Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: - Für den in der Anlage dargestellten Bereich westlich angrenzend an den Ochtmisser Kirchsteig, nördlich des Hockeyplatzes, wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der Bezeichnung „Am Ochtmisser Kirchsteig“ mit geänderter Zielsetzung eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel der Planung ist die Darstellung von Gemeinbedarfsflächen für soziale Einrichtungen.
3. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzu- führen.
|