Auffassung der Stadt, die die städtischen Planungen für
dieses Gebiete auf 10 Jahre blockieren würde, schlägt er vor, die Planung des
B-Planes zügig voran zu treiben, da der Bedarf an Wohnraum und
Entwicklungsfläche vorhanden ist. Planerisch wäre man sonst gezwungen, in die
Randgebiete hinein zu gehen, was aus Gründen der Nachhaltigkeit nicht gewollt
ist. Abzuwarten
sein wird, wie sich das Land im Rahmen der Beteiligung verhalten wird. Hingewiesen
wird darauf, dass die Planungshoheit bei der Stadt und nicht beim Land liegt.
Dies wurde dem zuständigen Landesminister in einem vor kurzem geführten
Gespräch auch deutlich gemacht. Bürgermeisterin
Schellmann vertritt
ebenfalls die Ansicht, dass die Stadt von ihrer Planungshoheit Gebrauch machen
sollte. Eine Fortführung der Planung auf den bisherigen Grundlagen manifestiert
den Willen der Stadt. Ein Weitermachen auf der Grundlage des bisher
Erarbeiteten ist für sie der richtige Weg. Ratsherr
Aschenbrenner hält eine Fortführung der Planung auf der
bisher erarbeiteten Grundlage für wichtig. Eine solche Planung macht Lüneburg
für junge Familien interessant. Für gut hält er, dass die Nord-/Südachse für
Fahrverkehre unterbrochen und damit für Durchfahrtsverkehre nicht nutzbar sein
wird. Beigeordneter
Körner würde es für
verheerend halten, jetzt den Kopf in den Sand zu stecken. Die Planung befindet
sich auf einem guten Weg und sollte unbedingt auch so fortgeführt werden. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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