Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt mehrheitlich bei zwei Enthaltungen durch Bürgermeister Löb und Beigeordneten Blanck folgenden Beschluss zu fassen: Der Verwaltungsausschuss beschließt: - Für den in der Anlage dargestellten Bereich westlich des Ochtmisser Kirchsteigs wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 176 eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „Am Ochtmisser Kirchsteig“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung von Flächen für soziale Einrichtungen.
- Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:8 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:2
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