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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Datum: Mo, 15.05.2017    
Zeit: 15:00 - 17:00 Anlass: Sitzung
Raum: Glockenhaus (Erdgeschoss)
Ort: Glockenstraße, 21335 Lüneburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Genehmigung von Protokollen Sitzungen vom 03.04.2017 und 24.04.2017      
Ö 5  
Enthält Anlagen
82. Änderung Flächennutzungsplan für den Teilbereich "Hagenhauskoppel" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/7215/17  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

Für einen Bereich zwischen  dem Meisterweg im Westen, der Bleckeder Bahn und der Industriebahn zum Hafen Lüneburg im Norden, durch die Ostumgehung (B4/B209) im Osten und durch die Bebauung entlang der Hansestraße bzw. der Kindertagesstätte im ehemaligen Kasino und der Fläche eines Mischgebietes und eines Blockheizkraftwerkes im Süden wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 82. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet. Der Teilbereich der 82. Änderung erhält die Bezeichnung „Hagenhauskoppel“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beschließt:

  1. Der Entwurf der 82. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Hagenhauskoppel“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.

 

  1. Die Beteiliugung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung wird beschlossen.

 

   
    15.05.2017 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
   

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

r einen Bereich zwischen  dem Meisterweg im Westen, der Bleckeder Bahn und der Industriebahn zum Hafen Lüneburg im Norden, durch die Ostumgehung (B4/B209) im Osten und durch die Bebauung entlang der Hansestraße bzw. der Kindertagesstätte im ehemaligen Kasino und der Fläche eines Mischgebietes und eines Blockheizkraftwerkes im Süden wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 82. Änderung des Flächennutzungsplans eingeleitet. Der Teilbereich der 82. Änderung erhält die Bezeichnung „Hagenhauskoppel“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung beschließt:

  1. Der Entwurf der 82. Änderung des Flächennutzungsplans für den Teilbereich „Hagenhauskoppel“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.

 

  1. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch öffentliche Auslegung wird beschlossen.

 

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

Ö 6  
Enthält Anlagen
Bebauungsplan Nr. 129, 2. Änderung "Schlieffen Park" Entwurfs- und Auslegungsbeschluss  
Enthält Anlagen
VO/7216/17  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 8  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 9     (nichtöffentlich)      
N 10     (nichtöffentlich)      
N 10.1     (nichtöffentlich)      
N 10.2     (nichtöffentlich)      
N 10.3     (nichtöffentlich)      
N 10.4     (nichtöffentlich)      
N 11     (nichtöffentlich)      
N 12     (nichtöffentlich)      
               

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anwesenheitsliste (945 KB)      
Anlage 2 2 Protokollanmerkungen Ratsherr von Nordheim (215 KB)      
Anlage 3 3 Anfrage v Nordheim ABS 23042017 (107 KB)      
Anlage 4 4 TOP 5_82. Ä. FPlan Hagenhauskoppel (1201 KB)      
Anlage 5 5 TOP 6_BPlan 129_Schlieffenpark, 2. A. (2846 KB)      
Anlage 6 6 TOP 9_Tankstelle Garberscenter (668 KB)