Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: FBL
Schröder-Ehlers
weist darauf hin, dass das Thema nicht neu sei. Die Polizei wird bereits seit
Jahren verstärkt in die städtischen Planungen einbezogen. Zwischenzeitlich ist
auch die Entwicklung dahingehend fortgeschritten, dass zwischen Kommunen und
der Polizei in zunehmenden Maße Vereinbarungen übe die Einbeziehung der Polizei
in planerische Belange geschlossen werden. Entsprechend wird empfohlen, dass
auch seitens der Stadt eine Vereinbarung nach dem Hannoverschen Muster mit der
Polizei abgeschlossen wird. In Vorgesprächen wurde seitens der Polizei bereits
signalisiert, dass sie hierzu sehr gern bereit wären. Durch das
verstärkte Einbringen der Polizei in städtebauliche Planungen kann damit noch
besser als bisher auf Sicherheitsbelange bereits im Vorfeld der Planungen eingegangen
werden. Dies wird das Wohlbefinden der Menschen mit ihren
Sicherheitsbedürfnissen noch gerechter, als dass dies bisher schon der Fall
war. Durch den
bevorstehenden Wechsel an der Spitze des Kriminalpräventionsrates im Herbst
d.Jrs. werden die Erfahrungswerte und Hinweise durch den Vorsitzenden des
Rates, Herrn Wieben, der auf diesem Gebiet über eine jahrzehntelange Erfahrung
verfügt, sich noch verstärken. Für gut wird empfunden, dass die Polizei sich
zukünftig nicht nur in verkehrliche Belange, sondern auch in Sicherheitsfragen,
beispielsweise einer Platzgestaltung, frühzeitig in die Planung einbringt und
Hinweise geben kann. Beigeordneter
Dörbaum verweist
auf die derzeitige exzellente Zusammenarbeit mit der Polizei in Fragen der
Verkehrssicherheit. Begrüßenswert ist es deshalb, wenn sich die Polizei
zukünftig in die Fragen der Sicherheit einbringt. In der gesamten
Bundesrepublik wurden schon zahlreiche Vereinbarungen zwischen Kommune und
Polizei abgeschlossen. Er würde
den Abschluss einer solchen Vereinbarung zwischen der Stadt und der Polizei
außerordentlich begrüßen. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen einstimmigen, zustimmenden
Beschluss dahingehend, dass die Verwaltung ermächtigt wird, mit der Polizei
einen Vertrag abzuschließen, dass die Polizei in Fragen der Kriminalprävention
frühzeitig in städtebauliche Planungen der Stadt eingebunden werden soll. |
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