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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - VIDEOKONFERENZ: Sitzung des Jugendhilfeausschusses  

 
 
Bezeichnung: VIDEOKONFERENZ: Sitzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Datum: Do, 12.11.2020    
Zeit: 16:00 - 17:38 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Genehmigung des Protokolls vom 02.09.2020  
JHA/0096/20  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Haushaltsplanentwurf 2021 - Bereich Jugendhilfe  
Enthält Anlagen
VO/9177/20  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nehmen den vorgelegten Entwurf zum Haushalt 2020 (ggf. mit den Ergänzungen der Tischvorlage) zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

   
    12.11.2020 - Jugendhilfeausschuss
    Ö 5 - geändert beschlossen
   

Beratungsinhalt:

 

Frau Steinrücke stellt den Haushaltsplanentwurf 2021 vor. Sie betont, dass es keine besonderen Steigerungen gibt, dort wo Steigerungen vorkommen, sind diese erklärbar wie im Kitabereich. Außerdem werden die Umstände durch die Corona-Pandemie erwähnt und die damit verbundenen Herausforderungen und hohe Arbeitsbelastung bei den Mitarbeitenden im gesamten Fachbereich. Kita Klinikum, Kita Schützenstraße und Kita Kaltenmoor sind bereits von Gruppenschließungen durch Quarantänemaßnahmen vom Gesundheitsamt betroffen. Das Bürgertelefon für Menschen in Quarantäne bietet die Vermittlung von ehrenamtlichen Hilfen für Betroffene an. Auch im Bereich Jugendpflege werden erforderliche Schutzmaßnahmen umgesetzt.
Die Planungen zum Kitausbau in Neu Hagen wurden in diesem Jahr begonnen und es fand eine Anwohnerversammlung statt. Der Baustart ist ab Sommer 2021 geplant und die Inbetriebnahme ab Sommer 2022.

Im Hort Hermann Löns ist im Sommer eine neue Kitagruppe gestartet mit dem Schwerpunkt für Kinder, die im Folgejahr zu Schule kommen.

Auch die Jugendarbeit wurde weiterentwickelt.

r 2021 stehen insbesondere für den Bereich 52 Soziale Dienste durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) und der Reform des Sozialgesetzbuches VIII große organisatorische Veränderungen an. Der beigefügten Präsentation sind weitere Themen für 2021 zu entnehmen, die zu bearbeiten sind.

Frau Schallar, Bereichsleiterin 52- Soziale Dienste erläutert die Haushaltszahlen in der Präsentation zur Entwicklung der Hilfen zur Erziehung. Fachleistungsstunden werden aktuell neu verhandelt. Es ist ein Anstieg bei der Unterbringung im Heimbereich zu verzeichnen, sowie eine Erhöhung bei den Hilfen nach §19 SGB VIII (Mutter- Kind- Einrichtungen). Aufgrund der Fallanstiege sind die entsprechenden Anpassungen erforderlich. Der Ansatz bei der Vollzeitpflege wurde auch leicht erhöht, auch wenn die Fallzahlen zurzeit konstant sind.

Frau Steinrücke stellt die Haushaltszahlen zur stadtteilorientierten Arbeit vor. Die Weiterentwicklung des Konzeptes wurde durch die Corona-Pandemie ausgebremst. Umso wichtiger sind die Beobachtungen der Veränderungen in der Gesellschaft, die die aktuelle Situation mit sich bringt. Der Auftakt ist für das Frühjahr 2021 vorgesehen. Ein Austausch mit Fachkräften und freien Trägern soll in Form einer Präsenzveranstaltung stattfinden. Im weiteren Vorgehen sollen dann die Bürger beteiligt werden. Im Kreideberg gibt es bereits eine Stadtteilmanagerin in Vollzeit.

Frau Bauer, Bereichsleiterin 53 Bildung und Betreuung stellt die Aufwendungen im Bereich Betreuung in den städtischen Einrichtungen vor. Das Jahresdefizit beträgt 11.446.110,00 Euro. In der Präsentation ist die Auflistung der verschiedenen Zuweisungsbeträge zu finden.

In der Ratssitzung am 01.10.2020 wurde eine neue Vereinbarung mit dem Landkreis Lüneburg zur Wahrnehmung der Aufgaben der Kindertagesbetreuung (Kita-Vereinbarung) beschlossen. Die Verbesserungen, die sich daraus ergeben, werden noch in die Veränderungsliste zum Haushalt 2021 einfließen.

 
Die in Lüneburg bestehenden Qualitätsstandards sollen auch weiterhin gehalten werden.

Die Förderung von Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft mit vereinheitlichen Betriebsführungsverträgen ist nach wie vor vorgesehen. In diesem Jahr stand dafür kein Personal zur Verfügung und auch neue Mitarbeiter/innen konnten nicht gewonnen werden, um dieses Vorhaben voranzubringen.

Die Gründung der Arbeitsgemeinschaft §78, als Ort, wo kontinuierlich Austausch über Qualitätsstandards stattfindet wird sehr positiv wahrgenommen.

Herr Meyn erkundigt sich, welche Verbesserungen durch den neuen neburg-Vertrag zu erwarten sind.

Frau Steinrücke antwortet, dassr die Jugendhilfe weiterhin die Netto-Transferleistungen in voller Höhe vom Landkreis erstattet werden. Des Weiteren wird im neburg-Vertragr die Personal- und Sachaufwendungen eine Pauschale vereinbart. Diese Pauschale entspricht zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ca. 75 % der zugrunde gelegten Personal- und Sachaufwendungen der Hansestadt.

Der neuste Entwurf liegt vor. Im Bereich der Jugendhilfe bestand eine Einigung bei den Verhandlungen.

Herr Neumann stellt die Kosten für die Unterbringung in Mutter(Vater)-Kind- Einrichtungen mit 50.000 €/ Fall in Frage. Dazu sagt Frau Steinrücke, dass die Arbeit dort intensiver ist als in Heimeinrichtungen. Es findet eine intensive pädagogische Betreuung statt, die Mutter befähigen soll, alleine zu leben. Zudem wird das Kindeswohl durch eine hohe Kontrolle sichergestellt. Die Wohnform und die „rund um die Uhr- Betreuung“ erklären die hohen Kosten. Herr Neumann stellt die Nachfrage, ob diese Einrichtungen mit Frauenhäusern zu vergleichen sind. Frau Steinrücke erklärt den Unterschied zwischen einem Frauenhaus, als Schutzeinrichtung und einer Mutter- Kind- Einrichtung als pädagogische Institution.

Frau Bening erkundigt sich nach dem Umfang des Platzangebotes in Mutter- Kind- Einrichtungen, sowie ob es auch Vater- Kind- Unterbringungen gibt und diese in ein- und derselben Einrichtung untergebracht werden.
Dazu antwortet Frau Schallar, dass es unterschiedliche Einrichtungsarten gibt. Die Aufnahme von Vater- Kind ist eher eine Ausnahmesituation. In 2020 gab es nur einen Fall. Aktuell werden 15 Fälle in Mutter-Kind- Einrichtungen versorgt. Auffällig oft gibt es momentan Mütter mit Zwillingen. Ein weiteres Ziel ist, dass die Mütter in dieser Zeit ihre Ausbildung machen oder einen Schulabschluss erreichen. Bei der durchschnittlichen Verweildauer kommt es zu einem hohen Maß an Abbrüchen der Maßnahmen und dann folgt oftmals eine Inobhutnahme.
 

Ergänzung im Nachgang:

In den Jahren 2018 bis 2020 haben insgesamt 2 Männer einen Antrag auf § 19 SGB VIII

gestellt, der bewilligt wurde.

 

Die Hilfen gem. § 19 SGB VIII dauern durchschnittlich 17 Monate.

 

§ 19 SGB VIII Beendigung durch Abbruch:

 

2018 §19 SGB VIII gesamt: 10 Beendigung durch Abbruch: 4

2019 §19 SGB VIII gesamt: 13 Beendigung durch Abbruch: 4

bis 31.10.2020 §19 SGB VIII gesamt: 12 Beendigung durch Abbruch: 4

 

Geänderte Zahlen zum Haushalt werden in Form einer Tischvorlage eingeblendet und liegen dem Protokoll bei. Im Übrigen wird auf die dem Protokoll beigefügte Präsentation zum Haushalt verwiesen.

 

 

 

Beschluss:

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses nehmen einstimmig den vorgelegten Entwurf zum Haushalt 2020 (mit den Ergänzungen der Tischvorlage) zustimmend zur Kenntnis.

 

 

 

 

Ö 6  
Enthält Anlagen
Förderung der Kindertagespflege- Vertrag mit dem Evangelisch-lutherischen Kindertagesstättenverband Lüneburg  
Enthält Anlagen
VO/9271/20  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII NORDSTERN Kinder-, Jugend-und Familienhilfe e.V.  
VO/9208/20  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Antrag "Schaffung eines sozial-kulturellen Zentrums "Haus der Jugend" ohne kommerzielle Zwecke" SPD Fraktion vom 18.10.2020, eingegangen am 18.10.2020  
Enthält Anlagen
VO/9234/20  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Anfrage "Finanzaufwand für Kindertagesstätten freier Träger" der AfD-Niedersachsen Fraktion vom 28.09.2020, eingegangen am 28.09.2020  
Enthält Anlagen
VO/9231/20  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 11  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 12     Mitteilungen der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil      
N 13     Anfragen im nichtöffentlichen Teil