Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt: Die Mitglieder des Ausschusses
verschaffen sich vor Ort einen Eindruck von der Allee. Die Allee wird zu diesem
Zweck von den Ausschussmitgliedern begangen. Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass es nicht sinnvoll sei, die Allee so
unter Schutz zu stellen, wie es im Antrag vorgesehen sei. Die Allee befinde
sich auch ohne Unterschutzstellung in einem einwandfreien Unterhaltungszustand.
Die Allee befindet sich im vollen Umfang im Eigentum der Stadt. Ggf. wäre die
Stadt gehalten, gegen sich selbst eine Satzung zu erlassen. Vor dem Hintergrund der dargelegten Situation bezüglich der
Schnellenberger Allee stellt sich die Situation hier anders dar. Die Trasse der
Schnellenberger Allee steht nur in einem Teilbereich im Eigentum der Stadt. Ratsfrau Thielbörger warnt davor, dass durch die Umsetzung des vorliegenden
Antrages möglicherweise ein Präzedenzfall geschaffen werde, der so nicht
gewollt sei. Beigeordneter Meißner schließt sich der Meinung von Ratsfrau Thielbörger
an. Auch er würde eine Unterschutzstellung aufgrund der gemachten Erfahrungen
mit der Schnellenberger Allee für kein geeignetes Mittel halten. Stadtbaurätin Gundermann schlägt vor, den Zustand so zu belassen, wie er
derzeit ist. Die Auferlegung einer Satzung wäre auch zu einem späteren
Zeitpunkt denkbar. Auch besteht für den Rat die Möglichkeit, bezüglich der
Allee eine Regelung in Form einer Einzelanweisung vorzunehmen. Bereichsleiter Zurheide ergänzt, dass die Alleebäume alle von kapitaler
Größe seien und einen gesunden Eindruck vermitteln. Soweit zur
Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht in späteren Jahren die Fällung
eines dieser Alleebäume erforderlich sein sollte, weil dieser abgängig ist, so
werden die Mitglieder des Rates durch die „Fällliste“ ohnehin im Vorfeld in
Kenntnis gesetzt und hätten die Möglichkeit, sich den näheren Sachverhalt
erläutern zu lassen. Ratsfrau Ebeling schlägt vor, dass der Zustand so belassen wird, wie er
derzeit ist. Sie geht davon aus, dass die Verwaltung auch weiterhin sensibel
mit der Thematik umgehen wird. Fachbereichsleiter Wittmoser stellt klar, dass die Verantwortung
über die Verkehrssicherheit von Straßenbäumen nicht von der Verwaltung auf den
Rat delegierbar sei. Insofern dient eine Fällliste nur der Information der
Ratsmitglieder. Hingewiesen wird darauf, dass die Bewertung als Naturdenkmal
für die Allee zur Folge hätte, dass dann der Landkreis als Untere
Naturschutzbehörde zuständig für die Pflege wäre und für die Kosten aufzukommen
hätte. Der bessere Weg wäre, dass der Ausschuss durch
Inaugenscheinnahme sich vor Ort ein Bild von dem guten Pflegezustand der Allee
macht und dies der Verwaltung auch bestätigt. Ein Mitspracherecht des Rates ist
auch ohne Unterschutzstellung gewährleistet. Herr Retelsdorf – KGBV – stimmt
dem Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise zu. Ratsfrau Ebeling stellt sich die Frage, ob bei einer Antragstellung der
Landkreis diese Allee überhaupt in die Liste der Naturdenkmale aufnehmen würde.
Ratsherr Wolter spricht sich dafür aus, den Antrag zu stellen. Die
Unterhaltungskosten würden damit dem Landkreis obliegen. Fachbereichsleiter Wittmoser weist darauf hin, dass die ganze
Diskussion über die Entlassung von Naturdenkmälern aus der Liste ohnehin nur
unter dem Kostenaspekt geführt werden. Für die Schnellenberger Allee ist der
Landkreis allein zuständig. Dass die Stadt dort tätig werden durfte, ist nur
auf das mit dem Landkreis bestehende gute Einvernehmen zurückzuführen. Normalerweise
wären der Stadt die Hände gebunden. Mit der Beantragung einer Unterschutzstellung für die Allee
am Altenbrücker Damm würde die Stadt sich keinen Gefallen tun. Im Bedarfsfall
könnte die Stadt sich zum Schutz selbst eine Satzung erlassen. Ziel sollte es jedoch sein, die Baumallee möglichst unbürokratisch
in einem guten Zustand zu erhalten. Beigeordneter Meißner würde einen Antrag für widersinnig halten. Der
Verwaltung kann man durchaus attestieren, dass sie bisher sensibel mit der
Pflege der Allee umgegangen ist und auch weiterhin umgehen wird. Über eine
Baumfällliste würde sich im Bedarfsfall möglicherweise eine Einflussmöglichkeit
des Rates ergeben. Er deutet den Antrag so, dass dieser die Verwaltung noch
einmal sensibilisieren soll. Für denkbar hält er es, dass sich Beigeordneter
Dr. Scharf mit seinem Anliegen direkt an den Landkreis als zuständige Untere
Naturschutzbehörde wendet. Fachbereichsleiter Wittmoser weist darauf hin, dass der
Schutzstatus der Schnellenberger Allee noch gegeben sei. Bei erforderlichen
Nachpflanzungen werden vom Landkreis die Materialkosten erstattet. Stadtbaurätin Gundermann weist abschließend noch einmal darauf hin, dass die
Situation der Schnellenberger Allee anders zu betrachten sei, da dort die Allee
mehrere auch private Eigentümer habe. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dem Antrag auf
Unterschutzstellung der Baumallee nicht zu folgen. Stattdessen soll der
derzeitige Zustand beibehalten werden. Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst hierzu
einen einstimmigen Beschluss. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||