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Auszug - "Alte Salzstraße" von Lüneburg Altenbrücker Damm - Lüner Damm bis Kloster Lüne (Antrag des Beigeordneten Dr. Scharf vom 17.01.06, eingegangen am 18.01.06)  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Grünflächen- und Forstausschusses / Kleingartenbegehung
TOP: Ö 3
Gremium: Grünflächen- und Forstausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 12.09.2006    
Zeit: 13:45 - 17:50 Anlass: Sitzung
VO/1824/06 "Alte Salzstraße" von Lüneburg Altenbrücker Damm - Lüner Damm bis Kloster Lüne (Antrag des Beigeordneten Dr. Scharf vom 17.01.06, eingegangen am 18.01.06)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Antrag der CDU-Fraktion
Federführend:06 - Bauverwaltung Bearbeiter/-in: Ryll, Gudrun
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Die Mitglieder des Ausschusses verschaffen sich vor Ort einen Eindruck von der Allee. Die Allee wird zu diesem Zweck von den Ausschussmitgliedern begangen.

 

Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass es nicht sinnvoll sei, die Allee so unter Schutz zu stellen, wie es im Antrag vorgesehen sei. Die Allee befinde sich auch ohne Unterschutzstellung in einem einwandfreien Unterhaltungszustand. Die Allee befindet sich im vollen Umfang im Eigentum der Stadt. Ggf. wäre die Stadt gehalten, gegen sich selbst eine Satzung zu erlassen.

Vor dem Hintergrund der dargelegten Situation bezüglich der Schnellenberger Allee stellt sich die Situation hier anders dar. Die Trasse der Schnellenberger Allee steht nur in einem Teilbereich im Eigentum der Stadt.

 

Ratsfrau Thielbörger warnt davor, dass durch die Umsetzung des vorliegenden Antrages möglicherweise ein Präzedenzfall geschaffen werde, der so nicht gewollt sei.

 

Beigeordneter Meißner schließt sich der Meinung von Ratsfrau Thielbörger an. Auch er würde eine Unterschutzstellung aufgrund der gemachten Erfahrungen mit der Schnellenberger Allee für kein geeignetes Mittel halten.

 

Stadtbaurätin Gundermann schlägt vor, den Zustand so zu belassen, wie er derzeit ist. Die Auferlegung einer Satzung wäre auch zu einem späteren Zeitpunkt denkbar. Auch besteht für den Rat die Möglichkeit, bezüglich der Allee eine Regelung in Form einer Einzelanweisung vorzunehmen.

 

Bereichsleiter Zurheide ergänzt, dass die Alleebäume alle von kapitaler Größe seien und einen gesunden Eindruck vermitteln. Soweit zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherungspflicht in späteren Jahren die Fällung eines dieser Alleebäume erforderlich sein sollte, weil dieser abgängig ist, so werden die Mitglieder des Rates durch die „Fällliste“ ohnehin im Vorfeld in Kenntnis gesetzt und hätten die Möglichkeit, sich den näheren Sachverhalt erläutern zu lassen.

 

Ratsfrau Ebeling schlägt vor, dass der Zustand so belassen wird, wie er derzeit ist. Sie geht davon aus, dass die Verwaltung auch weiterhin sensibel mit der Thematik umgehen wird.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser stellt klar, dass die Verantwortung über die Verkehrssicherheit von Straßenbäumen nicht von der Verwaltung auf den Rat delegierbar sei. Insofern dient eine Fällliste nur der Information der Ratsmitglieder.

 

Hingewiesen wird darauf, dass die Bewertung als Naturdenkmal für die Allee zur Folge hätte, dass dann der Landkreis als Untere Naturschutzbehörde zuständig für die Pflege wäre und für die Kosten aufzukommen hätte.

Der bessere Weg wäre, dass der Ausschuss durch Inaugenscheinnahme sich vor Ort ein Bild von dem guten Pflegezustand der Allee macht und dies der Verwaltung auch bestätigt. Ein Mitspracherecht des Rates ist auch ohne Unterschutzstellung gewährleistet.

 

Herr Retelsdorf – KGBV –  stimmt dem Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise zu.

 

Ratsfrau Ebeling stellt sich die Frage, ob bei einer Antragstellung der Landkreis diese Allee überhaupt in die Liste der Naturdenkmale aufnehmen würde.

 

Ratsherr Wolter spricht sich dafür aus, den Antrag zu stellen. Die Unterhaltungskosten würden damit dem Landkreis obliegen.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser weist darauf hin, dass die ganze Diskussion über die Entlassung von Naturdenkmälern aus der Liste ohnehin nur unter dem Kostenaspekt geführt werden. Für die Schnellenberger Allee ist der Landkreis allein zuständig. Dass die Stadt dort tätig werden durfte, ist nur auf das mit dem Landkreis bestehende gute Einvernehmen zurückzuführen. Normalerweise wären der Stadt die Hände gebunden.

Mit der Beantragung einer Unterschutzstellung für die Allee am Altenbrücker Damm würde die Stadt sich keinen Gefallen tun. Im Bedarfsfall könnte die Stadt sich zum Schutz selbst eine Satzung erlassen.

Ziel sollte es jedoch sein, die Baumallee möglichst unbürokratisch in einem guten Zustand zu erhalten.

 

Beigeordneter Meißner würde einen Antrag für widersinnig halten. Der Verwaltung kann man durchaus attestieren, dass sie bisher sensibel mit der Pflege der Allee umgegangen ist und auch weiterhin umgehen wird. Über eine Baumfällliste würde sich im Bedarfsfall möglicherweise eine Einflussmöglichkeit des Rates ergeben.

Er deutet den Antrag so, dass dieser die Verwaltung noch einmal sensibilisieren soll. Für denkbar hält er es, dass sich Beigeordneter Dr. Scharf mit seinem Anliegen direkt an den Landkreis als zuständige Untere Naturschutzbehörde wendet.

 

Fachbereichsleiter Wittmoser weist darauf hin, dass der Schutzstatus der Schnellenberger Allee noch gegeben sei. Bei erforderlichen Nachpflanzungen werden vom Landkreis die Materialkosten erstattet.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist abschließend noch einmal darauf hin, dass die Situation der Schnellenberger Allee anders zu betrachten sei, da dort die Allee mehrere auch private Eigentümer habe.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Beschluss:

Beschluss:

Der Ausschuss spricht sich dafür aus, dem Antrag auf Unterschutzstellung der Baumallee nicht zu folgen. Stattdessen soll der derzeitige Zustand beibehalten werden.

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst hierzu einen einstimmigen Beschluss.