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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - VIDEOKONFERENZ: Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: VIDEOKONFERENZ: Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 12.11.2020    
Zeit: 16:00 - 17:38 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Genehmigung des Protokolls vom 02.09.2020  
JHA/0096/20  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Haushaltsplanentwurf 2021 - Bereich Jugendhilfe  
Enthält Anlagen
VO/9177/20  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Förderung der Kindertagespflege- Vertrag mit dem Evangelisch-lutherischen Kindertagesstättenverband Lüneburg  
Enthält Anlagen
VO/9271/20  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII NORDSTERN Kinder-, Jugend-und Familienhilfe e.V.  
VO/9208/20  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und erteilt NORDSTERN Kinder-, Jugend-und Familienhilfe e.V. die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII

Finanzielle Aufwendungen sind mit der Anerkennung nicht verbunden.

 

 

   
    12.11.2020 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beratungsinhalt:

 

Frau Schallar stellt die Präsentation vor und lobt die langjährige Zusammenarbeit mit dem Verein. Alleinstellungsmerkmal von diesem Träger ist das Angebot der Familienaktivierung. Zwei Personen gehen als Tandem im Umfang von 20 Std/ Woche in die Familie. Es wird geprüft, ob die Kinder in der Familie verbleiben können anstelle einer Inobhutnahme.

Eine umfangreiche Prüfung des Trägers ist erfolgt. Die Zusammenarbeit mit diesem Träger wird bevorzugt.

NORDSTERN e.V. nimmt auch an der Arbeitsgemeinschaft § 78 teil.

Herr Podstawa erkundigt sich, ob es ein unkonfessioneller Träger ist und fragt ob dieser nach dem Haustarifvertrag seine Mitarbeitenden vergütet und wie dieser Tarif im Verhältnis zum TVöD steht.

Frau Schallar betont, dass NORDSTERN e.V. dem Fachkräftegebot gerecht wird.
Anmerkung zum Protokoll:
Ergänzend zu den Ausführungen folgender Hinweis: Nordstern e.V. hat einen eigenen Haustarifvertrag angelehnt an den TVöD.

Frau Steinrücke klärt auf, dass die Gestaltung der Tarife nicht die Grundlage für eine Anerkennung als freier Träger bildet. Dies wäre aus rechtlicher Perspektive kein haltbarer Ablehnungsgrund. Die Informationen dazu können trotzdem gerne nachgereicht werden. Für den Bürger gibt es ein Wunsch- und Wahlrecht, das bei der Auswahl eines freien Trägers berücksichtigt werden muss.

Darüber hinaus gibt es keine weiteren Fragen.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung bei einer Enthaltung zur Kenntnis und erteilt NORDSTERN Kinder-, Jugend-und Familienhilfe e.V. die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Finanzielle Aufwendungen sind mit der Anerkennung nicht verbunden.

 

 

 

   
    19.11.2020 - Verwaltungsausschuss
    N 42 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
Ö 8  
Enthält Anlagen
Antrag "Schaffung eines sozial-kulturellen Zentrums "Haus der Jugend" ohne kommerzielle Zwecke" SPD Fraktion vom 18.10.2020, eingegangen am 18.10.2020  
Enthält Anlagen
VO/9234/20  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Anfrage "Finanzaufwand für Kindertagesstätten freier Träger" der AfD-Niedersachsen Fraktion vom 28.09.2020, eingegangen am 28.09.2020  
Enthält Anlagen
VO/9231/20  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 11  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 12     Mitteilungen der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil      
N 13     Anfragen im nichtöffentlichen Teil