Beschluss: Der Ortsrat Ochtmissen und der Ortsrat Oedeme haben entsprechend § 94 Abs. 1 Satz 2 Nr. 8 NKomVG ihr Anhörungsrecht wahrgenommen. Die Gruppe der Bewerber und Bewerberinnen wurde zur Kenntnis genommen; ein konkreter Wahlvorschlag wird nicht gemacht. Die Entscheidung über die Neuwahl der Schiedspersonen bleibt dem Rat vorbehalten. Der Ortsrat Ochtmissen fasst mit 6 Stimmen dafür einen entsprechenden Beschluss. Der Ortsrat Oedeme fasst mit 5 Stimmen dafür einen entsprechenden Beschluss.
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